Das Recht auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien. Ein Beitrag zur innerparteilichen Demokratie
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: E. Schmidt-Jorzig, J. Jickeli. – Unter Hinweis auf einige Extrembeispiele zeigt der Verfasser die mitunter sogar justiziable Bedeutung des Rechts auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien. So ist etwa vom Hamburger Verfassungsgericht die gesamte Wahl zur Bürgerschaft von 1991 nachträglich für ungültig erklärt worden, weil es bei der CDU während der innerparteilichen Kandidatenaufstellung in eben dieser Frage zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Daniels behandelt das Recht auf Auskunft als analog dem Informationsrecht im Verbandsrecht (mithin als unabhängig von Form und Ort); das Recht auf Gehör betrachtet er, neben einem Blick auf die Reden auf Parteiversammlungen, vor allem auch hinsichtlich der Möglichkeit, jenseits von Parteiveranstaltungen politische Wirkung durch schriftliche Stellungnahmen zu erzielen. Antrags- und Stimmrecht sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör in politischen Parteien bleiben ausgeblendet. Innerhalb dieses Rahmens wird juristisch untersucht, „ob und inwiefern ein Recht auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien als Individualrecht besteht, also als ein Recht, das unabhängig vom Willen Dritter geltend gemacht werden kann“ (37). Gerade wenn sich Einzelne oder eine Minderheit von Parteimitgliedern als Träger eines solchen Rechts sähen, sei darin das Potenzial für Konflikt in der politischen Praxis angelegt. Im Gang der Untersuchung wird zunächst die verfassungsrechtliche Aufgabe und Stellung der Parteien herausgearbeitet, die mit darüber entscheidet, ob hier öffentliches oder privates Recht Anwendung findet; vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestimmung der Rechtsquellen zur inneren Verfasstheit der Parteien, aus denen sich das zu prüfende Recht auf Auskunft und Gehör ergeben kann. Im zweiten Teil werden die Voraussetzungen dieses Rechts herausgearbeitet, sein Inhalt bestimmt und seine Schranken untersucht, bevor im dritten Teil die Rechtsfolgen bei seiner Verletzung und Rechtsschutzmöglichkeiten in den Blick genommen werden.