Die Landesverfassungsgerichte in der bundesstaatlichen Rechtsprechungskompetenzordnung des Grundgesetzes. Zugleich ein Beitrag zur bundesstaatlichen Stufung des Rechts
Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Gutachter: Pestalozza. - Der Kern der Untersuchung besteht in der Aufschlüsselung der föderalen Verteilung von Rechtsprechungskompetenzen, und zwar zum einen nach ihrer Ausformung im Grundgesetz, zum anderen anhand der Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Ausformung durch die einzelnen Bundesländer.
Inhaltsübersicht: III. Die Bindung der Staatsgewalten an Bundesrecht und Landesrecht: A. Zur Rechtsbindung im allgemeinen; B. Die Bindung an das Recht der verschiedenen föderalen Rechtsstufen. IV. Verteilung der Rechtsprechungskompetenzen im Bundesstaat durch das Grundgesetz: A. Vorklärungen; B. Rechtsfragenkompetenzen; C. Prozeßgestaltungskompetenzen. V. Die Landesverfassungsgerichte in der bundesstaatlichen Rechtsprechungskompetenzordnung: A. Unmittelbare Wirkungen landesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen; B. Mittelbare Wirkungen landesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen; C. Einfluß der Entscheidungen anderer Gerichte auf die der Landesverfassungsgerichte; D. Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; E. Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte als Gegenstand der Entscheidungen eines anderen Gerichts, nämlich des Bundesverfassungsgerichts; F. Verhältnis von Landesverfassungsbeschwerde zu Bundesverfassungsbeschwerde; G. Verhältnis von landesverfassungsgerichtlicher zu bundesverfassungsgerichtlicher Normenkontrolle; H. Verhältnis von landesverfassungsgerichtlicher zu oberverwaltungsgerichtlicher Normenkontrolle.