Investigativer Parlamentarismus. Parlamentarische Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachter: U. Battis, H. Meyer. – Der Titel berührt bewusst den Begriff des investigativen Journalismus, sind die Sachverhalte parlamentarischer Untersuchungen doch zumeist brisant und von großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Und die USA verfügten wie kein anderer Staat über eine ausgeprägte Aufklärungsarbeit durch Untersuchungsausschüsse des US-Kongresses, begründet Bräcklein ihre Fallauswahl für die rechtsvergleichende Untersuchung. Ihr Anliegen ist es, die Brauchbarkeit der amerikanischen Erfahrungen für das deutsche Parlamentsrecht zu untersuchen. Entsprechend fällt die Darstellung des US-amerikanischen Untersuchungsrechts breiter aus als das Kapitel zum deutschen Recht. In der vergleichenden Analyse sucht sie die These zu begründen, dass die sogenannte Implied-Powers-Theorie des amerikanischen Verfassungsverständnisses, wonach sich Untersuchungsbefugnisse prinzipiell aus allen Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenzen ableiten lassen, „auch auf das Grundgesetz und die Untersuchungskompetenz des Bundestages anzuwenden ist“ (231). Zu ihren weiteren Reformvorschlägen gehört auch, den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Ausschluss von Bild- und Tonaufnahmen aufzuheben und das „Regel-Ausnahme-Prinzip“ im deutschen Recht umzukehren. Insgesamt böte der Rechtsvergleich mit den USA – so Bräckleins Schlussfolgerung – lohnenswerte Anregungen, um dem viel beklagten Problem des strukturellen Kontroll- und Informationsdefizit des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu begegnen.