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Tobias Mörschel / Michael Efler (Hrsg.)

Direkte Demokratie auf Bundesebene. Ausgestaltung direktdemokratischer Verfahren im deutschen Regierungssystem

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2013; 213 S.; brosch., 56,- €; ISBN 978-3-8487-0588-7
Seit etwa zwei Jahrzehnten gewinnt die direkte Demokratie eine immer größere Bedeutung und hat weltweit Konjunktur. Kernanliegen des Bandes, der im Kontext der Fachtagung „Mehr direkte Demokratie, aber wie? Ausgestaltung direktdemokratischer Verfahren auf Bundesebene“ entstanden ist, ist deshalb auch nicht „das Ob, sondern das Wie der direkten Demokratie auf Bundesebene“ (8). In 14 Beiträgen beschäftigen sich die Autor_innen mit der „konkreten Ausgestaltung von direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene“ (7). Dabei soll die Direktdemokratie nicht die parlamentarische Demokratie ersetzen, sondern vielmehr ergänzen. Frank Decker und Hermann K. Heußner beschäftigen sich deshalb mit der Frage, welche direktdemokratischen Verfahren in das parlamentarische Regierungssystem und die politische Kultur der Bundesrepublik integriert werden können. Decker spricht sich für die Einführung von Referenden, aber gegen die Volksgesetzgebung aus. Als Begründung verweist er insbesondere auf das „bisher nicht gelöste Problem der Integration der zweiten Kammer in ein Volksgesetzgebungsverfahren“ (19). Dagegen betont Heußner die Notwendigkeit einer Volksgesetzgebung, da das fakultative Referendum die verbindliche Initiative nicht ersetzen könne. Er bezeichnet die Volksgesetzgebung als „Gaspedal“ (23) bei parlamentarischem Unterlassen, um die politischen Akteure zum Handeln zu zwingen. Ernst Gottfried Mahrenholz beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Quoren bei direktdemokratischen Beteiligungsverfahren. Er spricht sich gegen ein Abstimmungsquorum aus, da das die Wahlen und die Abstimmungen beherrschende Demokratieprinzip vom Staatsbürger verlange, sein Recht auch auszuüben. Ein demokratisch relevantes Verhalten durch Zuhausebleiben gebe es nicht. Mahrenholz räumt allerdings ein, dass auch die gängige Regelung, wonach mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten dem Entwurf zugestimmt haben muss, verfassungsrechtlich haltbar sei. Ein höheres Quorum lehnt er aber vehement ab. Franz C. Mayer betrachtet direktdemokratische Verfahren in der Europäischen Union. Einerseits beschäftigt er sich mit der neu eingeführten Bürgerinitiative, andererseits mit den Diskussionen über Volksabstimmungen zu weiteren Kompetenzübertragungen an die EU. Nach seiner Einschätzung ist es gerade zu geboten, „künftige Entscheidungen über Zu‑ und Zusammengehörigkeit in einem unionsweiten Referendum in die Hände der Unionsbürger zu legen“ (160).
Markus Tausendpfund (MTP)
Dr., Diplom-Sozialwissenschaftler, wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, FernUniversität in Hagen
Rubrizierung: 2.32 | 3.2 | 2.325 | 2.331 Empfohlene Zitierweise: Markus Tausendpfund, Rezension zu: Tobias Mörschel / Michael Efler (Hrsg.): Direkte Demokratie auf Bundesebene. Baden-Baden: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/36391-direkte-demokratie-auf-bundesebene_44770, veröffentlicht am 07.11.2013. Buch-Nr.: 44770 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken