Menschenrechte und die Politik multilateraler Finanzinstitute. Eine Untersuchung unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten an den Beispielen der Weltbank, des Währungsfonds und regionaler Entwicklungsbanken
Diss. Potsdam; Gutachter: E. Klein. - Die Verfasserin geht der Frage nach, inwieweit multilaterale Finanzinstitute, vor allem Weltbank und Internationaler Währungsfonds (IWF), befugt oder gar verpflichtet sind, menschenrechtliche Aspekte bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Während die Gründungsabkommen kein politisches und damit auch kein menschenrechtliches Mandat enthalten, lässt sich anhand der späteren Praxis nachweisen, dass menschenrechtspolitische Erwägungen bei der Vergabepolitik wiederholt eine Rolle gespielt haben (insbesondere im Kontext des good governance-Konzepts in den 90er Jahren). Die Anwendung menschenrechtlicher Kriterien ist jedoch nicht systematisch erfolgt, und eine Erweiterung des Mandats in diese Richtung haben die Finanzinstitute durchweg abgelehnt. Einen Sonderfall stellt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung dar, die zwar ein politisches Mandat kennt, in der Praxis aber fast ausschließlich die Aufgaben einer reinen Finanzorganisation wahrnimmt. In ihrer Schlussbetrachtung kritisiert Suchsland-Maser die Zurückhaltung der Finanzinstitute bei der expliziten Anerkennung menschenrechtlicher Aufgaben und identifiziert zudem mit dem "Ziel der Entwicklungsförderung eine [...] Einbruchstelle für die Befugnis zur Berücksichtigung von Menschenrechten" (307).