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Axel von der Ohe

Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsprechung des BGH und die frühe Bundesrepublik

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2010 (Europäische Hochschulschriften: Reihe III, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 1071); 426 S.; 72,80 €; ISBN 978-3-631-59977-8
Politikwiss. Diss. Hannover; Gutachter: J. Perels, G. Schäfer. – Politologische Arbeiten zu höchstrichterlichen Fachgerichten sind bisher die Ausnahme, obwohl der Judikative gerade im deutschen politischen System erhebliche Macht zukommt. Von der Ohe bearbeitet das Thema anhand der problematischen BGH-Judikatur zum Nationalsozialismus, insbesondere der ausbleibenden strafrechtlichen Aufarbeitung der Justizverbrechen, der sogenannten „Gehilfenjudikatur“, aber auch zur Fortwirkung der Beamtenverhältnisse („131er-Regelung“) und zur Abwehr von Entschädigungsansprüchen der Zwangsarbeiter sowie der Sinti und Roma. Abgerundet wird das Ganze durch ein weiteres Kapitel zur Staatsschutz-Rechtsprechung gegen Kommunisten. Im Ergebnis ist das nicht immer neu, interessant aber an dem hier verfolgten Zugang ist die vergleichende Analyse der Argumentationslinien konkreter Urteile, sodass von der Ohe den politischen Aspekt der Judikatur gerade auch am situativen Wechsel der Vorverständnisse und Methoden zeigen kann. Denn hierüber läst sich der richterliche Entscheidungsspielraum steuern; wie dies dann inhaltlich geschieht, hängt wiederum mit der „personelle[n] Zusammensetzung“, der „soziographische[n] Stellung der Richter und den „politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen“ (383) zusammen. So kommt von der Ohe u. a. zu dem Ergebnis, dass der BGH im Bereich der NS-Richterkriminalität zwecks Exkulpation einer „streng positivistischen Linie“ folgte, während er bei der Fortgeltung der Beamtenverhältnisse im rechtspolitischen Kampf gegen das Verfassungsgericht mit „einer naturrechtlichen Logik“ (381) operierte. Beim BGH lag das insgesamt an den personellen Kontinuitäten aus der NS-Zeit, Juristen-Corpsgeist und Schichtzugehörigkeit aber auch am allgemeinen Zeitgeist der Verdrängung. Mit Blick auf Weimar hatte Ernst Fraenkel einst solche Mechanismen in seiner „Soziologie der Klassenjustiz“ offengelegt. Die Arbeit steht daher im besten Sinne in dieser, später von Otto Kirchheimer in seiner „politischen Justiz“ fortgeführten Tradition rechtspolitologischer Analyse der Justiz.
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 2.323 | 2.35 Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Axel von der Ohe: Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs. Frankfurt a. M. u. a.: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/32672-das-gesellschaftsbild-des-bundesgerichtshofs_39008, veröffentlicht am 24.08.2010. Buch-Nr.: 39008 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken