Widerstandsrecht und humanitäre Intervention
Rechtswiss. Diss. Osnabrück; Gutachter: J. Ipsen. – Das Ziel des Autors ist es herauszufinden, ob die Ideen und die staatliche Wirklichkeit in der Geschichte des Widerstandsrechts zur Begründung oder jedenfalls zur begrifflichen Klärung der humanitären Intervention und des Interventionsrechts herangezogen werden können“ (7). Die Argumentation gliedert sich in drei Teile, deren erster die Theorie des Widerstands in der politischen Moderne von Hobbes über Locke, Rousseau, Kant und die Renaissance der Widerstandslehre nach dem Ende des Hitler-Regimes rekonstruiert. Im zweiten Teil behandelt Peters das Widerstandsrecht in der staatlichen Wirklichkeit und wählt als historische Beispiele die Amerikanische Revolution, die Französische Revolution und die Überwindung der Nazi-Herrschaft aus. Im dritten Teil zur so genannten humanitären Intervention wird vor dem Hintergrund der Interventionspraxis seit den 90er-Jahren die Debatte über die Legitimität der „humanitären Intervention“ nachgezeichnet und schließlich unter Rückgriff auf Locke eine widerstandsrechtliche Begründung des Interventionsrechts versucht. Obwohl dieser Ansatz eher gewagt erscheint, ist die Studie in hohem Maße lesenswert. Die ideengeschichtliche und historische Aufbereitung der Widerstandslehren zeichnet sich durch eine ökonomische Darstellung der einzelnen Theorien und eine stringente Fokussierung auf das Thema des Widerstands aus. Sie mündet in die fruchtbare Unterscheidung eines verfassungsschützenden, eines menschenrechtlich begründeten und eines als „ziviler Ungehorsam“ bezeichneten Widerstandsrechts ein. Ebenso informativ und systematisch ist die Rekonstruktion der Debatte über die „humanitäre Intervention“.