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Carmen Leicht-Scholten

Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1949 bis heute

Frankfurt a. M./New York: Campus Verlag 2000 (Campus Forschung 807); 268 S.; kart., 64,- DM; ISBN 3-593-36475-1
Politikwiss. Diss. Hamburg; Gutachterin: C. Landfried. - Die Autorin nimmt eine kritische Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, um der Frage nachzugehen, ob das Gericht mit seinen Entscheidungen eine faktische Umsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter befördert hat oder ob diese gegenteilig gewirkt haben. Das Ergebnis fällt gemäß der Autorin negativ aus: Sieht man von dem Erwerbsleben ab, so habe das Bundesverfassungsgericht im Bereich der Kindererziehung sowie für die Phase der Schwangerschaft nicht zu einer nennenswerten Beförderung der Gleichberechtigung beigetragen. Für eine solche Bewertung wäre es allerdings sinnvoll gewesen, die Rolle und Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit stärker in die Analyse aufzunehmen. Zwar ist richtig, dass das Gericht oftmals über einen erheblichen Interpretationsspielraum bei der Auslegung der Grundrechte verfügt - ein Umstand, der von Leicht-Scholten kurz beleuchtet wird -, gleichwohl stellt sich gerade in dem Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 2 die Frage, inwieweit die Abgeordneten und weniger die Verfassungsrichter in Karlsruhe Ansprechpartner für die ausgemachten Gleichberechtigungsdefizite sein müssten. Inhaltsübersicht: 1. Gleichberechtigung: Verfassungsrechtliche und theoretische Hintergründe: 1.1 Die verfassungsrechtliche Grundlage der Gleichberechtigung der Geschlechter - Art. 3 GG; 1.2 Recht und Geschlecht - Annäherung an einen (nicht nur) theoretischen Diskurs; 1.3 Die Bedeutung von Art. 6 GG; 1.4 Gestaltungsspielräume des BVerfG bei der Interpretation von Art. 3 Abs. 1 GG; 1.5 Schlussfolgerungen für die Entwicklung eines Gleichberechtigungskonzeptes. 2. Sozialer Wandel und Frauenleitbilder in Gesellschaft und Politik der Bundesrepublik: 2.1 Sozialer Wandel; 2.2 Berichte der Bundesregierung über die Situation der Frau; 2.3 Frauenleitbilder im Wandel; Exkurs: Institutionelle Frauenpolitik und Gleichberechtigungskonzepte der Parteien in der BRD; 2.4 Bezugspunkte des sozialen Wandels. 3. Soziale Realität und Verfassungsrechtsprechung: A. Berücksichtigung des sozialen Wandels in den Entscheidungen des BVerfG: 3.1 Formalrechtliche Stellung der Ehefrau in der Familie im Erbrecht und im Sozialrecht - Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG; 3.2 Pflege und Erziehung der Kinder - Art. 6 Abs. 2 GG; 3.3 Mutterschutz - Art. 6 Abs. 4 GG; 3.4 Das uneheliche Kind - Art. 6 Abs. 5 GG; 3.5 Rentenansprüche von nicht erwerbstätigen Müttern; 3.6 Rentenansprüche von erwerbstätigen Frauen; 3.7 Art. 3 Abs. 2 GG - unabhängig von Art. 6 GG. B. Stagnation und Rückschläge der Gleichberechtigung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit: 3.1 Formalrechtliche Benachteiligung der Ehefrau in der Familie, im Erbrecht und im Sozialrecht; 3.2 Die erwerbstätige Ehefrau und Mutter; 3.3 Die schwangere Frau; 3.4 Art. 3 Abs. 2 GG - Den Männern die Gleichberechtigung und ... den Frauen das Nachsehen; 3.5 Fazit: Der biologische Unterschied "stört" die Umsetzung der Gleichberechtigung durch Art. 3 Abs. 2 GG. 4. § 218 als Indikator für Gleichberechtigung: In Selbstbestimmung und Menschenwürde: 4.1 Die Entscheidung des BVerfG von 1975; 4.2 Die bundesdeutsche Wirklichkeit des § 218 nach dem ersten und vor dem zweiten Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes; 4.3 Die Entscheidung des BVerfG von 1993; 4.4 Die Bedeutung der Entscheidungen zum § 218 für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. 5. BVerfG als retardierendes Moment der Gleichberechtigung.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.36 | 2.323 Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Carmen Leicht-Scholten: Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz. Frankfurt a. M./New York: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/12026-das-recht-auf-gleichberechtigung-im-grundgesetz_14350, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 14350 Rezension drucken