
Fortschritte der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Welt – Teil II
Der Sammelband enthält die Ergebnisse einer im August 2004 in Göttingen und Osnabrück durchgeführten deutsch-japanischen Tagung, die diejenige in Tokio und Kyoto aus dem Jahre 2002 fortsetzt. Aus rechtsvergleichender Perspektive werden die folgenden vier Themenkomplexe bearbeitet: „Verfassungsgerichtsbarkeit und demokratisch legitimierte politische Entscheidungen“, „Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen“, „höheres Rechts“ und „Grundrechtsschutz durch Verfassungsgerichte“. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland bzw. in europäischen Staaten und der in Japan herausgestellt. So wird trotz des verfassungsrechtlich verankerten Vorrangs der Verfassung im japanischen Verständnis eine dem BVerfG vergleichbare weite Kompetenz zur Normenkontrolle durch das Oberste Gericht eher abgelehnt. Dies wird z. T. darauf zurückgeführt, dass der Einfluss des amerikanischen Rechtssystems ohne Entsprechung in der japanischen Rechtstradition geblieben sei. Darüber hinaus ergebe sich ein weiterer großer Unterschied hinsichtlich des Einflusses von Verfassungsrechtslehre und Entscheidungskommentierungen, der in Europa, vor allem aber in Deutschland erheblich, in Japan dagegen eher gering ausfalle.