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Simone Schuller

Versöhnung durch strafrechtliche Aufarbeitung? Die Verfolgung von Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2010 (Europäische Hochschulschriften: Reihe XXXI, Politikwissenschaft 585); 158 S.; 27,80 €; ISBN 978-3-631-59879-5
Die Autorin untersucht, inwieweit die strafrechtliche Aufarbeitung nach gewaltsamen Konflikten den komplexen Anforderungen in Post-Conflict-Situationen gerecht werden kann. Zunächst legt sie dar, dass die strafrechtliche Verfolgung der Täter nur eine Dimension der umfassenden Transitional Justice darstellt. Zudem, so lautet ihre Hypothese, sei deren Erfolg in hohem Maße von der Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der strafrechtlichen Institutionen in der Gesellschaft abhängig. Folglich komme der aktiven Beteiligung der betroffenen Bevölkerung am Aufarbeitungsprozess eine besondere Bedeutung zu. Schuller analysiert, inwieweit diese in Bosnien und Herzegowina gegeben war und wie die Arbeit des „International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY)“ mit Sitz in Den Haag und in weiterer Folge die der nationalen Strafgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina von der Bevölkerung wahrgenommen wurde. Neben grundsätzlichen Wahrnehmungsunterschieden zwischen den drei ethnischen Gruppen stellt Schuller insgesamt erhebliche Informationsdefizite und Missverständnisse über die Ziele und Arbeitsweise des Tribunals fest, die nicht zuletzt auf die räumliche Distanz des ICTY, sprachliche Barrieren sowie unterschiedliche Rechtstraditionen zurückzuführen seien. Durch „gezielte Propaganda und Fehlinformationen seitens der nach wie vor an der Macht befindlichen nationalistischen Parteien und Politiker [seien diese] geschickt ausgenützt und verstärkt [worden], um das ICTY zu diskreditieren“ (98). Erst als Reaktion hierauf habe das ICTY ein sogenanntes Outreach-Programm aufgelegt und Maßnahmen zur Information, Aufklärung und aktiven Einbindung der Bevölkerung eingeleitet. Und auch von den nationalen Gerichten wurden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Insgesamt aber seien die Anstrengungen zur Beteiligung der Bevölkerung unzureichend. Die Autorin sieht in diesen Versäumnissen die Hauptursache dafür, dass die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen bisher nicht die in sie gesetzten Erwartungen hinsichtlich einer langfristigen Aussöhnung der Konfliktparteien erfüllen konnte.
Anke Rösener (AR)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.61 | 2.23 | 4.1 | 4.41 Empfohlene Zitierweise: Anke Rösener, Rezension zu: Simone Schuller: Versöhnung durch strafrechtliche Aufarbeitung? Frankfurt a. M. u. a.: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/32873-versoehnung-durch-strafrechtliche-aufarbeitung_39268, veröffentlicht am 30.11.2010. Buch-Nr.: 39268 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken