
Eine Alternative zum Parteiverbot. Der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung
„Da sich […] eine Gesinnung nicht verbieten lässt, sondern nur Organisationen, führt zum einen kein Weg daran vorbei, extremistisches Gedankengut politisch zu bekämpfen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob der Staat Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zumindest zu beeinträchtigen suchen, auch finanziell mit Steuergeldern unterstützen muss“ (16), so der Rechtsexperte Volker Epping. Da das Verbot rechtsextremer Parteien in der juristischen Praxis relativ schwer ist, prüft er in diesem Gutachten im Auftrag des niedersächsischen Innenministeriums, ob und in welchem Maße andere Maßnahmen möglich sind, diese Parteien in ihrem Handeln zu beschränken. Er konzentriert sich dabei auf finanzielle Einschnitte und deren rechtliche Voraussetzungen. „Wenn private Spender nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, bedrohen Einschnitte die betroffene Partei in ihrer Existenz“ (31), formuliert er den Gedanken hinter dieser Methode. Analysiert werden zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, Grundgesetzartikel und einfachgesetzliche Regelungen. Epping zeigt dabei mögliche Sollbruchstellen auf. Zentral ist dabei die Erkenntnis, dass aus dem Grundgesetz selbst keine Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung entstehen, auch der Ausschluss aus eben jener steht dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht entgegen. Trotzdem sei eine Änderung des Grundgesetzes notwendig; konkret empfiehlt Epping die formellen Vorgaben von Artikel 79 Absatz 1 und 2 zu erweitern, um anschließend mit einer einfachgesetzlichen Regelung nähere Bestimmungen über das Parteiengesetz zu treffen. Somit präsentiert der Autor eine gerade für die aktuelle Debatte außergewöhnlich interessante und schlüssige Idee.