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Viviane Fröhling

Die Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik. Anwendungsfall eines Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2000 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2853); 322 S.; brosch., 98,- DM; ISBN 3-631-35705-2
Rechtswiss. Diss. Köln. - Mit dem 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht haben sich – mit Ausnahme Großbritanniens – elf der (damals zwölf) Mitgliedstaaten auf eine erhebliche Erweiterung der sozialpolitischen Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft verständigt. Das dabei geschlossene Abkommen über Sozialpolitik hat – nicht nur mit Blick auf die Sonderrolle Großbritanniens – einen hochgradigen Kompromisscharakter, ist es doch Ausdruck eines Integrationsprozesses, der differenzierten Interessenlagen einzelner Mitgliedstaaten ("Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten") Rechnung zu tragen versucht. Die Autorin will mit ihrer Studie - am Beispiel der Maastrichter Vereinbarungen - in erster Linie die rechtlichen Probleme herausarbeiten, die sich aus diesem Modus der Integrationspolitik ergeben. Die dabei gewonnenen Befunde sind auch für die Situation nach dem Vertrag von Amsterdam (1999), der das Maastrichter Protokoll in den EG-Vertrag integriert hat, von Relevanz. Aus dem Inhalt: 1. Vorgeschichte und Inhalt der Vereinbarungen; 2. Rechtsnatur der Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik: A. Das Protokoll über die Sozialpolitik; B. Das Abkommen über die Sozialpolitik. 3. Rechtmäßigkeit der Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik: A. Formelle Rechtmäßigkeit; B. Materielle Rechtmäßigkeit. 4. Institutionelle Fragen ("Organleihe"): A. Der Rat; B. Die Kommission; C. Das Europäische Parlament; D. Der Europäische Gerichtshof; E. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß. 5. Das Konkurrenzverhältnis der Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik zu den sozialpolitischen Bestimmungen des EG-Vertrags: A. Anwendungsbereich - Wahl der Rechtsgrundlage; B. Verfahrensfragen; C. Gerichtliche Durchsetzbarkeit des Vorrangs des EG-Vertrags; D. Sonderproblem: Die Gleichbehandlung der Geschlechter: I. Der Konflikt: Art. 119 EGV - Art. 6 Abs. 3 MASP. 6. Die Umsetzung des Sozialabkommens: A. Der Erlaß von "Richtlinien" (Art. 2 MASP); B. Sozialpartner Vereinbarungen. 7. Ausblick: A. Möglichkeit einer Änderung der Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik: I. Änderung des Protokolls; II. Änderung des Abkommens. B. Möglichkeit eines Beitritts Großbritanniens: I. Einseitiges Beitrittsrecht; II. Beitritt durch spätere "interpretative Übereinkunft"; III. Beitritt durch Vertragsänderung. C. Möglichkeit eines "Opting Out" anderer Mitgliedstaaten; D. Die Situation neuer Mitgliedstaaten; E. Der Vertrag von Amsterdam: I. Das neue Sozialkapitel des EG-Vertrags; II. Das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ("Flexibilität"). Anhang I: Protokoll über die Sozialpolitik. Anhang II: Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Sozialpolitik.
Thomas Mirbach (Mir)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Lawaetz-Stiftung Hamburg, Lehrbeauftragter, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 3.5 | 3.2 | 3.1 Empfohlene Zitierweise: Thomas Mirbach, Rezension zu: Viviane Fröhling: Die Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik. Frankfurt a. M. u. a.: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/12931-die-maastrichter-vereinbarungen-zur-sozialpolitik_15499, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 15499 Rezension drucken