
Verhandlungsdemokratie? Politik des Möglichen - Möglichkeiten der Politik
Ist die Bundesrepublik Deutschland im Begriff sich zu einer Verhandlungsdemokratie zu entwickeln, in der immer mehr Gesetzesvorhaben durch das Aushandeln von Kompromissen zwischen Regierung und gesellschaftlichen Akteuren anstatt durch eine Beratung im Parlament zustande kommen? Gibt es einen Machtverlust des Parlaments und eine gewachsene Handlungsfähigkeit der Exekutive, aus der sich nach Richard von Weizsäcker allmählich eine Art Exekutiv-Autokratismus (72) entwickelt? Sollte die deutsche Gesellschaft durch Mechanismen direkter Demokratie (Plebiszite) stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden? Welche Folgen hätte eine solche Reform? Worin bestehen die Vorteile einer Konkurrenz- gegenüber einer Konkordanzdemokratie?
Diese und andere Fragen wurden bei dem 120. Bergedorfer Gesprächskreis im April 2001 in Berlin von einem gemischten Teilnehmerkreis aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert. Als Einführung dienten dabei die Referate von Dieter Grimm und Annette Fugmann-Heesing, die im Wesentlichen die These vom Funktionsverlust beziehungsweise der Schwächung des Bundestages einführen. Die folgende Diskussion dreht sich dann um die Frage, inwiefern die These vom Funktionsverlust des Parlaments zutreffend ist und ob die konstatierten Funktionsmängel durch die Verankerung von konkordanzdemokratischen Elementen behoben werden können.