Das Solidaritätsprinzip in der Europäischen Union und seine Grenzen
Rechtswiss. Diss. Köln; Gutachter: B. Kempen. – Solidarität ist seit Beginn der europäischen Integration ein Schlüsselbegriff, der nunmehr Eingang in die Präambel der EU-Grundrechtecharta gefunden hat. Aber was bedeutet Solidarität? Durch die Auslegung des europäischen Primärrechts sowie die Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelingt Gussone der Nachweis eines umfassenden, der EU immanenten Rechtsprinzips der Solidarität. Er identifiziert zwei Seiten des Solidaritätsprinzips: Die respektierende Solidarität verpflichtet sowohl die Staaten als auch die europäischen Organe gegenseitig auf das gemeinsame Wohl. In Bereichen vertiefter Integration wird so ein grundsätzlicher Vorrang der europäischen vor den einzelstaatlichen Interessen statuiert. Inhalt der leistenden Solidarität ist auch eine finanzielle Umverteilung, sodass ein Anspruch der wirtschaftlich schwächeren Staaten auf Unterstützung dem Grunde nach besteht, dieser ist allerdings nicht einklagbar. Sein Resümee lautet: Die Solidarität ist ein Struktur- und Verfassungsprinzip der EU, es ist ein „unverzichtbares objektives Ordnungsmerkmal der gegenseitigen Beziehungen“ (243).