
Die Doktrinen U.S.-amerikanischer Sicherheitspolitik. Völkerrechtliche Bewertung und ihr Einfluss auf das Völkerrecht
Rechtswiss. Diss. München; Gutachter: G. Nolte. – Ein besonderes Merkmal der US-amerikanischen Außenpolitik, das für diese zwar nicht exklusiv ist, aufgrund der Bedeutung der Vereinigten Staaten im internationalen System aber besondere Beachtung findet, stellen sogenannte Doktrinen dar, in denen die Exekutive die für eine spezifische Situation oder einen längeren Zeitraum geltenden Prinzipien der Außen- und Sicherheitspolitik der USA festgelegt hat. Trotz der Tatsache, dass Doktrinen vor allem politische Leitsätze darstellen, sind in ihnen Rechtsbehauptungen enthalten, auf die sich der Autor konzentriert. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten ist an Doktrinen von Interesse, welche Rechtsnatur diese Dokumente besitzen, inwieweit die in ihnen niedergelegten Kriterien für die Gewaltanwendung völkerrechtskonform sind und schließlich, welche rechtsgestaltende Wirkung einer Doktrin zukommt. Beginnend mit der Monroedoktrin von 1823 werden in dieser auf der Schwelle zwischen Völkerrecht und Internationalen Beziehungen angesiedelten Dissertation diese drei Fragen diskutiert. Die Stimson-Doktrin von 1932 und die Doktrinen des Kalten Krieges, wie die Truman-Doktrin von 1945, werden ebenso behandelt wie die doktrinären Entwürfe der 90er-Jahre und die Bush-Doktrin des Jahres 2002. Gerade diese, mit dem darin enthaltenen Prinzip der präventiven Selbstverteidigung, hat Kontroversen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 51 UN-Charta hervorgerufen. Eng verbunden mit der Frage, ob Doktrinen eine rechtsgestaltende Wirkung zukommt, untersucht der Autor die grundsätzliche Frage nach dem Einfluss einer Hegemonialmacht auf die Völkerrechtsentwicklung und ob gegenwärtig ein „Hegemonic International Law“ oder „Imperial International Law“ entsteht.