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Stephan Wollbrink

A Violation of International Law as a Necessary Element of a "Threat to the Peace" under the UN Charter

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2014 (Nomos Universitätsschriften: Recht 840); 318 S.; brosch., 84,- €; ISBN 978-3-8487-1026-3
Rechtswiss. Diss. Bonn; Begutachtung: M. Herdegen, S. Talmon. – Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) kommt nach Kapitel VII, Artikel 39 der Charta der Vereinen Nationen die Verantwortung zu, Bedrohungen und Brüche des Friedens sowie Angriffshandlungen festzustellen und den Weg für eine entsprechende Reaktion der internationalen Gemeinschaft zu ebnen. Trotz eines seit dem Ende des Kalten Krieges zu verzeichnenden sprunghaften Anstiegs der Zahl der Kapitel VII‑Resolutionen, die eine Bedrohung des Friedens feststellen, fehlt es bis dato an einer klaren völkerrechtlich fundierten Definition beziehungsweise Interpretation, wann genau eine solche überhaupt vorliegt. An dieser Stelle setzt Stephan Wollbrink mit seiner Analyse an. Da der Sicherheitsrat die Feststellung einer Bedrohung des Friedens gegenüber den beiden unter Kapitel VII möglichen Alternativen in der jüngeren Vergangenheit häufig bevorzugt hat, weil hierzu keine Verantwortlichen zu benennen sind, sondern lediglich eine solche Situation festgestellt werden muss, nähert sich Wollbrink seiner Fragestellung, indem er in der Praxis des Sicherheitsrats danach sucht, ob ein Völkerrechtsbruch – durch einen hierfür zu benennenden Verantwortlichen – für die Feststellung einer Bedrohung des Friedens im Sinne des VN‑Charta vorliegen muss. Er analysiert dazu zunächst die vom VN‑Sicherheitsrat verabschiedeten Kapitel VII‑Resolutionen und die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Begründungen von Friedensbedrohungen. Auf Grundlage der in der Wiener Vertragsrechtskonvention festgelegten verbindlichen Auslegungsregeln völkerrechtlicher Normen prüft er anschließend mittels grammatikalischer, systematischer und teleologischer Auslegung, ob die VN‑Charta eine Völkerrechtsverletzung als notwendige Voraussetzung für eine Friedensbedrohung vorsieht. Während die grammatikalische Interpretation demnach „kein Argument liefert, dass eine Bedrohung des Friedens kein vorheriges rechtswidriges Verhalten erfordert“ (54), ergibt sich aus der systematischen und der teleologischen Interpretation der Hinweis, dass dieses als „ein ungeschriebenes Element“ (68) einer Friedensbedrohung verstanden werden kann. Für Wollbrink erweisen sich die vom Sicherheitsrat und den Mitgliedstaaten in der Vergangenheit vorgebrachten unterschiedlichen Verständnisse des Begriffs daher nicht nur als nicht haltbar, für ihn „würde [diese Interpretation] eine Änderung der VN‑Charta erfordern“ (101). Eine Fortsetzung einer auf diesem Verständnis beruhenden Praxis des Sicherheitsrats bringt nach Wollbrink somit nicht nur rechtliche Probleme mit sich. Das Vertrauen der Mitgliedstaaten der Weltorganisationen in die Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN‑Charta selbst stehe auf dem Spiel.
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Rubrizierung: 4.14.34.41 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Stephan Wollbrink: A Violation of International Law as a Necessary Element of a "Threat to the Peace" under the UN Charter Baden-Baden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38414-a-violation-of-international-law-as-a-necessary-element-of-a-threat-to-the-peace-under-the-un-charter_46592, veröffentlicht am 13.05.2015. Buch-Nr.: 46592 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken