Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsrecht. Umfang und Grenzen des staatsrechtlichen Handlungsermessens der Krone
Rechtswiss. Diss. Regensburg; Gutachter: R. Arnold, U. Steiner. - In Spanien, so der Autor, hat die beiderseitige Annäherung der Prinzipien Monarchie und Demokratie am Ausgang des 20. Jahrhunderts in der Form der Parlamentarischen Monarchie zur gelungenen Symbiose gefunden. Oft werde der Krone als (nicht nur) symbolischer vierter Gewalt neben den drei traditionellen Gewalten "die entscheidende Rolle für die Demokratisierung des spanischen Staates und der spanischen Gesellschaft zugewiesen" (25). Die rechtswissenschaftliche Diskussion über Umfang und Grenzen des staatsrechtlichen Handlungsermessens der Krone im Gefüge der aktuellen spanischen Verfassung sei jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen. Damit ist die zentrale Fragestellung der Dissertation umrissen. Der Autor stellt die Institution der spanischen Krone, ausgehend von ihrer historisch gewachsenen Stellung seit dem frühen 19. Jahrhundert, als heute "grundlegend wesensverschieden" (25) gegenüber früheren Verfassungsordnungen dar. Der Hauptteil widmet sich der Analyse ihrer Stellung in der Verfassung von 1978, die dem König in Art. 56.1 die Funktion eines Moderators und Schiedsrichters zuweist. Konkrete verfassungsrechtliche Fragen entzünden sich dabei an der mehr oder weniger großzügigen Auslegung seiner "Reservefunktionen" (27), wie etwa seines Prüfungsrechts bei der Sanktion, Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen, seiner Befugnisse bei der Ernennung der höchsten staatlichen Funktionsträger, seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, seiner Rechtsstellung im Falle des Staatsnotstandes etc.