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Analyse / 15.03.2020

Die Konferenz zur Zukunft Europas. Ein neuer Reformimpuls

Angesichts von Brexit und dem Erstarken antieuropäischer Kräfte sei es erfreulich, dass mit der Zukunftskonferenz ein ernsthafter neuer Impuls zur Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses in Europa existiere. Zwar seien viele Details der Zukunftskonferenz derzeit noch nicht eindeutig festgelegt. Jedoch sei das Ziel der Ausarbeitung von Reformvorschlägen unter starker Beteiligung der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene unumstritten. Anfang 2020 formulierten mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in Brüssel ihre Erwartungen.

Dubravka Šuica, für Demokratie und Demografie zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, stellte im Januar 2020 die Vorstellungen der Kommission hinsichtlich der Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas vor. Foto: Aurore Martignoni / EC – Audiovisuelle Dienste, @Europäische Union 2020. https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo/P-042136~2F00-06

 

Die verblassende Strahlkraft der europäischen Einigungsidee

Umfragen belegen, dass die bis zu Beginn der 1990er-Jahre vorhandene weitverbreitete Zustimmung zur europäischen Einigung deutlich zurückgegangen und vielfach Gleichgültigkeit und Skepsis gewichen ist. Zudem divergieren die entsprechenden Werte zwischen den EU-Staaten in sehr starkem Maße.1 Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Die im Einigungsprozess erreichten Erfolge werden als selbstverständlich verbucht. Von Politiker*innen in den Mitgliedstaaten und auch von der Presse wird primär das Negative in der EU herausgestellt. Hierzu zählen vor allem das vielfach als allzu kompliziert und bürgerfern empfundene EU-Entscheidungssystem, die in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlichen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die gewachsene Heterogenität der Mitgliedstaaten auch infolge der EU-Osterweiterung sowie der starke Zuwachs von Asylbewerber*innen.

Verlässliche Informationen und engagierte Verteidiger*innen der Errungenschaften der europäischen Einigung fehlten und fehlen häufig. Vielmehr wurden Sachverhalte im Zusammenhang mit der EU oftmals falsch dargestellt, Tatsachen verdreht sowie vorhandene Schwachstellen und Probleme aufgebauscht.2 Parteien mit populistischen Parolen und europafeindlichen Programmen konnten in nahezu allen EU-Staaten Erfolge erzielen.

 

Der Brexit-Schock und die Reaktionen darauf

In diesem Kontext kommt Großbritannien eine besondere Bedeutung zu, denn dort hatte sich mit der „United Kingdom Independent Party“ (UKIP) um Nigel Farage eine Partei gebildet und an Wahlen beteiligt, deren alleiniges Ziel der EU-Austritt war. Kaum jemand ging bei der Vereinbarung von Art. 50 im Vertrag über die Europäische Union davon aus, dass von dieser mit dem Lissabonner Vertrag 2007 neu eingeführten Austrittsklausel jemals Gebrauch gemacht werden würde. Der damalige britische Premierminister David Cameron war davon überzeugt, dass er der UKIP und auch den EU-Kritiker*innen in seiner eigenen Partei mit einem gewonnenen Referendum ein für alle Mal den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Umso überraschender war nicht nur für Cameron das Ergebnis des Referendums vom 23. Juni 2016: 51,9 Prozent der Briten votierten für den Austritt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich 62,0 Prozent der Schotten und 55,8 Prozent der Nordiren für den Verbleib aussprachen.

Das Ergebnis dieses Referendums wirkte auf viele Europäer wie ein Schock, setzte zugleich aber auch erhebliche Reformkräfte frei. Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Mitglieder vereinbarten in Bratislava die Fortführung des Einigungsweges.3 Bürger*innen demonstrierten in zahlreichen europäischen Städten mit blauen Fahnen für Europa.4

Nach dem Brexit-Referendum ging es den proeuropäischen Kräften vor allem darum, das Erreichte zu erhalten. Weitreichende neue Reformen erschienen damals wenig realistisch. Denn das Scheitern des europäischen Verfassungsprojekts in zwei Referenden, in Frankreich und in den Niederlanden, im Jahr 2005 hatte das Vertrauen in die Reformfähigkeit der EU nachhaltig erschüttert. Vielfach wurde die These vertreten, das Ende des europäischen Einigungswegs – zumindest im Kreis aller Mitgliedstaaten – sei erreicht. Denn eine gemeinsame Zielorientierung darüber, wohin die europäische Reise gehen soll, war und ist nicht erkennbar. Bekanntlich bedürfen vertragliche EU-Vereinbarungen der Zustimmung aller Vertragspartner, und diese erschien kaum erreichbar.

Die Europäische Kommission, deren originäre Aufgabe es ist, Motor der Einigung und Hüterin der Verträge zu sein, bot in dieser Situation wenig Orientierung. Das von Präsident Jean-Claude Juncker im März 2017 vorgelegte Weißbuch zur Zukunft Europas verfolgte explizit das Ziel, die Diskussion ohne dezidierte Vorgaben auf der Grundlage von fünf Szenarien anzuregen.5 Diese Anregung wurde von den Akteuren auf der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene in unterschiedlicher Weise aufgegriffen.6 Während die Reaktionen in den meisten EU-Staaten – so auch in Deutschland – eher zurückhaltend ausfielen, gab es aus Frankreich engagierte proeuropäische Impulse.

 

Der Reformimpuls von Emmanuel Macron

Emmanuel Macron hatte sich bereits vor seiner Wahl zum französischen Staatspräsidenten in starkem Maße für die Weiterentwicklung Europas im Sinne einer „Neugründung“ eingesetzt. Am 26. September 2017 erklärte er in einer Rede vor Studierenden der Sorbonne: „Wir müssen das europäische Projekt neu begründen durch und mit den Völkern, mit einem politischen Anspruch, der viel stärker ist als eine einfache Entscheidungsfrage. Deshalb wünsche ich mir, wenn wir von neuem voranschreiten wollen, dass wir dies über demokratische Konvente machen, die ein integrativer Bestandteil der Neubegründung Europas sind. […] Organisieren wir also eine offene, freie, transparente und europäische Debatte, um dieses Projekt zu erschaffen“.7 Zudem sprach sich Macron in dieser Rede für transnationale Listen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament aus, die es den Europäer*innen erlauben würden, für ein kohärentes und gemeinsames Projekt abzustimmen.

Bei vielen Gelegenheiten konkretisierte der französische Präsident seine Forderungen, unter anderem bei einer Rede in Athen sowie anlässlich der Verleihung des Karlspreises am 10. Mai 2018. Kurz vor den Europawahlen veröffentlichte er einen Brief an die „Bürgerinnen und Bürger Europas“.8 Der Text erschien in Tageszeitungen aller 28 EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland druckte ihn „Die Welt“ ab. Erneut sprach Macron von einer Neubegründung Europas. Noch für das Jahr 2019 schlug er eine große Europa-Konferenz vor. Die Debatte sollte jedoch nicht Vertreter*innen von Regierungen und EU-Beamten vorbehalten bleiben, sondern auch Expert*innen, Sozialpartner, Religionsvertreter*innen und Bürger*innen einbeziehen.

Macron strebte im Reformprozess eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland an, doch blieb eine positive Reaktion der deutschen Regierung über lange Zeit hinweg aus. Bei einem deutsch-französischen Treffen in Meseberg am 19. Juni 2018 gab es eine vorsichtige Annäherung an die Vorstellungen Macrons.9 In der Abschlusserklärung des Treffens heißt es, Frankreich und Deutschland seien fest entschlossen, die Errungenschaften der Europäischen Union nicht nur zu bewahren, sondern auch ihre Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. Bei der Reform Europas sollte auf die Stimmen der Bürger*innen gehört werden. Im Rahmen dieses Treffens wurde das Ziel vereinbart, dass ab 2024 länderübergreifende Listen für die Europawahl vorgesehen werden sollten.

Bei den Europawahlen im Mai 2019 war aus mehreren Gründen ein deutlich erhöhtes Interesse an europäischen Themen vorhanden. Wie auch bei den Wahlen fünf Jahre zuvor traten die europäischen Parteienzusammenschlüsse mit Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten an. Diese Personalisierung hatte eine erhöhte Medienresonanz zur Folge. Auch der Brexit trug zu einer intensiveren Mobilisierung bei, denn vielen Betroffenen wurden erst durch den mühsamen Weg des Vereinigten Königreichs aus der EU die Vorteile der europäischen Einigung wirklich bewusst. All dies trug dazu bei, dass die Wahlbeteiligung auf 50,6 Prozent – im Vergleich zu lediglich 42,6 Prozent 2014 – anstieg. In Deutschland hatten sich sogar 61,4 Prozent der Wahlberechtigten an den Wahlen beteiligt, gegenüber 48,1 Prozent fünf Jahre zuvor.

Nach den Wahlen konnten sich die EU-Institutionen zunächst nicht auf die Besetzung der Spitzenpositionen in der EU einigen. Umstritten war vor allem das Amt des Präsidenten der Kommission. Letztlich kam keiner der von den Parteien bei den Wahlen präsentierten Kandidaten zum Zug, sondern die damalige deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Den Vorschlag hierzu präsentierte der französische Staatpräsident, dessen „Coalition Renaissance“ sich im Vorfeld der Wahl keinem der europäischen Parteienzusammenschlüsse zugeordnet hatte.

Ursula von der Leyen setzte sich am 27. November 2019 in ihrer Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament mit Nachdruck für eine neue Reforminitiative ein: „Wir werden die engagiertesten Köpfe aus allen Teilen unserer Union, aus allen Institutionen und allen Lebensbereichen mobilisieren, damit sie sich an der Konferenz zur Zukunft Europas beteiligen. Alle Institutionen und Bürgerinnen und Bürger sollten einbezogen werden, und das Europäische Parlament sollte eine führende Rolle übernehmen. Auf Seiten der Kommission wird Dubravka Šuica – ein erfahrenes Mitglied dieses Hauses – eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um daraus einen Erfolg zu machen.“10

 

Die Position des Europäischen Parlaments zur Zukunftskonferenz

Auch das Europäische Parlament unterstützte die Reforminitiative mit großer Mehrheit. In einer Entschließung vom 15. Januar 2020 legte es seinen Standpunkt zur Konferenz über die Zukunft Europas dar.11 Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sei es angebracht, den EU-Bürger*innen erneut Gelegenheit zu geben, eine engagierte Debatte über die Zukunft Europas zu führen und so die Europäische Union zu gestalten. Die Zukunftskonferenz biete die Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme. Es gehe um die Prüfung von Vorschlägen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit und zur Stärkung der Demokratie. Dabei komme es darauf an, mit den Bürger*innen in einen sinnvollen Dialog einzutreten.

Die folgenden Themen sollten nach Meinung des Europäischen Parlaments während der Konferenz beraten werden:

  • europäische Werte, Grundrechte und Grundfreiheiten,
  • demokratische und institutionelle Aspekte der EU,
  • ökologische Herausforderungen und die Klimakrise,
  • soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung,
  • wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Fragen einschließlich Besteuerung,
  • digitaler Wandel,
  • Sicherheit und die Rolle der EU in der Welt.

In organisatorischer Hinsicht schlägt das Europäische Parlament vor, dass sich die Konferenz aus einer Reihe von Gremien mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammensetzt. Genannt werden eine Plenarversammlung der Konferenz, Bürgerforen, Jugendforen, ein Lenkungsausschuss und ein geschäftsführender Koordinierungsausschuss. Diese Gremien müssten ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen.

Die Plenarversammlung der Konferenz sollte folgende Zusammensetzung aufweisen:

  • Es sollten höchstens 135 Mitglieder des Europäischen Parlaments,
  • 27 Mitglieder aus dem Rat, der die Mitgliedstaaten mit vertritt,
  • zwei bis vier Mitglieder pro mitgliedstaatlichem Parlament,
  • drei zuständige Kommissionsmitglieder,
  • jeweils vier Mitglieder aus dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen,
  • zwei Mitglieder auf jeder Seite der auf EU-Ebene tätigen Sozialpartner angehören.

Die Konferenz sollte unter der Schirmherrschaft der Präsidenten der drei wichtigsten EU-Organe – Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission – stehen und von einem Sekretariat unterstützt werden, dessen Mitglieder aus den drei wichtigsten EU-Organen stammen.

03 Schaubild Analyse Schmuck Zusammensetzung der Konferenz zur Zukunft Europas

Schaubild: Zusammensetzung der Konferenz zur Zukunft Europas (Quelle: Union Europäischer Föderalisten)


Vor Beginn der Konferenz gelte es eine Phase des Zuhörens anzusetzen, damit die Bürger*innen aus der gesamten Europäischen Union ihre Ideen äußern, Vorschläge einbringen und ihr eigenes Verständnis von Europa darlegen können. Die Beteiligung der Bürger*innen an der Konferenz sollte so gestaltet werden, dass die Vielfalt der Gesellschaften umfassend abgebildet wird. Die Konsultationen sollten unter Nutzung der effizientesten, innovativsten und geeignetsten Plattformen einschließlich Online-Instrumenten organisiert werden. In einem offenen und transparenten Prozess sollen alle Teile der EU erreicht werden, jeder Bürger/jede Bürgerin zu Wort kommen können.

Die Einbeziehung der Bürger*innen, der organisierten Zivilgesellschaft und einer Reihe von Interessenträgern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bildet das Schlüsselelement dieses innovativen und originellen Prozesses.

Das Plenum der Konferenz ist als ein offenes Forum für ergebnisoffene Diskussionen zwischen den verschiedenen Teilnehmern vorgesehen, wobei Beiträge aus den Bürgerforen einbezogen werden und die Thematik nicht auf vorab festgelegte Politikbereiche oder Integrationsmethoden beschränkt werden soll..

Im Verlauf der Konferenz werden mehrere thematische Bürgerforen veranstaltet, die die politischen Prioritäten widerspiegeln. Die Bürgerforen sollen sich aus höchstens 200 bis 300 Bürger*innen, darunter mindestens drei Vertreter*innen je Mitgliedstaat, zusammensetzen, wobei die Berechnung nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität erfolgt. Die Bürgerforen werden an unterschiedlichen Orten in der gesamten Union stattfinden und müssen repräsentativ sein. Zusätzlich zu diesen Bürgerforen werden mindestens zwei Jugendforen veranstaltet – eines zu Beginn und eines gegen Ende der Konferenz.

Die Konferenz soll konkrete Empfehlungen aussprechen, die von den Organen verfolgt und in Maßnahmen umgesetzt werden. Das Ergebnis müsse nach dem zwei Jahre dauernden Prozess den Erwartungen der Bürger*innen und Interessenträger gerecht werden. Dabei verpflichtet sich das Europäische Parlament, die Ergebnisse der Konferenz unverzüglich und ernsthaft mit Legislativvorschlägen, durch die Vertragsänderungen oder anderweitige Änderungen eingeleitet werden, weiterzuverfolgen. Rat und Kommission werden aufgefordert, dieselbe Verpflichtung einzugehen.

 

Die Positionen von Kommission und (Europäischem) Rat

Deutlich zurückhaltender als das Europäische Parlament positionierten sich Kommission und Rat zur europäischen Zukunftskonferenz. Dabei wird deren Durchführung als solche nicht mehr ernsthaft infrage gestellt. Doch bestehen weitreichende Meinungsunterschiede hinsichtlich des Mandats und der Zusammensetzung der Konferenz. Dabei ist im Rat besonders die Frage umstritten, ob auch Vertragsänderungen thematisiert werden dürfen. Einige der Ratsmitglieder würden Vorschläge zur Änderung der Verträge gerne von vornherein ausschließen.

Der Europäische Rat befasste sich in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 erstmals mit der Europäischen Zukunftskonferenz.12 Der Umsetzung der im Juni 2019 vereinbarten strategischen Agenda müsse Vorrang eingeräumt werden. Die Konferenz sollte mittel- und langfristig zur Entwicklung der vereinbarten Politik beitragen und zwei Jahre von 2020 bis 2022 dauern. Ziel sei die Erarbeitung konkreter Vorschläge zum Nutzen der Bürger*innen. Die kroatische Ratspräsidentschaft wurde aufgefordert, auf die Festlegung einer Position des Rates zu Inhalt, Umfang, Zusammensetzung und Funktionsweise einer solchen Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission hinzuarbeiten. Die Konferenz sollte auf der erfolgreichen Durchführung von Bürgerdialogen in den vergangenen zwei Jahren aufbauen und eine umfassende Konsultation der Bürger*innen vorsehen. Der Europäische Rat unterstrich die Notwendigkeit eines integrativen Prozesses, an dem alle Mitgliedstaaten gleichermaßen beteiligt werden müssten. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Parlamente, sollten an dem Prozess verantwortlich beteiligt sein.

