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Robert Uerpmann

Das öffentliche Interesse. Seine Bedeutung als Tatbestandsmerkmal und als dogmatischer Begriff

Tübingen: Mohr Siebeck 1999 (Jus publicum 47); XIV, 355 S.; Ln., 170,- DM; ISBN 3-16-147264-0
Rechtswiss. Habilitationsschrift FU Berlin; Gutachter P. Kunig. - Gesetzestexte, Rechtsprechung und Lehre verweisen häufig auf das öffentliche Interesse oder verwandte Begriffe. Bei der Verwendung des Begriffs ergeben sich sowohl bei den Rechtsnormen als auch in der juristischen Dogmatik Auslegungsprobleme: Bedeutet es einen inhaltlichen Unterschied, wenn das Gesetz von Interessen, Belangen oder vom Wohl der Allgemeinheit spricht? Welche Bedeutung kommt der Qualifikation eines Interesses oder Belanges als "öffentlich" zu? Uerpmann will allgemeine Regeln über die Bestimmung des Begriffs im geltenden deutschen Recht erarbeiten (2). Im ersten Hauptteil geht der Autor auf die rechtswissenschaftliche Diskussion in Deutschland seit 1945 ein. Der zweite Teil beschäftigt sich mit einer inhaltlichen Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Anschließend bestimmt der Autor den Einfluß der Kompetenzordnung. Die Frage, welche Rolle Abwägungen für die Bestimmung des öffentlichen Interesses spielen, ist Gegenstand des vierten Teils. Abschließend resümiert Uerpmann: Eine grundsätzliche Trennung von öffentlichen und privaten Interessen ist der Rechtsordnung fremd. Konturen gewinnt der Begriff erst, wenn er im Rahmen der Kompetenzordnung gesehen wird. Dann erweist er sich als Instrument, "um im Rahmen der Zuständigkeitsordnung komplexe Entscheidungsvorgänge abzuschichten und einzelnen Organen Entscheidungskompetenzen zuzuweisen" (318). Um festzustellen, welche Rechtsfolge im einzelnen im öffentlichen Interesse liegt, bedarf es außerdem regelmäßig einer Abwägung verschiedener Interessen. Als Methode richterlicher Rechtsanwendung sind Abwägungen nur zulässig, wenn sie in hohem Maße rationalisiert werden. Inhaltsübersicht: I. Grundlagen: 2. Theoretische Grundpositionen; 3. Begriffliche und thematische Vorklärung. II. Öffentliche, staatliche und private Interessen: 4. Öffentliches und staatliches Interesse; 5. Die Scheidung öffentlicher und privater Interessen in der Trennung von Amt und Person; 6. Private Interessen als Interessen in einer staatsfreien Gesellschaftssphäre; 7. Der Kreis der Interessenträger; 8. Das formelle Kriterium der Interessenwahrnehmung; 9. Unsicherheiten bei der Zuordnung fiskalischer Interessen zum öffentlichen Interesse; 10. Die Verknüpfung öffentlicher und privater Interessen. III. Öffentliches Interesse als Kompetenzproblem: 11. Fallbeispiele; 12. Verfassungsrechtliche Grundlagen einer Kompetenztheorie des öffentlichen Interesses; 13. Das öffentliche Interesse im Licht einzelner Kompetenzabgrenzungen; 14. Die Perspektive des Europarechts. IV. Öffentliches Interesse als Abwägungsproblem: 15. Abwägung im Recht; 16. Normative Steuerung der Abwägung.
Sven Christian Singhofen (SCS)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaft (Bereich Politikwissenschaft), Universität Kiel.
Rubrizierung: 5.41 | 2.22 | 2.21 Empfohlene Zitierweise: Sven Christian Singhofen, Rezension zu: Robert Uerpmann: Das öffentliche Interesse. Tübingen: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/10992-das-oeffentliche-interesse_12995, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 12995 Rezension drucken