Vermögensübergang auf Kapitalgesellschaften mit Treuhandbeteiligung. Über die Plazierung des ehemals volkseigenen Vermögens nach der Wirtschaftsunion
Rechtswiss. Diss. Berlin; Erstgutachter: G. Rohde. - Am 1. Juli 1990 sind die auf dem Gebiet der DDR entstandenen Kapitalgesellschaften Eigentümer des früheren volkseigenen Vermögens geworden, deren Wirtschaftsanteile bzw. Aktien die Treuhand hält. Welche Rechtsprobleme stellen sich? Welche gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung der Vermögenssituation zum Zwecke der Integration der volkseigenen DDR-Wirtschaft in eine marktwirtschaftlich strukturierte Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik sind ergangen? Die Arbeit beleuchtet die "Schnittstelle zweier Rechtssysteme" (29).
Inhaltsübersicht: I. Einleitung und Untersuchungsgegenstand; II. Volkseigentum in der DDR; III. Vermögensübergang auf Kapitalgesellschaften durch § 11 TreuhG; IV. Vermögensübergang auf Kapitalgesellschaften durch § 11 Abs. 2 TreuhG i. V. m. § 23 TreuhG; V. Vermögensübergang auf Kapitalgesellschaften durch § 11 Abs. 2 TreuhG i. V. m. § 2 Abs. 1 der 5. DVO; VI. Vermögensübergang bei gesellschaftsrechtlichen Sonderfällen; VII. Hinweise zum Verfahren nach dem VZOG; VIII. Zusammenfassung, Schlußfolgerungen und Ausblick.