Normenhierarchien im europäischen Gemeinschaftsrecht
Rechtswiss. Diss. Hamburg; Gutachter: M. Hilf, T. Bruha. - Die überwiegend juristisch ausgerichtete Arbeit "geht der Frage nach Nutzungsmöglichkeiten normenhierarchischer Strukturen im Gemeinschaftsrecht nach - ein Thema, das die Diskussion um eine Verfassungsreform der Europäischen Union und die Neuordnung der Typologie der Rechtsakte seit Beginn der achtziger Jahre begleitet" (17).
Aus dem Inhalt: 1. Rahmenbedingungen einer Reform: B. Kann eine Reform der Normenhierarchie einen Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen Reformziele leisten?: I. Demokratische Legitimität; II. Effizienz und Effektivität; III. Subsidiarität; IV. Vorbereitung auf eine Erweiterung der Europäischen Union. C. Vorbehalte gegen die Konzepte der verstärkten Normenhierarchie: I. Verletzung des institutionellen Gleichgewichts?; II. Horizontale Gewaltenteilung der Sui-generis-Natur der Europäischen Union inadäquat? 2. Möglichkeiten der Nutzung normenhierarchischer Strukturen im Gemeinschaftsrecht: A. Erste hierarchische Ebene - Primärrecht; B. Zweite hierarchische Ebene - Gemeinschaftliche Gesetzgebung; C. Dritte hierarchische Ebene - Durchführungsmaßnahmen.