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Hanna Beate Schöpp-Schilling / Beate Rudolf / Antje Gothe (Hrsg.)

Mit Recht zur Gleichheit. Die Bedeutung des CEDAW-Ausschusses für die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen weltweit

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2014; 561 S.; 49,- €; ISBN 978-3-8329-5216-7
Die im Jahr 1979 verabschiedete und 1981 in Kraft getretene Convention of the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW) gilt zweifellos als Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit. Wegen ihres rechtsverbindlichen Charakters ist das auch als UN‑Frauenrechtskonvention bezeichnete Übereinkommen „mit Sicherheit eine der wichtigsten Errungenschaften der Vereinten Nationen für die Frauen dieser Welt“ (117), schreibt Ivanca Corti, langjähriges Mitglied und zeitweise Vorsitzende des CEDAW‑Ausschusses, der seit 1982 die Anwendung der Bestimmungen überwacht. In diesem Band, der in seiner englischen Originalausgabe 2007 erschien, berichten Ausschussmitglieder aus den ersten 25 Jahren der Arbeit dieses Kontrollgremiums, das seit 2008 nicht mehr von der UN‑Abteilung Frauenförderung in New York, sondern, wie alle anderen menschenrechtsrelevanten Ausschüsse, beim UN‑Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf betreut wird. Der Band informiert über den Inhalt und Geltungsbereich des Abkommens, über die Rolle und das Mandat des Ausschusses und dessen Anstrengungen, Staaten zur Umsetzung der Vorschriften zu bewegen und sie durch die Erarbeitung von Empfehlungen dabei zu unterstützen. Die Beiträge beziehen sich auf Entwicklungen in einzelnen Ländern oder Regionen sowie auf einzelne Artikel und Themenfelder der Konvention, wobei wichtige Erfolge vor allem auf der Ebene der Aufklärung und Bewusstseinsbildung erreicht werden konnten. Lesenswert sind zudem die persönlichen Betrachtungen einzelner Ausschussmitglieder, die Zeugnis davon ablegen, dass der Einsatz für Menschen‑ und Frauenrechte auf Widerstände und Hindernisse stößt, die ein enormes Maß an Geduld, Mut, Hartnäckigkeit und politischen Druck erfordern – etwa wenn Christine Kapalata schreibt: „Die vielen Stunden der Diskussion über Berichte von Vertragsstaaten werden durch die Tatsache belohnt, dass Delegationen besser Bescheid wissen, vielleicht sogar entschlossen sind, die Empfehlungen des Ausschusses zu Hause umzusetzen. Mein Land, Tansania, hat zum Beispiel Verfassungsbestimmungen geändert, um die Zahl der Frauen im Parlament von 15 Prozent im Jahre 1995 auf 20 Prozent im Jahre 2000 zu erhöhen. Dies ist zwar nicht das Optimale, doch es war möglich, weil von mehreren Seiten Druck ausgeübt wurde.“ (185) Für die deutsche Ausgabe wurde ein Beitrag zur Entwicklung im deutschen Recht ergänzt, der einmal mehr unterstreicht, dass Recht mobilisiert werden muss, um zur Geltung zu gelangen. Das Potenzial der Konvention sei auch in Deutschland „bei Weitem noch nicht ausgeschöpft“ (Beate Rudolf/ Felicitas Chen, 70).
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Rubrizierung: 4.424.3 Empfohlene Zitierweise: Anke Rösener, Rezension zu: Hanna Beate Schöpp-Schilling / Beate Rudolf / Antje Gothe (Hrsg.): Mit Recht zur Gleichheit. Baden-Baden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38594-mit-recht-zur-gleichheit_46838, veröffentlicht am 02.07.2015. Buch-Nr.: 46838 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken