Terrorismus und Staat. Versuch einer Definition des Terrorismusphänomens und Analyse zur Existenz einer strategischen Konzeption staatlicher Gegenmaßnahmen am Beispiel der Roten Armee Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland
Diss. Siegen; Gutacher: J. Bellers. – Reagieren Staaten strategisch-konzeptionell auf Terrorismus? Die leitende Frage der Arbeit dringt vor zum Kern der in den letzten Jahren publizistisch meist normativ diskutierten Frage nach dem schmalen Grat zwischen dem Schutz der Grundfreiheiten einerseits und effektiver Terrorabwehr andererseits. Denn die politikwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema offenbart den letztlich zugrunde liegenden Konflikt: Wie kann das demokratische System den sich schnell wandelnden Bedrohungsszenarien effektiv begegnen, ohne seine Eigenschaften aufzugeben, die es ja gegen den Terrorismus zu verteidigen sucht? Dies gilt nicht nur bezüglich des häufig diskutierten Schutzes der Grundrechte, sondern gerade auch für die vom Autor betrachteten, meist zeitaufwendigen Abläufe der Legislative. Als theoretischer Rahmen für die Analyse der Entwicklung politischer Anti-Terror-Strategien wird das Policy-Modell nach Easton vorgestellt, das – nach einer ausführlichen Darstellung des Hintergrundes der Roten Armee Fraktion – schließlich zur Untersuchung staatlicher Reaktionen auf deren Terror herangezogen wird. Petri gelangt zu folgendem Fazit: Der Staat reagierte nur in begrenztem Rahmen strategisch auf den Terrorismus, die real umgesetzten Maßnahmen kamen der zuvor vom Autor als Referenzrahmen entwickelten idealtypischen Anti-Terror-Strategie nur partiell nahe und waren oftmals erst Reaktionen auf RAF-Aktivitäten. Das Ergebnis regt zu weiterer Diskussion an: Behauptet das System erfolgreich seine Eigenschaften oder zieht es nur unzureichende Lehren aus vergangenen Bedrohungen?