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Gregor Herler

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

Online-Publikation 2005 (http://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/opus/volltexte/2005/911/pdf/Diss_PDF-Version_neu.pdf); 236 S.
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: M. Wollenschläger. – Der Autor nimmt eine rechtliche Einordnung des praktizierten Kirchenasyls vor. Zum einen fragt er, inwieweit ein kirchliches Asylrecht als eigenständiges Rechtsinstitut existiert und gelangt dabei zu einem negativen Ergebnis: Es bestehe ein staatliches Asylmonopol, weshalb die Kirche grundsätzlich kein Asyl gewähren dürfe. Zum anderen untersucht Herler die Rechtslage hinsichtlich des faktisch ausgeübten Kirchenasyls und zeigt, dass dieses verfassungsmäßig geschützt ist. Es könne als Ausübung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 des Grundgesetzes betrachtet werden, die u. a. Straffreiheit für die Kirchen bedeute. Zudem sei das Asylmonopol des Staates nicht gefährdet. Das Kirchenasyl diene lediglich dazu, unmittelbare Gefahren für Leib und Leben der Flüchtlinge abzuwenden und Zeit zu gewinnen, um neue Beweise vorzulegen und die Behörden zu einer Überprüfung des Falles zu veranlassen. Sämtliche Entscheidungen über das Bleiberecht der Betroffenen würden ausschließlich von staatlichen Stellen getroffen. Die Kirchen müssten dies auch dann akzeptieren, wenn es die Abschiebung der Flüchtlinge bedeute.
Silke Becker (BE)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.35 | 2.32 | 2.21 | 4.42 Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Gregor Herler: Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat 2005, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/24850-kirchliches-asylrecht-und-kirchenasyl-im-demokratischen-rechtsstaat_28723, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 28723 Rezension drucken