Nachdenkliches zur Entwicklung des Landesparlamentarismus in Niedersachsen
Der bundesdeutschen Tendenz entsprechend, hat der niedersächsische Landtag gegenüber der Landesregierung an Gesetzeskompetenzen eingebüßt. Seine Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle ist weitgehend wirkungslos geworden. Europäische und bundesrechtliche Vorschriften schränken den Entscheidungsspielraum sowohl für den Landtag als auch die Landesregierung zusätzlich ein, sodass Niedersachsen einem „autonomen Verwaltungskörper“ (37) gleicht. In der Verfassungsrealität Niedersachsens steht die Trennung von Legislative und Exekutive in Widerspruch zum verfassungsrechtlich zugesicherten Prinzip der Gewaltenteilung. Dem daraus entstehenden Handlungsdruck für eine Reform der Landesverfassung entgegnet Janssen mit dem Vorschlag, den Ministerpräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen. Rechtlich würden diese Modifikationen zwar keine Probleme bereiten, jedoch macht der fehlende Wille der niedersächsischen Landestagsabgeordneten zu Reformen eine Verfassungsänderung unwahrscheinlich. Mit diesem Beitrag über die Schwäche des niedersächsischen Landtages bewegt sich der Autor genau im Rahmen der Reformdebatte um den deutschen Föderalismus.