Skip to main content
Gerhard Freiling

Mehr Demokratie und mehr Sozialstaat in Bund und neuen Ländern. Verfassungskonzepte und Verfassungsgebung im deutschen Einigungsprozess

Gießen: Universitätsbibliothek Gießen 2014 (http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2015/11260/pdf/FreilingGerhard_2014_02_12.pdf); 496 S.
Politikwiss. Diss. Gießen. – Anstelle des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lieber eine neue Verfassung: Bürgerrechtler, die an der Friedlichen Revolution mitwirkten und damit das Ende der DDR besiegelten, wollten mit der Wiedervereinigung „nicht einfach das Grundgesetz übernehmen“. Sie erarbeiteten deshalb einen eigenen Verfassungsentwurf, um unter anderem die „soziale[n] Errungenschaften der DDR zu bewahren“ (10). Doch der Verfassungsentwurf des Runden Tisches sei gegen die wirtschaftliche und die außenpolitische Lage und schließlich das Wahlergebnis der Volkskammerwahl nicht angekommen. Diese drei Faktoren führten – nach Meinung von Gerhard Freiling – schließlich zu einem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, der ohne die Abhaltung einer verfassunggebenden Versammlung und die Verabschiedung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung verlief. Auf der Grundlage des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches sei die öffentliche Diskussion aber weitergeführt worden, schließlich sei aus ihr im Juni 1991 der „Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“ (12) hervorgegangen. Allerdings habe die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP dieses Dokument „ignoriert“ (14) und auch in der (Fach‑)Öffentlichkeit sei es auf wenig Resonanz gestoßen. Freiling untersucht, wie die Entwürfe zu einer neuen Verfassung zustande kamen, welche Wirkung sie auf den Einigungsprozess, die Grundgesetzreform und Verfassunggebung in den neuen Ländern und schließlich langfristig auf „die weitere Verfassungsentwicklung in Deutschland und Europa“ (441) hatten. Der Autor, der seine Analyse auf die Auswertung schriftlicher Quellen stützt, gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verfasser des Kuratoriumsentwurfs zwar wesentliche Inhalte des Runden Tisches übernommen, sie aber auch „an den Text des Grundgesetzes“ (161) herangeführt haben. Mitglieder der SED/PDS seien an diesem neuen Entwurf nicht mehr beteiligt gewesen. Freiling bilanziert, dass es nur wenige Vorschläge der Entwürfe in die Grundgesetzreform geschafft haben, darunter die „Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, das „Benachteiligungsverbot wegen Behinderung [… und der] Umweltschutz als Staatsziel“ (202). Weitere Änderungen habe „die CDU/CSU mit ihrer Vetomacht“ (494) verhindert. Jedoch hätten es wesentlich mehr Verfassungsbestimmungen in die neuen Länderverfassungen geschafft. Insgesamt haben die Entwürfe Freiling zufolge eine „Katalysatorfunktion für die Einführung von neuen Grundrechten“ (494) erfüllt, die bis hin zur EU‑Grundrechte‑Charta gewirkt habe.
{WDE}
Rubrizierung: 2.3152.32 Empfohlene Zitierweise: Wolfgang Denzler, Rezension zu: Gerhard Freiling: Mehr Demokratie und mehr Sozialstaat in Bund und neuen Ländern. Gießen: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39999-mehr-demokratie-und-mehr-sozialstaat-in-bund-und-neuen-laendern_48454, veröffentlicht am 18.08.2016. Buch-Nr.: 48454 Rezension drucken