Paternalismus und Persönlichkeitsrecht
Rechtswiss. Diss. Freiburg; Gutachter: R. Wahl. – Darf der Staat unter Berufung auf die Interessen und das Wohl des Betroffenen in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen? Darf er diesen zu etwas zwingen, was er nicht will oder ihn an etwas hindern, was er will – und ihm damit ungewollten Schutz aufzwingen? Der Verfasser untersucht staatlichen Paternalismus aus verfassungsrechtlicher Perspektive und fragt, inwieweit er mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den theoretischen Hintergrund bildet die aktuelle Debatte innerhalb der angloamerikanischen Philosophie zur moralischen Zulässigkeit von Paternalismus. Während die in der Literatur diskutierten möglichen Rechtfertigungen paternalistischen Staatshandelns überwiegend im Bereich zu schützender Dritt- oder Gemeinwohlinteressen angesiedelt sind, stehen in dieser Arbeit mögliche Rechtfertigungen eines „echt paternalistischen“ (30) Schutzes im Vordergrund. Es geht mithin nicht darum, dass „durch das paternalistische Verhalten irgend jemandem außer dem, der geschützt werden soll, etwas Gutes getan wird“ (19), sondern darum, in welchem Umfang sich Paternalismus als rein auf den Schutz des Betroffenen gerichtetes Handeln rechtfertigen lässt und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.