Grundrechte in Europa. Parallele Geltung aufgrund ihrer Rechtsquellen
Die Bürger der EU können ihre Grundrechte gleich auf drei unterschiedliche Rechtsquellen zurückführen: einmal die Europäische Menschenrechtskonvention, dann die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundrechte und schließlich die in den jeweiligen innerstaatlichen Verfassungen verbrieften Grundrechte. Kugelmann untersucht in dem schmalen Band die Auswirkungen dieser teils komplizierten Situation auf die Rechtsprechung. Sein Hauptaugenmerk gilt dabei der Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Die Studie richtet sich in erster Linie an Juristen.