Die Zeitung in der Republik
Rechtswiss. Diss. Erlangen-Nürnberg; Gutachter: K. A. Schachtschneider. – Nichts Geringeres als eine republikanische Verfassungslehre des Zeitungswesens hat der Autor mit dieser Arbeit zum Ziel. Auf dem Weg dorthin werden die deutsche Presselandschaft skizziert und, unter Rückgriff auf Kant, einige Prinzipien der Republik erörtert, allen voran das der Freiheit. Der zentrale Abschnitt zur Zeitungsverfassung bezieht unter Berücksichtigung des Grundgesetzes Position zur öffentlichen Aufgabe der Presse, zur inneren wie äußeren Pressefreiheit, zum Einfluss sowie zur Selbstverwaltung der Zeitung. Demnach ist die Zeitung – unter Achtung der Wahrheit und Sittlichkeit – der Förderung des öffentlichen Diskurses verpflichtet, der die Bedingung des mündigen Bürgers und damit republikanischen Entscheidens ist. Die ethischen Maßstäbe werden wieder mit Kant entworfen. Zuletzt zieht der Autor Konsequenzen aus dieser Lehre für den Wettbewerb. Was für den Markt generell gilt, trifft seiner Ansicht nach insbesondere auf den Zeitungsmarkt zu: Der Wettbewerb muss geschützt werden. Einschränkungen wie die Preisbindung können sinnvoll sein. Den dominanten, monopolartigen „Ein-Zeitungs-Kreisen“ sollte die Republik hingegen zu mehr Wettbewerb verhelfen.