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Walter Leisner

Wettbewerb als Verfassungsprinzip. Grundrechtliche Wettbewerbsfreiheit und Konkurrenz der Staatsorgane

Berlin: Duncker & Humblot 2012 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1208); 181 S.; kart., 78,- €; ISBN 978-3-428-13767-1
Zwei Grundfragen sind analyseleitend für Leisners Studie: Inwieweit garantiert das Grundgesetz „Wettbewerbsfreiheit als Grundrecht“ (11) und „kann, oder muss gar, ‚der Staat‘ […] seine Organisation ‚wettbewerbskonform ausrichten‘, Wettbewerb etwa auch zwischen Hoheitsträgern zulassen, ja organisieren“ (12)? Mit Blick auf die zunehmenden Forderungen nach einer wettbewerblich organisierten Bereitstellung öffentlicher Leistungen und Güter – insbesondere zwischen den Ebenen und Einheiten im deutschen Bundesstaat – kommt der Frage, inwieweit Wettbewerb sowohl in grundrechtlicher als auch staatsorganisationsrechtlicher Hinsicht als Verfassungsprinzip interpretiert werden kann beziehungsweise muss, eine besondere Bedeutung zu. Auch im politischen Diskurs wird immer wieder ganz selbstverständlich darauf verwiesen, dass dieses Prinzip der föderalen Ordnung immanent sei. Insofern ist Leisners systematischer Versuch einer rechtsdogmatischen Herleitung und Einordnung des Wettbewerbsprinzips mehr als verdienstvoll. Zu Recht verweist er im ersten Teil auf die „Entrechtlichungssorgen“, die „Entdemokratisierungssorgen“ und die „Entsozialisierungssorgen“ (22), die die Wettbewerbsfreiheit in einer Demokratie entfalten können. Nach einer historischen Analyse widmet sich Leisner der Frage nach der Wettbewerbsfreiheit als Grundrecht. Zutreffend kritisiert er dabei die vermeintlich demokratiefördernden Wettbewerbsfunktionen, zu denen in der Literatur immer wieder der „Entdeckungseffekt“ (59) sowie die Rationalisierungs-, Entlastungs-, Stabilisierungs- und Öffentlichkeitsfunktion gezählt werden. Dem setzt Leisner das Recht und die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts entgegen. Danach werde der Wettbewerb immer „durch rechtliche Regeln ‚ermöglicht und begrenzt‘“ (62). Am Ende offenbart Leisner sich dann doch als normativ argumentierender Wettbewerbsverfechter, wenn er rechtsdogmatisch fragwürdige Figuren wie eine „Verfassungsgrundstimmung“ mit dem Bekenntnis „zur Freiheit im Grundgesetz“ und damit „auch zum Wettbewerb“ (173) bemüht. Das Grundgesetz stellt zwar unzweifelhaft eine wettbewerbsoffene Verfassung dar und auch die politische Ordnung wird seit jeher durch diverse Wettbewerbsmodi geprägt. Ob aber vor allem die sozialstaatlichen Gegengewichte, die der Grundgesetzgeber bewusst mit in die Verfassung aufgenommen hat, auch unter Zugrundelegung des Konkurrenzprinzips organisiert werden sollten, scheint genauso fraglich wie eine „konkurrenzielle Neutralität“ (176) des Staates als Schiedsrichter gegenüber den Marktakteuren.
Henrik Scheller (HS)
Dr. phil., Dipl.-Politologe, wiss. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Politik und Regieren in Deutschland und Europa, Universität Potsdam.
Rubrizierung: 2.32 Empfohlene Zitierweise: Henrik Scheller, Rezension zu: Walter Leisner: Wettbewerb als Verfassungsprinzip. Berlin: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/35064-wettbewerb-als-verfassungsprinzip_42202, veröffentlicht am 15.11.2012. Buch-Nr.: 42202 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken