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Eva Lotte Stöckel

Smart Sanctions in der Europäischen Union

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 97); 398 S.; 92,90 €; ISBN 978-3-428-13896-8
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Begutachtung: J. Vogel, K. Kühl. – Das Verhängen von gezielten Sanktionen und Einreiseverboten gegen Einzelpersonen – sogenannte smart sanctions – ist ein Instrument, dessen sich die Europäische Union zunehmend selbstständig und auch ohne Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) bedient. Angesichts dieser Entwicklung widmet sich Eva Lotte Stöckel der Grundrechtedimension von smart sanctions und der Frage, inwiefern es sich hierbei um Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen handelt. Die Autorin stellt grundsätzlich mehrere, nach ihren Adressaten unterschiedene Arten von smart sanctions vor, konzentriert sich aber auf Sanktionen im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Nach einer einführenden Übersicht über die in der Vergangenheit durch die EU verhängten smart sanctions und die Kompetenzen der EU hierzu widmet sie sich ausführlich dem Verhältnis von europäischem und Völkerrecht. Stöckel zufolge sind dabei für die EU vor allem die Fragen der Rechtsbindung der Gemeinschaftsrechtsordnung an das VN‑Recht und des Rangverhältnisses zwischen beiden Rechtskatalogen zentral. Für die EU gelte, dass diese „weder aus völkerrechtlicher noch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht zur Umsetzung der verbindlichen Beschlüsse des VN‑Sicherheitsrats“ (262) verpflichtet sei. An dieser Stelle begrüßt die Autorin dann auch die von ihr festgestellte Tendenz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die EU in einem dualistischen Rechtsverhältnis zur VN zu verorten. Die grundsätzliche Völkerrechtsfreundlichkeit der EU dürfe nicht dazu führen, dass diese sich „vorbehaltlos fremden Willensbildungsprozessen und Rechtsbefehlen aus anderen Rechtsquellen öffnet und unterordnet“, die EU müsse auch „ihr eigenes Wertesystem vor Fremdeinwirkungen“ (298) schützen. Für die Praxis der Prüfung der Grundrechtsverletzungen durch smart sanctions bedeuten die in der Untersuchung festgestellten Entwicklungen letztendlich, dass der EuGH nicht mehr nur eine Prüfung für die von der Gemeinschaft selbst verhängten Sanktionen auf ihre Grundrechtskonformität durchführt, sondern diese auch – und hier kommt das dualistische Modell mit der EU als „Hüter[in] der eigenen Wertmaßstäbe“ (288) zum Tragen – für EU‑Verordnungen vornimmt, die eine direkte Umsetzung von VN‑Sanktionsmaßnahmen darstellen. Stöckel schließt mit der Schlussfolgerung, dass „die Gewährleistung rechtsstaatlicher Tradition auf EU‑Ebene dort erschwert ist, wo sich die EU‑Organe in einem politisch brisanten Umfeld bewegen“ (377) – eine Erkenntnis, die im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus immer wieder auch jenseits der EU‑Ebene festgestellt worden ist.
Christian Patz (CPA)
M.A., Politikwissenschaftler, wiss. Mitarbeiter, Institut für Sozialwissenschaften, Fachbereich Politikwissenschaft, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Rubrizierung: 3.5 | 4.1 | 4.3 | 3.6 | 4.22 | 2.61 | 2.62 | 2.63 | 2.67 | 2.68 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Eva Lotte Stöckel: Smart Sanctions in der Europäischen Union Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37489-smart-sanctions-in-der-europaeischen-union_45710, veröffentlicht am 04.09.2014. Buch-Nr.: 45710 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken