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Anne-Luise Riedel-Krekeler

Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Berlin: Pro Universitate Verlag 2014; 193 S.; 29,- €; ISBN 978-3-8305-3433-4
Rechtswiss. Diss. Berlin; Begutachtung: R. Schröder, V. Neumann. – Sie sollten durch militärischen Drill und ideologische Indoktrinationen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (11) umgeformt werden: Tausende Kinder und Jugendliche waren in geschlossenen Einrichtungen, Kinderheimen und sogenannten Jugendwerkhöfen in der DDR Misshandlungen und Missbrauch ausgesetzt. Die teils menschenunwürdigen Lebensumstände und ihre traumatischen Konsequenzen belasteten viele ehemalige Heimkinder noch immer, schreibt Anne‑Luise Riedel‑Krekeler. Sie geht davon aus, dass die Zahl der heute noch lebenden Betroffenen etwa 234.000 beträgt. Trotz einer Reform des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von 2010 werde ihnen meist aber eine Entschädigungszahlung verweigert. Nur etwa fünf Prozent der Rehabilitierungsanträge würden bewilligt. Warum die Zahl der Ablehnungen so groß ist, untersucht Riedel‑Krekeler mithilfe einer Rechtsprechungsanalyse und ergänzenden Interviews. Bevor sie auf die gesetzlichen Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche eingeht, beschreibt sie den historischen Hintergrund der Geschehnisse und den Alltag in den über 500 staatlichen Einrichtungen, in die junge Menschen in der DDR eingewiesen wurden. Detailliert schildert sie die individuellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Heimerziehung, um zu verdeutlichen, „warum die ehemaligen Heimkinder zu Opfern geworden sind [und] worin das Unrecht liegt“ (17). Unter zahlreichen Verweisen auf diverse Gesetzestexte erläutert sie, dass viele der Jugendlichen aufgrund sogenannter „freiwilliger Erziehungsverträge“ (35) zwischen Erziehungsberechtigten und staatlicher Jugendhilfe eingewiesen wurden. Dies sei ein üblicher Weg gewesen, um nach Strafverfahren eine Haftstrafe abzuwenden. Riedel‑Krekeler berichtet, dass trotz eines offiziellen Verbots körperlicher Züchtigung Heimkinder Schlägen, Tritten und anderen Formen von Gewalt – wie dem Abspritzen mit eiskaltem Wasser – ausgesetzt waren. Neben den Aufsichtspersonen sei Gewalt auch untereinander im Rahmen der sogenannten Kollektiverziehung ausgeübt worden. Die Kinder litten weiterhin unter Arreststrafen, Isolierung, rigiden Besuchsvorschriften und teils schlechter Gesundheitsversorgung oder mangelhafter Unterbringung. „Berichte über sexuelle Übergriffe sind aus allen Heimformen der DDR bekannt.“ (63) Über dieses oft verharmloste beziehungsweise tabuisierte Thema sei aber wenig bekannt. Die Autorin setzt sich in ihrem Fazit dafür ein, die „Wiedergutmachung von DDR‑Heimunrecht“ (181) in der Rechtsprechung und Gesetzgebung effektiver umzusetzen.
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Rubrizierung: 2.352.3142.315 Empfohlene Zitierweise: Wolfgang Denzler, Rezension zu: Anne-Luise Riedel-Krekeler: Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39065-die-rehabilitierung-ehemaliger-heimkinder-der-ddr-nach-dem-strafrechtlichen-rehabilitierungsgesetz_46858, veröffentlicht am 12.11.2015. Buch-Nr.: 46858 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken