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Christoph Butterwegge / Kuno Rinke (Hrsg.): Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell

28.05.2019
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Autorenprofil
Dr. Thomas Mirbach
Weinheim/Basel, Beltz Juventa 2018

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) für alle Mitglieder einer politischen Gemeinschaft stößt seit einigen Jahren wieder auf mehr Aufmerksamkeit in der politischen Debatte. Im Juni 2016 war das BGE in der Schweiz Gegenstand einer (gescheiterten) Volksabstimmung, Finnland führte ab 2017 einen zweijährigen Praxistest durch, in Deutschland weisen die repräsentativen Erhebungen des European Social Survey (ESS) seit 2016/2017 eine Zustimmungsrate zum BGE zwischen 45 und 52 Prozent aus (Adriaans/ Liebig/ Schupp 2019). Die Diskussion dieses Modells ist indes alles andere als neu (Vanderborght/ Parijs 2005); während in den 1980er-Jahren angesichts sehr hoher struktureller Arbeitslosigkeit Annahmen eines Endes der Arbeitsgesellschaft den Kontext der Diskussion bildete (Gorz 1985; Schmid 1986; Opielka/ Vobruba 1986), scheint heute im BGE eher ein Ansatz zur Bekämpfung von sozialer Spaltung gesehen zu werden. Und hier ist – wie auch die ESS-Befunde bestätigen – die entsprechende Sensibilität bei Jüngeren stärker ausgeprägt: Nach der jüngsten Eurobarometer-Umfrage stellt die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit in der deutschen Altersgruppe der unter 30-jährigen mit 69 Prozent das zweitwichtigste Thema dar – für die EU28 liegt die Quote bei 56 Prozent (European Commission 2019,11).

Aber nach wie vor firmiert unter dem Etikett BGE sehr Unterschiedliches. Die Vorschläge reichen von einer als Entbürokratisierung des Sozialstaats ausgegebenen Verstärkung des Marktprinzips bis hin zu einer weitgehenden Einschränkung der Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt (vgl. Wagner 2009). Nicht nur die Heterogenität der Positionen, sondern der oftmals auch sehr polemische, zwischen instrumentellen Überlegungen und unterschiedlichen Wertprämissen changierende Debattenstil von Befürwortern und Gegnern erschwert die Orientierung. Durch eine Gegenüberstellung von „jeweils sechs Plädoyers sachkundiger Befürworter/innen und Kritiker des Grundeinkommens“ (8) möchten die Herausgeber des Sammelbandes deshalb eine Urteilsbildung erleichtern.

Die sechs aufgenommenen Verteidigungen eines BGE unterscheiden sich vor allem darin, ob eher ein empirischer Kontext, nämlich Annahmen über anstehende sozioökonomische Entwicklungen, oder eher normative Überlegungen, etwa autonomie-, gerechtigkeits- oder demokratietheoretischer Art, zur Begründung herangezogen werden. Thomas Straubhaar verzichtet in seinem Vorschlag gänzlich auf gerechtigkeitstheoretische Erwägungen. Sein mit einigen Beispielrechnungen hinterlegtes Modell folgt dem Ansatz einer negativen Einkommenssteuer im Sinne Milton Friedmans und zielt im Kern auf eine fundamentale Steuerreform, bei der das BGE, kombiniert mit einem einheitlichen Steuersatz von 50 Prozent für alle Einkommensarten, sämtliche personenbezogenen Sozialtransfers ersetzt. Aus seiner Sicht liegt die wesentliche Stärke dieses Vorschlags zum einen in der erheblichen administrativen Vereinfachung des Steuer- und Transfersystems und zum anderen trägt es in seiner egalitären Ausrichtung einer zunehmenden Individualisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse Rechnung.

Richard David Precht erscheint eine negative Einkommenssteuer schon deshalb verfehlt, weil sie mit ihren relativ geringen Freibeträgen immer noch auf eine Kombination von BGE und Erwerbsarbeit setzt. Wenn aber angesichts der Überlagerung von Globalisierung und Digitalisierung „das Zeitalter flächendeckender Erwerbsarbeit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu Ende geht“ (40), dann muss ein BGE so zugeschnitten sein, dass es „den Wert des Menschen weitgehend von Erwerbsarbeit entkoppelt“ (47). Es müsste mit mindestens 1.500 Euro deutlich über dem jetzigen Hartz-IV-Satz liegen und wäre über eine Finanztransaktionssteuer leicht zu finanzieren. Ähnlich wie Precht sieht auch Philip Kovce im BGE eine Verabschiedung vom „Ideal weisungsgebundener sozialversicherungspflichtiger Vollbeschäftigung“ (51). Wenn die über den Arbeitsmarkt vermittelte Erwerbsarbeit als nahezu deckungsgleich mit Zwangshandlung und Frondienst wahrgenommen wird (62), dann kommt der Einführung des BGE die Funktion eines radikalen Systemwechsels zu, der Arbeit als selbstbestimmte Tätigkeit individualisiert.

Deutlich stärker institutionell argumentiert Michael Opielka, der – mit Blick auf die drei Megatrends Erosion familialer Solidarität, Globalisierung und Digitalisierung – einen Umbau des lohnarbeitszentrierten Sozialsystems in Richtung einer universalistischen Sozialpolitik für notwendig hält, die auf den Prinzipien Bürgerversicherung und Grundeinkommen beruht. Allerdings geht der Autor in dem hier publizierten Text – anders als in Opielka 2008 – nicht näher auf Umsetzungsmöglichkeiten dieser Strukturreform des Sozialsystems ein.

Einen sehr differenzierten Überblick über Optionen und Handlungsmöglichkeiten, die die Einführung eines BGE in normativer Hinsicht eröffnen würde, gibt der Beitrag von Sascha Liebermann. Ähnlich wie bei Opielka dient die Idee einer bürgerrechtlichen, an den Staatsbürgerstatus gekoppelten Sozialpolitik als demokratietheoretische Referenz. In dieser Perspektive würde ein BGE mit der Aufhebung des „Erwerbsgebotes“ (68) unter anderem zu einer Egalisierung von bezahlten und unbezahlten Tätigkeitsformen beitragen und in der Austarierung von Familien- und Berufsarbeit neue Entscheidungsfreiräume herstellen. Ähnlich differenziert fallen die Überlegungen von Ute Fischer aus, die das BGE unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit diskutiert. Noch prononcierter als Liebermann stellt sie heraus, dass mit dem BGE – immer unter der Voraussetzung, es sei hoch genug, „um davon ohne zusätzliche Erwerbsarbeit leben zu können“ (99) – das Fundament einer neuen Anerkennungsordnung gelegt werden soll. Die Entkoppelung vom Zwang zur Erwerbstätigkeit würde dem Prinzip der sittlichen Reziprozität gegenüber der bisher dominanten ökonomischen Rationalität Geltung verschaffen. Diese Form der Solidarität beruhe auf Gegenseitigkeit als zweckfreier Kooperation, die für die Sozialsysteme der Familie und der politischen Vergemeinschaftung konstitutiv ist (104 f.).

Die aufgenommenen sechs Gegenpositionen setzten sich hauptsächlich mit einem BGE in der ambitionierten Variante einer Aufhebung des Erwerbszwangs auseinander; dieser gilt als unrealisierbar und dies ebenso aus Kostengründen wie mit Blick auf befürchtete sozialmoralische Folgen einer damit einhergehenden flächendeckenden Aufwertung von nicht bezahlter Tätigkeit. Ansätze einer Steuerreform, wie sie der Vorschlag von Straubhaar darstellt, werden durchgängig als neoliberale Sozialstaatsdemontage verworfen. Heinz-J. Bontrop hebt als Merkmal des Kapitalismus das System der mehrwertschaffenden, damit per se ausbeuterischen Arbeit hervor; unter diesen Rahmenbedingungen würde ein BGE nur eine andere Form der Ausbeutung von anderen – nämlich jenen, die (noch) regulär beschäftigt sind – darstellen und überdies die Arbeitsmotivation von Durchschnittsverdienern untergraben. Darüber hinaus würde ein BGE etwa in der Höhe von 1.000 Euro (pro Monat) einen jährlichen Finanzierungsaufwand von fast einer Billion Euro bedeuten. Ganz ähnlich argumentiert aus gewerkschaftlicher Sicht Ralf Krämer: Weil das BGE wie jede Geldleistung vollständig auf Warenproduktion durch Erwerbsarbeit beruht, wäre es weder eine emanzipatorische Alternative zur Erwerbsarbeit noch ein Ausweg bei steigender Massenarbeitslosigkeit. Für Bontrop wie Krämer wäre demgegenüber eine Erhöhung der Lohnquote die primäre verteilungspolitische Aufgabe.

Auf de-solidarisierende Effekte eines BGE weist Daniel Kreutz hin, wenn man angesichts einer befürchteten Beschäftigungslücke im digitalen Kapitalismus das benötigte Arbeitsvolumen nicht über generelle Arbeitszeitverkürzungen auf alle Erwerbsfähigen verteilt, sondern die Arbeitszeiten der einen entgrenzt und die der anderen auf null setzt. Zur Bekämpfung prekarisierter Beschäftigung wäre dagegen mit zwei grundlegenden Änderungen bei Hartz IV schon viel zu erreichen: „mit der Anhebung der Regelleistungen auf ein bedarfsdeckendes Niveau und der Abschaffung leistungskürzender Sanktionen“ (163). Entschieden wendet sich Gerhard Bäcker gegen den Grundsatz der Bedingungslosigkeit eines BGE; in fiskalischer Hinsicht könne der Finanzierungsbedarf dann zu einer Belastung der Erwerbseinkommen in einer Höhe von 70 Prozent führen und angesichts dieser Relation eine ‚bedingungslose’ Solidarität der Zahlenden zu erwarten, sei illusionär (174 f.). Die von einigen Verfechtern geltend gemachte menschenrechtliche Begründung eines BGE wird von Rainer Roth – unter Berufung auf einschlägige Passagen bei Marx – als lediglich ideologisches Manöver zurückgewiesen, das die Emanzipation von Lohnarbeit nur aus individueller, nicht aber aus einer Klassenperspektive versteht (184).

Ausführlicher befasst sich Christoph Butterwegge mit unterschiedlichen BGE-Varianten des liberalen und linken Spektrums. Er diskutiert ebenso Vorschläge von Straubhaar, Götz Werner und Dieter Althaus wie von Precht und Opielka und erhebt den generellen Einwand, dass die Einführung eines BGE aufgrund der teils unrealistischen, teils problematischen Finanzierungsformen die Leistungsfähigkeit des bestehenden Sozialsystems gerade im Bereich der bedarfsorientierten Sach- und Dienstleistungen drastisch einschränken, wenn nicht beseitigen würde, ohne soziale Ungleichheit wirksam bekämpfen zu können.

Hält man die in diesem Sammelband aufgenommenen Positionen von Befürwortern und Gegnern eines BGE nebeneinander, so fällt zunächst die hohe Heterogenität dieser Debatte auf. Bei den Befürwortern – wenigstens gilt das für die abgedruckten Beiträge – bleiben Aussagen über konkrete Finanzierungsformen (und deren mögliche Folgen) eher vage, während mit zum Teil recht differenzierten normativen Überlegungen Probleme des bestehenden Sozialsystems adressiert werden. Demgegenüber ist bei den Kritikern eine Tendenz beobachten, die normativen Aspekte eines BGE teils dogmatisch – also mit Verweis auf die kapitalistische Gesellschaftsverfassung – und teils mit sozialmoralischen Einwänden hinsichtlich angenommener empirischer Effekte eines BGE zu umgehen. Diese Form der Auseinandersetzung ist unbefriedigend – auch wenn sie den derzeit auf unterschiedlichen Plattformen geführten Diskussionsstil wohl realitätsnah widerspiegelt.

Vor diesem Hintergrund bietet der am Ende des Bandes aufgeführte Kommentar von Georg Vobruba eine über die Debattenbeiträge hinausgehende Orientierung. Aufgrund zu geringer Berücksichtigung strategischer Fragen bewegt sich die Grundeinkommensidee zumal auf Seiten der Befürworter in einer Utopiefalle: „Wenn sich das Grundeinkommen nur mit einem großen Sprung einführen lässt, dann lässt es sich überhaupt nicht einführen.“ (234) Der zunehmenden Digitalisierung gleichzeitig eine Problemerzeugung (massenhafte Arbeitslosigkeit) wie Ressourcen zur Problemlösung (gesellschaftlichen Reichtum) zuzuschreiben, sei trügerisch. Die anstehenden Verteilungskonflikte – für die gewerkschaftliche Perspektive „Guter Arbeit“ ebenso wie für eine Einführung des BGE – werden sehr intensiv ausfallen. Deshalb muss die Debatte konflikttheoretisch angereichert werden und „ihren Schwerpunkt von normativen Argumenten auf Macht- und Durchsetzungsfragen verschieben“ (233). Dazu würden einerseits genauere Analysen von Machtverhältnissen, Interessenlagen und institutionellen Eigendynamiken und andererseits empirisch gestützte Präzisierungen möglicher Effekte eines BGE (unter anderem hinsichtlich der Bedingungslosigkeit und der Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot) gehören.


Literatur

Adriaans, Jule/Stefan Liebig/ Jürgen Schupp (2019): Zustimmung für bedingungsloses Grundeinkommen eher bei jungen, bei besser gebildeten Menschen sowie in unteren Einkommensschichten. DIW Wochenbericht Nr. 15/2019, S. 264-270

European Commission (2019): Flash Eurobarometer 478. How do we build a stronger, more united Europe? The views of young people. Report March 2019

Gorz, Andre (1985): Wege ins Paradies. Thesen zur Krise, Automation und Zukunft der Arbeit. Berlin Wagenbach

Opielka, Michael (2008): Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven. 2. Auflage. Reinbek bei Hamburg Rowohlt Taschenbuch Verlag

Opielka, Michael/ Georg Vobruba (Hrsg) (1986): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung Perspektiven einer Forderung. Frankfurt am Main, Fischer Taschenbuch Verlag

Schmid, Thomas (Hrsg.) (1986): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen. Zweite, erheblich veränderte Auflage. Berlin, Wagenbach

Vanderborght, Yannick; Parijs, Philippe van (2005): Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags. Mit einem Nachwort von Claus Offe. Frankfurt am Main, Campus

Wagner, Björn (2009): Das Grundeinkommen in der deutschen Debatte. Leitbilder, Motive und Interessen. Bonn, Friedrich-Ebert-Stiftung, WISO-Diskurs

 

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