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Susanne Rheinbay

Die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht: Strafrechtliche Forschungsberichte S 139); XVIII, 347 S.; brosch., 35,- €; ISBN 978-3-428-14365-8
Rechtswiss. Diss. Freiburg i. B.; Begutachtung: U. Sieber, W. Perron. – Die Idee zur Schaffung eines „bereichsspezifischen Strafrechts“, das die „finanziellen Interessen der EU besser schützen“ (81) soll, geht auf einen Corpus Iuris zurück, der erstmals 1997 nicht nur im Kreise führender Staatsrechtler, sondern auch im Europäischen Parlament und von der Kommission diskutiert worden war. Von hier aus entstand in der Folge die vertragliche Grundlage nach Art. 86 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zur Gründung einer solchen Behörde. Susanne Rheinbay geht der Frage nach, wie angesichts der in der EU geltenden politischen und rechtlichen Prinzipien – hier vornehmlich des Subsidiaritätsprinzips, das den Mitgliedstaaten die primäre Zuständigkeit in der Verfolgung von Straftaten zuerkennt – der Aufbau einer solchen Behörde konkret vollzogen werden könnte. Neben dem Subsidiaritätsprinzip ist, so Rheinbay, insbesondere auf den Umstand zu achten, dass eine Neueinrichtung mit Kompetenzen ausgestattet sein muss, die tatsächlich einen Mehrwert zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden darstellen. Im Zuge einer detaillierten europäischen Rechtsanalyse kommt Rheinbay zu dem Schluss, dass für die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft „eine stark supranational geprägte Ausstattung gewählt werden müsste“ (329), da diese nur so bestmöglich auf die aus dem Subsidiaritätsprinzip resultierenden Anforderungen passen könne. Weiterhin als problematisch zu bezeichnen sind zudem die Beziehungen zu bereits existierenden Behörden und Institutionen (Eurojust, OLAF), ferner die Frage nach dem Umgang mit Opting‑outs in bereichsspezifischen, bereits bestehenden Behörden und Institutionen sowie die Kompetenzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern jenseits der EU.
Matthias Lemke (LEM)
Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 3.3 Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Susanne Rheinbay: Die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37682-die-errichtung-einer-europaeischen-staatsanwaltschaft_46080, veröffentlicht am 16.10.2014. Buch-Nr.: 46080 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken