Skip to main content
Hans-Joachim Cremer

Anwendungsorientierte Verfassungsauslegung. Der Status des Bundestagsabgeordneten im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2000; 694 S.; geb., 70,56 €; ISBN 3-7890-6982-5
Rechtswiss. Habilitationsschrift Heidelberg; Gutachter: H. Steinberger. - Lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zu Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, die eine Fülle von Einzelrechten des Bundestagsabgeordneten anerkennt und so zu einer äußerst gehaltvollen Rechtsprechung angewachsen ist, angesichts der Kürze dieser Verfassungsnorm vom Standpunkt juristischer Methodik noch als Verfassungsrechtsprechung im eigentlichen Sinne, d. h. als Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes verstehen? Oder hat das BVG eigenhändig neue Normen erschaffen und ihnen kraft seiner Amtsautorität Verfassungsrang zuerkannt? Diese Frage beantwortet Cremer in zwei Schritten. Im ersten beschreibt er zunächst systematisch und äußerst akribisch die Rechtsprechung des BVG zur Rechtsstellung des Bundestagsabgeordneten. Im zweiten Schritt entwickelt der Autor vor dem Hintergrund dieser Rechtssetzungspraxis methodische Regeln für die Verfassungsauslegung und überprüft daran die Rechtsprechung des BVG. Aus dieser Beschreibung und Analyse gewinnt der Autor folgende Erkenntnisse: Der Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ("Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.") bezieht sich auf das Verhältnis des einzelnen Abgeordneten zum Bundestag als Ganzem ebenso wie auf das Verhältnis des Abgeordneten zu der Fraktion oder Gruppe und zu anderen Abgeordneten. Er gibt jedem Abgeordneten das Recht, im Bundestag als "politische Persönlichkeit" zu wirken, d. h. auf der Basis rechtlicher Gleichordnung im Verhältnis zu den übrigen Abgeordneten an der Arbeit des Bundestags mitzuwirken. Die aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 folgenden Rechte unterliegen Beschränkungen aus den Regelungen und der Handhabung der nach Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG erlassenen Geschäftsordnung. Beide Artikel sind als gleichzeitig einschlägige, "in Reihe geschaltete" Normen so auszulegen, dass nicht die eine oder die andere von ihnen gänzlich zurücktritt, sondern dass beide zur Geltung kommen (634). Zugleich stehen die Befugnisse des Abgeordneten unter dem generellen Vorbehalt, dass sie nicht zur Obstruktion der Arbeit des Gesamtparlaments gebraucht werden dürfen (634). Vor dem Hintergrund der im zweiten Teil entwickelten Theorie einer Verfassungsauslegung lässt sich nach Cremer nachvollziehen und erklären, wie und warum das BVG weitere Rechte aus dem Abgeordnetenstatus anerkannt hat. Kernelemente dieser Theorie sind nach Cremer erstens das Verständnis der Verfassung als einer normativen Ordnung und zweitens die Orientierung der Verfassungsauslegung an der parlamentarischen Praxis ("anwendungsorientierte" Auslegung). Demnach sei bei der Auslegung des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 zum einen ein in der Verfassung selbst angelegtes Spannungsverhältnis zu anderen Verfassungsnormen - beispielsweise Art. 21 oder Art. 40 - zu berücksichtigen. Derartige Normen seien so auszulegen, dass prinzipiell beide zur Geltung kommen. Zum anderen gelte es aber, die praktischen Anforderungen des Parlamentslebens zu berücksichtigen. Daher sei je nach der konkreten Situation zu entscheiden, welches Prinzip das höhere Gewicht habe. Inhaltsübersicht: 1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur intraparlamentarischen Verfassungsrechtsstellung des Bundestagsabgeordneten: 2. Analyse der zentralen Entscheidungen. 2. Versuch einer Theorie der anwendungsorientierten Verfassungsauslegung: 1. Methodische Vergewisserung als Voraussetzung für eine Kritik der Rechtsprechung zum intraparlamentarischen Status des Bundestagsabgeordneten; 2. Abstrakte Reflexion des Bundesverfassungsgerichts über seine Methodik der Verfassungsauslegung; 3. Vorschlag eines heuristischen Ansatzes zur Gewinnung methodischer Regeln der Verfassungsauslegung: Betrachtung einer Modellsituation verfassungsgerichtlicher Entscheidung; 4. Fortentwicklung der Modellsituation: Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht einen konkreten Streitfall?; 5. Theoretische Reflexion über die Fallösung in der Modellsituation: Regeln für eine anwendungsorientierte Auslegungslehre. Schluß: 1. Rückblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur intraparlamentarischen Rechtsstellung des Abgeordneten.
Sven Christian Singhofen (SCS)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaft (Bereich Politikwissenschaft), Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.321 | 2.323 Empfohlene Zitierweise: Sven Christian Singhofen, Rezension zu: Hans-Joachim Cremer: Anwendungsorientierte Verfassungsauslegung. Baden-Baden: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/13716-anwendungsorientierte-verfassungsauslegung_16442, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 16442 Rezension drucken