Das Bundesverfassungsgericht gilt allgemein als parlamentsfreundlich – aber hat es diesen Ruf zu Recht? Dieser Frage geht Astrid Kuhn, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Wissenschaft und Demokratie, in ihrer nun als Monografie vorliegenden Dissertation nach. Als Grundlage dienen ihr rund dreißig Urteile des Zweiten Senats zwischen 1975 und 2016. Nach Ansicht unseres Rezensenten Robert van Ooyen gelingt es ihr, das in Teilen altmodische Parlamentarismusverständnis des Gerichts herauszuarbeiten und zu unterstreichen, dass dieses nicht unbedingt die Handlungsmacht des Parlaments stärkt.
Die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen sei deutlich höher gewesen als fünf Jahre zuvor, so Otto Schmuck. Damit gehe das Parlament politisch gestärkt aus dieser Wahl hervor. Die großen Parteien seien geschwächt und die kleineren gestärkt worden. Die Entscheidungsfindung im EP werde schwieriger, denn es sei mit acht Fraktionen erheblich fragmentiert. Die beiden großen Fraktionen hätten keine Mehrheit mehr, weshalb neue Koalitionsbildungen zu Sachthemen notwendig werden. Bei der Besetzung der europäischen Spitzenämter zeichne sich ein Machtkampf zwischen EP und Europäischem Rat ab.
Österreich gilt als Vorreiter für das Wählen ab 16 auf nationaler und europäischer Ebene. Zwar wird auch in Deutschland im Vorfeld von Wahlen regelmäßig die Frage nach der Absenkung des Wahlalters öffentlich diskutiert, aber – mit Ausnahme von Kommunal- und zum Teil auch Landtagswahlen in einigen Bundesländern – bislang nicht umgesetzt. David Johann und Sabrina J. Mayer nehmen die österreichischen Erfahrungen mit Jungwähler*innen zum Anlass danach zu fragen, inwieweit sich 16- und 17-Jährige von älteren Bürger*innen hinsichtlich einer subjektiv empfundenen Pflicht zur Beteiligung an politischen Wahlen unterscheiden.