Die Kommission veröffentlichte am 22. Januar 2020 eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat, in der sie ihre Vorstellungen zur Europäischen Zukunftskonferenz konkretisierte.13 Die Zeit sei reif für einen neuen Schub zur Stärkung der Demokratie in Europa. Die geplante Konferenz müsse zu einem neuartigen öffentlichen Forum für eine offene, integrative, transparente und strukturierte Debatte mit den Bürger*innen werden. Konzept, Struktur, Umfang und Zeitplanung der Konferenz müssen gemeinsam vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission auf der Grundlage einer gemeinsamen Erklärung der drei Organe festgelegt werden. Diese müsse offen für andere Unterzeichner, einschließlich Institutionen, Organisationen und Interessengruppen sein. Den nationalen und regionalen Parlamenten sowie Akteuren käme eine wichtige Rolle in der Konferenz zu. Sie sollten ermutigt werden, konferenzbezogene Veranstaltungen abzuhalten. Die Konferenz müsse weit über die europäischen Hauptstädte hinausgehen und jeden Winkel der EU erreichen.

Die Konferenz sollte entlang zweier paralleler Stränge organisiert werden: Während sich der erste auf die Sachpolitiken konzentriert, sollte der zweite institutionelle Angelegenheiten thematisieren. Außerdem müsse sich die Konferenz an den vereinbarten Prioritäten von Rat und Kommission orientieren, dazu gehöre unter anderem der Kampf gegen den Klimawandel und die Lösung von Umweltproblemen, die Unterstützung einer Wirtschaft, die für den Menschen arbeitet und soziale Fairness sowie Europas digitale Transformation fördert. Zudem gelte es, die demokratischen Grundlagen die europäischen Werte und die Stimme der EU in der Welt zu stärken. Diese Themen könnten den Rahmen für die Debatte bieten, doch sollten sie die Themen der Konferenz nicht einschränken. Den Bürger*innen müsse freigestellt sein, sich auf das zu konzentrieren, was sie für wichtig halten.

Zudem sollte sich die Konferenz mit institutionellen Angelegenheiten befassen. Dabei käme dem System der Spitzenkandidaten für das Präsidentenamt der Europäischen Kommission und transnationalen Listen für Wahlen zum Europäischen Parlament besondere Bedeutung zu. Die Erstellung transnationaler Listen würde Änderungen im europäischen Wahlrecht erfordern. Dies müsse auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Parlaments geschehen, den der Rat einstimmig annehmen müsste und der der Zustimmung der Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen bedarf. Die Kommission sei bereit, bei der Erarbeitung der notwendigen Rechtsakte Hilfestellung zu leisten.

Die Kommissionsmitteilung enthält auch detaillierte Vorschläge zur Organisation der Bürgerbeteiligung. Auf bisherige Erfahrungen müsse aufgebaut werden. Eine mehrsprachige digitale Plattform könnte beispielsweise einen dauerhaften und einfachen Zugang zum Internet ermöglichen. Diese müsse die Teilnahme, Zugänglichkeit und Transparenz der Konferenz sicherstellen. Dabei gehe es unter anderem um die Dokumentation aller Konferenzunterlagen und der behandelten Themen, um Livestreaming-Debatten, und die Förderung interaktiver Möglichkeiten für öffentliche Debatten im Rahmen der Konferenz. Neben den erprobten Bürgerdialogformaten gebe es eine Vielzahl anderer konferenzbezogener Veranstaltungstypen, diese sollten von lokalen, regionalen und nationalen Partnern organisiert werden.

Wichtig ist auch der Hinweis, für die Organisation und Durchführung der Aktivitäten entsprechende Mittel bereitzustellen. Alle EU-Institutionen müssen hierfür einen Beitrag leisten. Zum zeitlichen Ablauf schlägt die Kommission vor, die Konferenz am Europatag, dem 9. Mai 2020, zu eröffnen. Die Unterzeichnung der Schuman-Erklärung liege 70 Jahre zurück und dies sei ein geeigneter Zeitpunkt für den Startschuss. Im ersten Semester 2022 könnten unter französischer Ratspräsidentschaft die Ergebnisse und Empfehlungen der verschiedenen Debatten vorgestellt und die nächsten Schritte in Angriff genommen werden. Diese Verpflichtung zur Nachverfolgung der Konferenzergebnisse müsse von Anfang an in der Gemeinsamen Erklärung formalisiert werden. In Bezug auf den institutionellen Bereich sollte der Zeitplan bis zum kommenden Jahr festgelegt werden. Mögliche Änderungen des Wahlrechts müssen so frühzeitig in die Wege geleitet werden, dass sie bereits bei den Europawahlen 2024 Anwendung finden können.

 

Erwartungen an das Ergebnis der Zukunftskonferenz

Viele Details der Zukunftskonferenz sind derzeit noch nicht eindeutig festgelegt. Jedoch ist das Ziel der Ausarbeitung von Reformvorschlägen unter starker Beteiligung der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene unumstritten. Die Konferenz soll am 9. Mai 2020 beginnen und zwei Jahre später im Mai 2022 enden. Über das Mandat wurde noch nicht endgültig entschieden, offen ist vor allem die Frage, ob auch Vertragsänderungen erarbeitet werden sollen. Möglicherweise ist es am zweckmäßigsten, wenn das Mandat der Konferenz hierzu keine eindeutigen Festlegungen enthält. Von Februar 2002 bis Juni 2003 erarbeitete erstmals ein Europäischer Konvent unter starker Beteiligung von europäischen und mitgliedstaatlichen Parlamentarier*innen ein europäisches Reformpaket. Die Erfahrungen damit machen deutlich, dass die intensive Befassung mit den Voraussetzungen und Notwendigkeiten für eine bessere europäische Politik im Sinne von mehr Handlungsfähigkeit und mehr Demokratie zu weitreichenden Vorschlägen und Forderungen führt.14

Anfang 2020 befassten sich mehrere europaorientierte Organisationen der Zivilgesellschaft in Brüssel eingehend mit der Zukunftskonferenz und formulierten ihre Erwartungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Reformvorschlägen in fünf Punkten:15

  1. Ein offenes Mandat für die Konferenz, das darauf abzielt, politische und institutionelle Vorschläge sowie solche für Vertragsänderungen oder einen neuen Vertragsrahmen zu entwickeln, falls dies als notwendig erachtet wird.

  2. Ein umfassender Ansatz, der sich mit dem Zuständigkeitsbereich der Union, der Finanzierung ihrer Politiken und den Vorschlägen für eine demokratische und effiziente Verwaltung dieser Politiken befasst.

  3. Ein demokratischer Prozess mit breiter Beteiligung und intensiven Beratungen mit einzelnen Bürger*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft aus der gesamten Union sowie mit Beitrittskandidat*innen und östlichen Nachbarländern.

  4. Ein mehrstufiger Ansatz, der es einzelnen Bürger*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglicht, mithilfe digitaler Tools und gezielter Befragung sowie Einbeziehung institutioneller Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen Beiträge zu leisten.

  5. Eine klare Verpflichtung der Organe der Union sowie der nationalen Regierungen, Legislativvorschläge zu allen politischen Empfehlungen vorzulegen und Vertragsänderungen zu sämtlichen von der Konferenz angenommenen Vorschlägen einzuleiten.

Von herausragender Bedeutung für die Akzeptanz der Ergebnisse der europäischen Zukunftskonferenz wird zum einen die Qualität der erarbeiteten Lösungsvorschläge sein. Zum anderen wird es bei der Bewertung der Ergebnisse auch um das Zusammenspiel zwischen der Konferenz und den parallel tagenden Bürgerversammlungen gehen. Hierzu wurden nicht zuletzt durch die Reden des französischen Staatspräsidenten hochgespannte Erwartungen geweckt. Sollten die Bürgerversammlungen lediglich als Stichwortgeber fungieren und zu Alibiveranstaltungen verkommen, dürfte sich dies für die künftige Beziehung der Europäer*innen zur EU als überaus negativ erweisen.

Insgesamt ist es aus heutiger Sicht als überaus erfreulich einzuschätzen, dass es angesichts von Brexit und dem Erstarken antieuropäischer sowie populistischer Kräfte mit der Zukunftskonferenz einen ernsthaften neuen Reformimpuls in Europa gibt. Nunmehr kommt es darauf an, dass die an europäischen Integrationsfortschritten nicht interessierten Akteure – vor allem in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten – den Prozess nicht blockieren können. Möglicherweise werden wirkliche Fortschritte nicht im Kreis aller derzeitigen 27 EU-Staaten erreichbar sein. Das Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas vom 1. März 2017 hat mit dem dritten Szenario „Wer mehr will, tut mehr“ Hinweise gegeben, welcher Weg gangbar ist. Mutige Schritte im Sinne eines Kerneuropa, das aber für andere interessierte Staaten jederzeit offenbleibt, können sicherlich noch darüber hinausgehen.


Anmerkungen

 1 Siehe hierzu die halbjährlichen „Eurobarometer-Umfragen“ im Auftrag der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/index#p=1&instruments=STANDARD.

2 Siehe hierzu ausführlich die Ergebnisse des vom Institut für Europäische Politik durchgeführten Projektes „TrueLies – The Truth about Lies on Europe“: http://trulies-europe.de/.

3 Europäischer Rat: Erklärung von Bratislava und Bratislava Fahrplan vom 16. September 2016; siehe: https://www.consilium.europa.eu/media/21232/160916-bratislava-declaration-and-roadmap-de.pdf.

4 Siehe beispielsweise im Internet: https://pulseofeurope.eu/.

5 Das Weißbuch ist im Internet verfügbar unter https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/weissbuch_zur_zukunft_europas_de.pdf.

6 Siehe Otto Schmuck, Das Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas – integrationspolitische Einordnung und Reaktionen in: integration, Jahrgang 40 (2017), Heft 4,Seite 276-294 sowie den Beitrag von Otto Schmuck hierzu im Portal für Politikwissenschaften: https://www.pw-portal.de/verfasser-veroeffentlichungen?search=uebersicht_verfasser__veroeffentlichungen&task=search&verfasser_id_sql=56.

7 Rede von Staatspräsident Emmanuel Macron an der Sorbonne „Initiative für Europa. Ein souveränes, geeintes und demokratisches Europa“, Paris, den 26. September 2017, https://www.diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/rede_von_staatsprasident_macron_cle415ad4.pdf.

8 Emmanuel Macron: Für einen Neubeginn in Europa, veröffentlicht am 4. März 2019, in „Die Welt“,
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus189751165/Emmanuel-Macron-Wir-Europaeer-muessen-uns-gegen-die-Nationalisten-zur-Wehr-setzen.html.

9 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Erklärung von Meseberg, Pressemitteilung 214 vom 19. Juni 2018; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-von-meseberg-1140536.

10 Ursula von der Leyen: Rede vor dem Plenum des Europäischen Parlaments, Straßburg, 27. November 2019; https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/president-elect-speech_de.pdf.

11 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz über die Zukunft Europas (2019/2990(RSP).

12 https://www.consilium.europa.eu/media/41768/12-euco-final-conclusions-en.pdf.

13 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-conference-future-of-europe-january-2020_en.pdf.

14 Siehe hierzu: Daniel Göler / Andreas Maurer: Die Konventsmethode in der Europäischen Union Ausnahme oder Modell? SWP-Studie 2004; im Internet verfügbar unter: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2004_S44_mrr_goeler_ks.pdf.

15 AEGEE, ALDA, Assembly of European Regions (AER), Civil Society Europe (CSE), Commission of the Bishops’ Conferences of the EU (Church organisation under Art. 17 TFEU), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ECAS, European Youth Forum, Fondation EURACTIV, Young European Federalists, Union of European Federalists, Eastern Partnership Civil Society Forum.

 

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