Kommunale Energieversorgungsunternehmen in der Krise
Rechtswiss Diss. Köln; Gutachter: U. Ehricke, W. Höfling. – Buchmann, der die Studie in seiner Zeit als Mitarbeiter am Institut für Energierecht in Köln verfasst hat, regt dazu an, die Entwicklungen in der kommunalen Energiewirtschaft zu überdenken. Zur Schaffung eines Energiebinnenmarktes hat die EU-Kommission 2003 zwei Richtlinien verabschiedet, deren Umsetzung in der Bundesrepublik durch das 2005 geltende neue Energiewirtschaftsgesetz vollzogen wurde. Auf diese Weise sollten mehr Wettbewerb ermöglicht und Diskriminierungen auf dem Energiemarkt verhindert werden. Bei dieser Aufgabe, den Energiemarkt zu liberalisieren und dem Wettbewerb zu öffnen, wurden die kommunalen Energieversorger in Deutschland, die historisch bedingt über Jahrzehnte gewachsen sind, kaum berücksichtigt. Das gilt auch für die Stadtwerke, die den größten Teil der Endkunden mit Energie versorgen. Viele, so der Autor, bewegten sich mit ihren Mitteln, wettbewerbsfähig zu bleiben, in einer juristischen Grauzone zwischen Wettbewerbspostulat und kommunalrechtlichen Beschränkungen. Hier sieht er politischen Handlungsbedarf, wobei u. a. die Bedeutung der Stadtwerke für die lokale soziale Infrastruktur mit dem Erreichen eines unverfälschten Energiemarktes abgewogen werden müsse. Die Sicherheit der Versorgung sei zu einer Kernfrage geworden. Was geschieht, wenn der kommunale Energieversorger in eine Krise gerät? Ist die öffentliche Hand dann verpflichtet einzugreifen? Buchmann bejaht dieses, der Staat müsse eine sichere Energieversorgung garantieren, wobei Grundversorgung und sozialstaatliche Verantwortung mit dem europäischen Beihilfenrecht zu vereinbaren sind. Insgesamt habe sich dieser Prozess der Liberalisierung der Endkundenversorgung in Deutschland problematisch gestaltet. Es sei ein „Spagat zwischen Wettbewerb, Regulierung und wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand“ (241) versucht worden.