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Florian Rautenberg

Rechtsstaatswidriges Feindstrafrecht oder notwendige Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung? Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 89a, 89b und 91 StGB

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2014 (Sicherheit und Gesellschaft. Freiburger Studien des Centre for Security and Society 8); 461 S.; 84,- €; ISBN 978-3-8487-1654-8
Rechtswiss. Diss. Freiburg; Begutachtung: R. Poscher, W. Peron. – Einer der gegenwärtig wohl bedeutsamsten Tradeoffs, mit dem sich westliche Demokratien auseinanderzusetzen haben, ist zweifelsohne jener zwischen Freiheit und Sicherheit. Denn nirgendwo anders zeigt sich deutlicher und dringlicher die Gefahr der Erosion demokratischer Rechtsstaatlichkeit: „Paradoxerweise kommt der Terrorismus [...] seinem Ziel, der Auflösung des Rechtsstaates, immer näher, je mehr der Staat versucht, durch fragwürdige und möglicherweise verfassungswidrige Anti‑Terror‑Gesetze, den Terrorismus zu ‚bekämpfen‘.“ (29 f.) Noch dazu erfolgt diese Akzentverschiebung von weniger Freiheit zu mehr Sicherheit im Einklang mit dem Mehrheitswillen der Bevölkerung. Angesichts dieser Ausgangslage fragt Florian Rautenberg mit Blick auf die Bestimmungen der Paragrafen 89a, 89b und 91 StGB, die die „Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, die Kontaktaufnahme zu terroristischen Vereinigungen sowie die Verbreitung oder Beschaffung einer entsprechenden Anleitung zu einer solchen Gewalttat“ (33) unter Strafe stellen, wie solche präventiven Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung verfassungsrechtlich zu bewerten sind. Im Zuge einer breit angelegten rechtswissenschaftlichen Analyse, die sich über deutsches bis hin zu europäischem Recht erstreckt, kommt er einerseits zu dem Schluss, dass die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen auch auf die präventive Terrorismusabwehr „alternativlos“ sei. Das sei aber kein Freibrief für einen starken Staat. Im Gegenteil müsse der Gesetzgeber peinlich genau darauf achten, grundrechtliche Normen, wie die Unschuldsvermutung oder das Recht auf Gedankenfreiheit, nicht auszuhebeln. Mit Blick auf die Bestimmungen der Paragrafen 89a, 89b und 91 StGB kommt Rautenberg zu dem Urteil, dass „das aktuelle Staatsschutzstrafrecht eher als rechtsstaatswidriges (Feind‑)Strafrecht, denn als notwendiges Terrorismusbekämpfungsrecht zu bezeichnen ist“ (415). Anstelle etwa die rein punktuelle, womöglich auch nur einmalige Kontaktaufnahme zu terroristischen Vereinigungen unter Strafe zu stellen, so einer der Präzisierungsvorschläge des Autors, müsse eher das „Unterhalten von Beziehungen“ (420) im Sinne einer längerfristigen, wechselseitigen Kommunikation unter Strafe gestellt werden. Dieser und weitere Vorschläge helfen in der Tat, die Balance von Freiheit und Sicherheit, wie sie für die repräsentative Demokratie so fundamental wichtig ist, nicht völlig zu verlieren.
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Rubrizierung: 2.322.37 Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Florian Rautenberg: Rechtsstaatswidriges Feindstrafrecht oder notwendige Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung? Baden-Baden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38668-rechtsstaatswidriges-feindstrafrecht-oder-notwendige-massnahmen-zur-terrorismusbekaempfung_46920, veröffentlicht am 23.07.2015. Buch-Nr.: 46920 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken