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Hans Herbert von Arnim (Hrsg.)

Volkssouveränität, Wahlrecht und direkte Demokratie

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 221); 141 S.; 69,90 €; ISBN 978-3-428-14265-1
Wie lässt sich die Mitwirkung von Bürgern am politischen Entscheidungsprozess verbessern? Zur Beantwortung dieser Frage, die im Dezember 2012 im Mittelpunkt der 14. Demokratietagung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer stand, präsentieren sowohl Rechts‑ und Politikwissenschaftler als auch Politiker in diesem Sammelband einige Vorschläge. So empfiehlt Gregor Gysi, „dass jede Bundestagsfraktion etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl berechtigt sein soll, eine Frage zur Abstimmung zu stellen, die mit ja oder nein beantwortet werden kann“ (18). Nach einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wären alle Parteien im Wahlkampf verpflichtet, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Die gewählte Regierung sollte verpflichtet sein, in der folgenden Legislaturperiode diese Angelegenheiten rechtlich umzusetzen oder zu verwerfen – je nachdem, wie sie sich zuvor positioniert hatte. Dieser Vorschlag scheint zwar interessant zu sein, blendet jedoch den Einfluss des Bundesrates aus und übersieht die Logik des Verhältniswahlsystems, das auf eine Kompromissfindung ausgelegt ist. Die Rede ist wörtlich transkribiert worden, so erklären sich einige Fehler in der Grammatik und Zeichensetzung. Zwar geht Günther Beckstein auf die Vorzüge direktdemokratischer Verfahren in Bayern ein, verdeutlicht aber zugleich, dass Volksbefragungen eine intensive Berichterstattung in den Medien erfordern, um die direkte Demokratie „nicht in eine Populismus‑Demokratie abgleiten“ (26) zu lassen. Eckhard Jesse macht sich Gedanken zum deutschen Wahlsystem. Die Fünf‑Prozent‑Hürde, die er als wirksames Mittel gegen eine zu hohe Fragmentierung des Parteiensystems ansieht, sollte bestehen bleiben. Allerdings spricht er sich für die Abschaffung der personenbezogenen Erststimme aus. Der Wahlzettel sollte stattdessen um eine „Nebenstimme“ erweitert werden, mit der eine weitere Partei gewählt werden könne. Diese „käme bei den Wählern zur Geltung, die für Parteien votieren, die keine fünf Prozent der Stimmen erreichen. […] Alle Stimmen fänden damit Berücksichtigung – es sei denn, der Wähler gibt seine Nebenstimme erneut einer Partei, die an der Fünf‑Prozent‑Hürde scheitert.“ Durch dieses Verfahren ließe sich die Anzahl der unberücksichtigten „Papierkorbstimmen“ (51) begrenzen und das Wählervotum besser darstellen, ohne auf das bewährte Instrument der Sperrklausel verzichten zu müssen. Frank Decker fordert eine Direktwahl der Ministerpräsidenten, die besser zur konsensorientierten Politik in den Bundesländern passen und die Eigenständigkeit der Länder stärken würde. Der kompakte Tagungsband fasst zwar verschiedene Ansichten zur Systemreform zusammen, liefert jedoch wenig neue politikwissenschaftliche Erkenntnisse. Ein Teil der Beiträge ist bereits andernorts publiziert worden.
Stefan Müller (SMÜ)
B. A., Politikwissenschaftler, Student, Trinity College Dublin.
Rubrizierung: 2.22.322.3253.12.612.22 Empfohlene Zitierweise: Stefan Müller, Rezension zu: Hans Herbert von Arnim (Hrsg.): Volkssouveränität, Wahlrecht und direkte Demokratie Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37265-volkssouveraenitaet-wahlrecht-und-direkte-demokratie_45918, veröffentlicht am 03.07.2014. Buch-Nr.: 45918 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken