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Benedikt Franz Assenbrunner

Europäische Demokratie und nationalstaatlicher Partikularismus. Theoretischer Entwicklungsrahmen, unionsrechtliche Ansätze und Perspektiven europäischer Demokratie nach dem Reformvertrag von Lissabon

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2012 (Leipziger Schriften zum Völkerrecht, Europarecht und ausländischen öffentlichen Recht 21); 336 S.; brosch., 88,- €; ISBN 978-3-8329-7034-5
Diss. Leipzig; Begutachtung: H. Goerlich, M. Kotzur. – Die Konstitutionalisierung politischer Ordnungen jenseits des Nationalstaates lässt die Gretchenfrage aufkommen, wie es diese mit der Demokratie halten. Zumeist wird das Problem aus staatsrechtlicher Sichtweise beantwortet, wohingegen sich Benedikt Franz Assenbrunner dem Ganzen aus europäischer Perspektive widmet. Der Lissabonner Vertrag habe die Demokratie als Wert festgeschrieben und demokratische Grundsätze etabliert, demzufolge könne daraus, so Assenbrunner, ein unionales Demokratieverständnis abgeleitet werden. Dies legt er in drei Abschnitten dar: Während in Teil A der im supranationalen Recht wurzelnde Ansatz begründet wird, erfolgt in Teil B eine demokratie‑ und verfassungstheoretische Grundlegung durch Rekurs auf die politische Ideengeschichte. Im letzten Abschnitt wird auf dieser Basis ein gemeineuropäisches Demokratieverständnis entwickelt. Assenbrunner kommt zu dem Schluss, dass sich ein unionales Demokratieverständnis eher sukzessiv durch den Wandel der Interpretation einschlägiger Normen als durch einen einmaligen Schöpfungsakt entwickelt. Die Einbeziehung von Nachbardisziplinen der Rechtswissenschaft hält er für notwendig, da die Beschäftigung mit dem Demokratieprinzip immer ideengeschichtliche Vorverständnisse der verwendeten Begriffe einschließe. Staatsrechtliche Begriffe seien in Bezug auf die EU demnach nicht fallen zu lassen. Vielmehr werde durch die Freilegung des ideengeschichtlichen Hintergrund deren Entwicklungsoffenheit gezeigt. Demokratieverständnisse lassen sich folglich entweder ausgehend von Immanuel Kant als universalistisch oder anschließend an Jean‑Jacques Rousseau als partikularistisch typisieren. Assenbrunner zeigt nun, dass sowohl ein theoretischer Deutungsrahmen als auch Interpretationsansätze für das im Primärrecht niedergelegte Demokratieverständnis bestehen, wodurch ein kohärentes unionales Demokratiemodell, das auf Pluralismus, Offenheit, Bürgernähe und Transparenz ruht, entwickelt werden kann.
Patrick Stellbrink (PS)
M. A., Politikwissenschaftler, Promovend an der TU Chemnitz.
Rubrizierung: 3.1 | 3.2 | 3.4 Empfohlene Zitierweise: Patrick Stellbrink, Rezension zu: Benedikt Franz Assenbrunner: Europäische Demokratie und nationalstaatlicher Partikularismus. Baden-Baden: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/35578-europaeische-demokratie-und-nationalstaatlicher-partikularismus_42929, veröffentlicht am 13.02.2013. Buch-Nr.: 42929 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken