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Britta Nümann

Umweltflüchtlinge? Umweltbedingte Personenbewegungen im Internationalen Flüchtlingsrecht

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2014 (Schriften zum Migrationsrecht 18); 578 S.; 118,- €; ISBN 978-3-8487-1578-7
Rechtswiss. Diss. Frankfurt a. M.; Begutachtung: R. Hofmann, M. Bothe. – Britta Nümann widmet sich der grundlegenden Frage, „welche Personen, die aufgrund umweltbedingter Ursachen ihre Heimat verlassen müssen, von den bestehenden globalen und regionalen flüchtlingsrechtlichen Schutzinstrumenten erfasst sind“ (34). Hierzu untersucht sie zahlreiche Rechtsnormen, darunter unter anderem die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Flüchtlingskonvention der Organisation für die Afrikanische Einheit (OAU) und die Deklaration von Cartagena über Flüchtlinge in Zentralamerika. Differenzierungsmerkmale der untersuchten rechtlichen Schutzmechanismen sind somit nicht nur ihre Reichweite (global versus regional), sondern auch ihr Anwendungsbereich. Während sich einige Konventionen mit dem Schutz grenzüberschreitender Flüchtlinge beschäftigen, beziehen sich Dokumente wie die Cartagena‑Deklaration oder die Kampala‑Konvention der Afrikanischen Union (AU) explizit auf Binnenflüchtlinge. Angesichts einer bis dato fehlenden Definition des Begriffs der Umweltflüchtlinge analysiert Nümann zunächst ältere und jüngere Begriffsdefinitionen. Sie stellt dabei eine grundlegende Übereinstimmung hinsichtlich der Berücksichtigung bestimmter definitorischer Elemente fest. Hierzu zählen neben Umweltveränderungen als Fluchtursachen auch die Motivation sowie die Grenzüberschreitung beziehungsweise der Verbleib innerhalb der Grenzen des Herkunftslandes sowie die Dauer der Abwesenheit vom Herkunftsort der Flüchtenden. Im Ergebnis versteht Nümann Umweltflüchtlinge daher als Personen, die „aufgrund umweltbedingter Ursachen ihre Heimat verlassen müssen und dabei grenzüberschreitend oder innerhalb der Grenzen ihres Herkunftsstaates abwandern“ (217). Die Prüfung der in der Untersuchung berücksichtigten Flüchtlingsschutzinstrumente ergibt allerdings, dass Personen, die aufgrund von Umweltfaktoren ihre Heimat verlassen, im Sinne des Flüchtlingsrechts nicht automatisch als Umweltflüchtlinge anerkannt werden. Die Tatsache, dass der Schutz dieser Personen je nach Rechtsnorm höchst unterschiedlich ausfalle, bedeute jedoch nicht, dass keinerlei Berücksichtigung dieser Fluchtursache stattfinde. Jüngere Dokumente wie die 2012 verabschiedete Kampala‑Konvention würden diese Gründe ausdrücklich aufgreifen und die Verantwortlichkeit der Staaten für Schutz und Unterstützung der Betroffenen erklären. Die bestehenden Schutzlücken zu schließen, so macht Nümann klar, sei nicht allein eine flüchtlingsrechtliche Frage, sondern vielmehr eine globale und regionale politische Aufgabe.
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Rubrizierung: 4.14.454.42 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Britta Nümann: Umweltflüchtlinge? Baden-Baden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39074-umweltfluechtlinge_47299, veröffentlicht am 12.11.2015. Buch-Nr.: 47299 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken