Änderungsfeste Grundrechte. Die grundrechtsrelevante Ausstrahlungswirkung des Art. 79 Abs. 3 GG i. V. m. der Menschenwürdegarantie, dem Menschenrechtsbekenntnis und den Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: E. Schmidt-Jortzig, G. Igl. – Im Bereich der Sicherheitspolitik wurde in der Bundesrepublik immer wieder versucht, mithilfe von Bedrohungsszenarien das Grundgesetz zu ändern. Diese Szenarien reichen von der Gefährdung durch den linksradikalen Terrorismus, der zu einer Einschränkung der Telekommunikationsfreiheiten führte, über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der mit der Einschränkung des Wohnungsgrundrechts in Form des großen Lauschangriffs begegnet wurde, bis zur jüngsten Gefahr durch den islamisch-fundamentalistischen Terror. Schultz hebt in diesem Zusammenhang die Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz hervor. Mithilfe dieses Gesetzes soll es dem Militär ermöglicht werden, von Terroristen entführte Zivilflugzeuge im Interesse der am Boden bedrohten Opfer mit militärischen Mitteln zu bekämpfen, d. h. abzuschießen. Das Leben möglicherweise an Bord befindlicher und als Geiseln genommener Passagiere würde dabei geopfert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Maßnahme aufgrund der bestehenden Gesetzeslage bereits abgelehnt. Allerdings gibt es immer wieder Bestrebungen, diesem Gesetz mittels einer Verfassungsänderung Geltung zu verschaffen. Auch im Fall der Online-Durchsuchungen wird über eine Verfassungsänderung nachgedacht. Große parlamentarische Mehrheiten, wie die bestehende Große Koalition, begünstigen diese Vorgehensweise. Der Autor hält daher die Grundrechte für nicht so sakrosankt wie allgemein angenommen. Er sieht die Notwendigkeit, änderungsfeste Grundrechte als Mechanismus zur Wahrung eines angemessenen Verhältnisses zwischen individueller Freiheit und staatliche Sicherheitsinteressen einzuführen. Diese Thematik erörtert er im ersten Teil seiner Arbeit unter rechtsdogmatischen Zielsetzungen. Weiterhin werden das Zusammenspiel von Bund und Ländern bei der Gesetzgebung behandelt sowie der Schutz und die Konkretisierung der Grundrechte umfassend analysiert.