Menschliche Würde. Wissenschaftliche Geltung und metaphorische Grenze der praktischen Philosophie Kants
Diss. Freiburg i. Br. - Der Autor unternimmt auf der Basis der praktischen Philosophie Kants den Versuch, einen methodischen Rahmen zur Begründung eines Begriffs der Menschenwürde zu entwerfen, ohne dabei den Kantschen Anspruch einer "absoluten Rechtfertigung" (28) übernehmen zu müssen. Indem er die praktischen Ideen und Vernunftbegriffe Kants in "absolute Metaphern" umdeutet, versucht er, den regulativen Gebrauch des Begriffs der Menschenwürde innerhalb eines "Grenzdiskurses" (27) zu fundieren. Als "schlechthin unhintergehbarer Diskurs" (420) soll ein solcher "Grenzdiskurs" derjenige Ort sein, an dem sich Menschen über die Bedingungen der Möglichkeit menschlicher Selbstverständigung auseinandersetzen. Der Anspruch dieses Unternehmens ist es, die interne Unausweisbarkeit des Menschenwürdebegriffs innerhalb der praktischen Philosophie Kants durch seine diskursive Verflüssigung zu überwinden, um so "Kants Begründung der menschlichen Würde den Fundamentalismus zu nehmen, der von der ihr zugrundeliegenden Deduktion der Freiheitsidee als Nachweis ihrer Alternativlosigkeit herrührt" (455).