Skip to main content
Anneke Petzsche

Strafrecht und Terrorismusbekämpfung. Eine vergleichende Untersuchung der Bekämpfung terroristischer Vorbereitungshandlungen in Deutschland, Großbritannien und Spanien

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2013 (Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht 9); 494 S.; 109,- €; ISBN 978-3-8487-0806-2
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Begutachtung: M. Heger, M. Cancio Meliá. – Anneke Petzsche analysiert und vergleicht umfassend die Umsetzung strafrechtlicher Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in Deutschland, Großbritannien und Spanien. Dabei geht es um die Bekämpfung sogenannter terroristischer Vorbereitungshandlungen im Sinne einer „Pönalisierung der Aufforderung zu terroristischen Straftaten, des Anwerbens und der Ausbildung zu terroristischen Zwecken“ (28), wie sie völker‑ und europarechtlich unter anderem durch Europarat und EU vorgegeben worden sind. Vor diesem Hintergrund fragt die Autorin, ob nicht gerade „diese Gesetze und die der Terrorismusbekämpfung dienenden Begleitregelungen die ‚eigentliche Bedrohung’ für den Staat und nicht der Terrorismus selbst“ (30) seien. Neben der Klärung des strafrechtlichen Handlungsbedürfnisses, die sich nach Petzsche bejahen lässt, sofern einem solchen „Präventionsstrafrecht“ (93) konkrete Grenzen gesetzt sind, analysiert sie die einschlägigen Gesetze in den drei untersuchten Staaten – das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVGG) in Deutschland, den Terrorism Act (2006) in Großbritannien sowie Artikel 1 des spanischen Código Penals, jeweils in Verbindung mit den Besonderheiten im Straf‑ beziehungsweise Strafvollzugsrecht des Landes. Im Ergebnis des Rechtsvergleichs steht dabei die Erkenntnis, dass „zwischen ihnen in diesem Bereich mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede“ (423) bestehen. In allen drei Staaten sei die aktuelle Rechtslage durch historische Terrorismuserfahrungen geprägt, keine ihrer Rechtsordnungen kenne jedoch einen allgemeinen Terrorismustatbestand. Demgegenüber fänden sich in allen drei Ländern die „Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer terroristischen Organisation“ (427) als zentraler Tatbestand des Terrorismusstrafrechts, ergänzt durch die Anwendung allgemeiner Tatbestände wie Totschlag oder Verbrechensverabredung bei der Verfolgung terroristischer Handlungen. Erst im Zuge der europäischen Initiativen zur Pönalisierung von terroristischen Vorbereitungshandlungen im Sinne der Schließung von Strafbarkeitslücken seien in allen drei Fällen Straftatbestände geschaffen worden, die „verschiedene Vorbereitungs‑ und typische Beihilfehandlungen“ (428) als Ziel haben. Petzsche sieht hierin im Sinne der Fragestellung der Arbeit letztendlich keine unmittelbare Gefährdung des Rechtsstaats. Dies gelte allerdings nur solange, wie „eine kritische Überprüfung und rechtsstaatliche Maßstäbe erhalten bleiben und der Versuchung, bei der Terrorismusbekämpfung immer weiter zu gehen“ (458), widerstanden werde.
{CPA}
Rubrizierung: 2.212.252.612.322.37 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Anneke Petzsche: Strafrecht und Terrorismusbekämpfung. Baden-Baden: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38945-strafrecht-und-terrorismusbekaempfung_46923, veröffentlicht am 08.10.2015. Buch-Nr.: 46923 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken