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Zuwanderung, Flucht, Integration. Ein etabliertes Forschungsfeld und neue Fragen

24.07.2017
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Dr. Thomas Mirbach

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Gliederung

1. Einleitung

2. Gesellschaftliche Auswirkungen des Fluchtgeschehens
a) Regieren in der Einwanderungsgesellschaft
b) Ängste der politischen Mitte

3. Institutionelle Diskriminierungen?
a) Praxis der Asylverwaltung
b) Restriktionen der Arbeitsmarkintegration

4. Demokratietheoretische Bewertung
a) Impulse der Migration für Demokratisierung
b) Erweiterte Staatsbürgerschaft?

5. Kommunale Ebene
a) Eigenständige Arena der Integration?
b) Internationale Migration im Fokus der Stadt- und Raumsoziologie

6. Eine politische Theorie des Flüchtlings

7. Ein Zwischenstand der Diskussion

Literatur



1. Einleitung

Die Zahlen sind bekannt: In den Jahren 2008 und 2009 wies Deutschland einen negativen Wanderungssaldo auf, 2010 bis 2014 stieg die Nettozuwanderung kontinuierlich und 2015 erreichte sie mit einer Größenordnung von rund 1,1 Millionen Personen ihren bisherigen Höhepunkt seit Gründung der Bundesrepublik.

Auf die politischen, administrativen und sozialen Herausforderungen der Fluchtmigration hat die hiesige Forschungslandschaft bemerkenswert schnell reagiert. Formen, Verlauf und Auswirkungen der gegenwärtigen Zuwanderungsprozesse stehen ebenso im Fokus von Universitäten (unter anderen Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, IMIS, Universität Osnabrück; europäisches forum für migrationsstudien e. V. efms, Universität Bamberg; Berlin Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung, BIM, Humboldt Universität Berlin) wie von außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, WZB; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW, Berlin; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, Nürnberg). Schon 2015 haben das IAB und das DIW in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Panelstudie „Leben in Deutschland – IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter“ initiiert. Als Längsschnittuntersuchung angelegt geht es dabei – gerade angesichts der hohen Heterogenität der Gruppen – um die langfristige Erhebung von Daten über Erwerbsbiografien und Lebenslagen von Flüchtlingen (Brücker et al. 2016).

Mit der Publikation zeitnaher, anwendungsbezogener Studien beteiligen sich auch Stiftungen wie der Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), die Bertelsmann Stiftung oder die Stiftung Mercator an der Debatte. Jüngst haben, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, das IMIS und das Bonner Friedens- und Konfliktforschungszentrum (BICC) eine Website zur Vernetzung der Flüchtlingsforschung eingerichtet (https://flucht-forschung-transfer.de). Allerdings ist Migrations- und Integrationsforschung keineswegs ein neuer Schwerpunkt; das Sozialwissenschaftliche Forschungsinformationssystem (SOFIS) weist allein zwischen 1999 und 2008 rund 3.500 einschlägige Forschungsvorhaben und über 9.000 Publikationen aus (Schimany / Schock 2010).

Dass es sich um ein etabliertes Forschungsfeld handelt, betonen Martina Sauer und Heinz Ulrich Brinkmann in dem von ihnen herausgegebenen Sammelband „Einwanderungsgesellschaft Deutschland“ (2016). Die Konzeption als Lehrbuch, dessen Beiträge den jeweiligen Forschungsstand relevanter Teilfragestellungen systematisch rekapitulieren und die politische Rahmung des Zugangs zum Thema folgen einer normalisierenden Sicht auf Prozesse der Einwanderung. Übergreifende Prämisse der Aufsätze ist nämlich der mit der Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2000 eingeleitete Paradigmenwechsel der deutschen Politik, der über unterschiedliche Etappen – vom Zuwanderungsgesetz 2005 bis zum Anerkennungsgesetz 2011 – zur politischen Akzeptanz von Einwanderung geführt hat (1 ff.). Behandelt werden historische und soziologische Aspekte des Migrationsgeschehens, Entwicklungen in ausgewählten Politikbereichen und kollektive Fremd- sowie Selbstdeutungen; der Schwerpunkt liegt auf Fragen der Integration und es überwiegt eine nüchtern-deskriptive Form der Darstellung.

Nicht alle der hier vorgestellten Publikationen teilen diese normalisierende Perspektive; sortiert man die von ihnen aufgegriffenen Themen, dann zeichnen sich fünf aus der aktuellen Zuwanderung hervorgehende Fragestellungen ab.

  1. Auswirkungen des Fluchtgeschehens auf die deutsche Aufnahmegesellschaft vor allem mit Blick auf Veränderungen im Wählerverhalten,
    Ausbreitung des Rechtspopulismus und Entwürfe eines neuen Narrativs als Einwanderungsgesellschaft.
  2. Formen institutioneller Diskriminierungen, die sich in der Asylverwaltung und der Arbeitsmarktintegration zeigen.
  3. Demokratietheoretische Bewertung des politischen Umgangs mit Migration und Flucht.
  4. Bandbreite von Integrationspraktiken auf lokaler und kommunaler Ebene.
  5. Politische Bedeutung undokumentierter (‚irregulärer’) Flucht.

2. Gesellschaftliche Auswirkungen des Fluchtgeschehens

a) Regieren in der Einwanderungsgesellschaft

Impulse zur Integrationsdebatte aus Sicht der Regierungsforschung will der Sammelband vermitteln, der in der praxisorientierten Studienreihe der NRW School of Governance erschienen ist (Bieber et. al. 2017). Den Autorinnen und Autoren – mehrheitlich an der Universität Duisburg-Essen tätig – geht es um „Denkanstöße“; angesichts der hohen Zahl von 25 eher kurzen Beiträgen bleibt es vielfach bei Schlaglichtern, die die jeweils diskutierten Aspekte in bekannte Trends einordnen.

Das Themenfeld „Politikmanagement in der Einwanderungsgesellschaft“ eröffnet Karl-Rudolf Korte mit der These, die Flüchtlingspolitik als Policy auf dem Wählermarkt rücke Identitätsfragen ins Zentrum und fordere von den Verfahren repräsentativer Demokratie einen Umgang mit zunehmender gesellschaftlicher Verschiedenheit, der Ängste vor Differenz auffängt. Kurz angerissen werden Steuerungsprobleme an der Schnittstelle nationaler Regelung von Arbeitsmigration und europäischer Koordination des Fluchtgeschehens (Hans-Joachim Lauth), bürokratische Restriktionen des BAMF (Nicolai Dose), Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene (Andreas Kost) und organisatorische Entscheidungen der Bundesregierung, die politische Koordination der Flüchtlingspolitik an das Kanzleramt zu binden (Martin Florack).

Eine zweite These behauptet die Entwicklung einer neuen Konfliktlinie im Parteiensystem zwischen „globalisierten Weltbürgern und nationalkonservativen Gemeinschaften“ (13). In diesem Zusammenhang werden der neue Rechtspopulismus im deutschen Parteienspektrum (Frank Decker) und die Chancen einer dauerhaften Etablierung der AfD (Ulrich von Alemann) diskutiert. Der aktuelle Erfolg der AfD in den Landtagswahlen 2016 gilt als Folge einer eingeschränkten Responsivität der etablierten Parteien gegenüber den mehrheitlich einwanderungsskeptischen Präferenzen der Wählerschaft (Marc Debus; Susanne Pickel). Regierungs- und Oppositionsparteien finden noch keine konsistente Antwort auf das Problem, dass Flucht kein Gewinnerthema darstellt (Karina Hohl) und reagieren programmatisch teils diffus, teils widersprüchlich (Michael Weigl; Timo Grunden). Allerdings haben sie sich auf Länderebene mit flexiblen Koalitionsbildungen schon auf die Notwendigkeit lagerübergreifender Mehrheiten eingestellt (Niko Switek).

Den dritten Schwerpunkt bilden Fragen der Semantik, mit der politisch über Flucht und Integration kommuniziert wird. Der landauf und landab je nach Bezugspunkt unterschiedlich interpretierte Satz Angela Merkels „Wir schaffen das“ könnte als rhetorische Technik gelesen werden, ein Faktum (Deutschland ist ein Einwanderungsland), so zu kommunizieren, dass es als Ergebnis pragmatischer, aber revidierbarer Entscheidung erscheint (Stefan Raue). Ein ähnliches Oszillieren zwischen expliziter und impliziter Bedeutung erläutert Andreas Blätte an der politischen Programmformel Vielfalt. Ursprünglich nicht auf Asyl- und Fluchtpolitik, sondern unter dem Etikett Willkommenskultur auf interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und Organisationen bezogen, ist dieser Begriff durch seine praktischen Verwendungskontexte überwiegend positiv besetzt und führt implizit eine zweite Botschaft mit sich: „Der Multikulturalismus mag als Konzept für tot erklärt worden sein, doch im Bekenntnis zur Vielfalt lebt die Einsicht in die zu gestaltende Pluralität der Einwanderungsgesellschaft fort.“ (170)

Integrationspolitik als Querschnittsthema wird seit Langem von einschlägigen Beratungseinrichtungen begleitet, die ethnische oder kulturelle Diskriminierungen beobachten (Sabine Manzel). Martin Thunert und Christoph Bieber konstatieren gleichwohl hohen Beratungsbedarf politischer Akteure aufgrund ungesicherter Wissensbestände und befürchten zugleich, dass die typischen Beratungsakteure – gefangen im Netzwerk europäischer oder globaler Interessen – „vor allem jene Perspektiven reproduzieren, die sich entlang ideologischer Gräben längst verfestigt haben“ (125). Ihre darauf bezogenen Empfehlungen könnten indes gegensätzlicher kaum sein – während Thunert konventionell eine (vermeintlich) unabhängige Politikberatung auf der Grundlage evidenzbasierter Folgenabschätzung befürwortet, sieht Bieber immerhin spezifische Bedarfe einer ethischen Politikberatung, die Gegenstand der Arbeit des Deutschen Ethikrates werden könnte. Eine Vermengung von empirischen und ethischen Entscheidungsfragen würde verdecken, in welcher Weise sich in der Gestaltung von Integrationspolitik auch Momente kollektiver Selbstverständigung ausdrücken (Taylan Yildiz).

b) Ängste der politischen Mitte

In zahlreichen Publikationen hat die Bertelsmann Stiftung das Einwanderungsgeschehen begleitet und migrationsbedingte Vielfalt begrüßt. So wird im „Radar gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (2014a) ein von der gesellschaftlichen Modernisierung überzeugtes Bild gezeichnet, dem zufolge soziale Kohäsion dort besonders hoch ist, wo viele Ausländer wohnen; politisch ist erkennbar, dass sich Deutschland von der repräsentativen zu einer „vielfältigen“ Demokratie bewegt, auch wenn partizipative Formen der Politikgestaltung eher Erwartungen der Bürger, weniger das Selbstverständnis der Mandatsträger spiegeln (2014b). Allerdings belegt der „Religionsmonitor“ im Verhältnis zum Islam auch gegenläufige Entwicklungen; obschon sich die Mehrheit der Muslime in Deutschland mit Staat und Gesellschaft eng verbunden sieht, begegnen ihr große Teile der Bevölkerung zunehmend mit Ablehnung (2015). An dieser Stelle setzt der Sammelband „Vielfalt statt Ausgrenzung“ (2016) an und möchte auf die Dissonanzen des „Krisenjahres“ 2015 mit zeitdiagnostischen Deutungsangeboten reagieren. Die zehn Beiträge befassen sich teils mit Aktions- und Kommunikationsformen des aktuellen Rechtspopulismus, teils geht es um Charakteristika öffentlicher Debatten, die in unterschiedlicher Weise um das Verhältnis der Mehrheitsgesellschaft zu den wie immer etikettierten „Fremden“ kreisen.

Für Patrick Gensing belegt das Zusammenspiel von NPD, AfD und einschlägigen außerparlamentarischen Oppositionsgruppen das Erstarken einer neuen rechten Bewegung, die – sich geschickt sozialer Medien, direkter Aktionen und publizistischer Tabubrüche bedienend – erfolgreicher operiert als ihre Vorläufer in den 1990er-Jahren. Unter repräsentationstheoretischen Gesichtspunkten, so Hans Vorländer, sind Demokratie und Populismus nicht vereinbar, gleichwohl markiert dieser eine Bruchstelle der repräsentativen Demokratie, die sich in einer steigenden Entkoppelung von Entscheidungssystem und Lebenswelt ausdrückt. Rechtspopulistische Kommunikationsformen sind für Denis van de Wetering zum einen durch eine vertikale („Wir“ vs. „Elite“) wie eine horizontale Abgrenzung („Wir“ vs. „die Anderen“) charakterisiert und zum anderen werden auf der Basis eines Identitätsdenkens soziale Verlusterfahrungen als moralisches Fehlverhalten bestimmter Gruppen adressiert. Wirkungen entfalten derartige Agitationen aber nicht allein durch kalkulierte Provokationen, sondern durch die als Resonanzboden fungierenden Einstellungen in der politischen Mitte. Während Gensing und Vorländer zur Gegenwehr auf die moralischen Kapazitäten der Zivilgesellschaft verweisen, fordert Wetering eine Kommunikationspraxis, die „einen auf Basis des Grundgesetzes, der Gleichwertigkeit unterschiedlicher Positionen aufruhenden [...] und nicht abschließbaren geregelten Streit über die Frage nach dem ‚Wir’“ (92) führt.

In der zweiten Gruppe von Beiträgen geht es um wünschenswerte Veränderungen des gesellschaftlichen Selbstverständnisses. In diesem Kontext erscheinen alle Versuche, die Debatte über eine deutsche Leitkultur wieder aufleben zu lassen, als Botschaft an Teile der einheimischen Bevölkerung: „Ihr müsst euch nicht ändern, obwohl eigentlich nichts mehr so ist wie früher“ (Orkan Kösemen). Diese Kulturalisierung von Fragen der sozialen Kohäsion ist nicht nur eine Form der Realitätsverleugnung, sie stellt zugleich auch eine Praxis der Ausschließung nahezu beliebiger Minderheiten dar (Sabine Achour); zumal in der Verwendung von Religionszugehörigkeit als kultureller Differenzmarkierung dient sie primär islamophoben Ressentiments (Yasemin El-Menouar). Demgegenüber sollten – so das Plädoyer – die Impulse, die von der Migration ausgehen, als Chancen einer gesellschaftlichen Öffnung verstanden werden; sie reichen weit über Integrationsmaßnahmen und Willkommenskulturen hinaus. Das könnte mit Blick auf die globalen Ungleichheitsstrukturen Perspektiven stärken, die Bewegungs- und Ansiedlungsfreiheit als Bedingung individueller Autonomie verstehen (Astrid Messerschmidt). Jenseits imaginierter Wertegemeinschaften wäre es jedenfalls wünschenswert, im rechtlichen und prozeduralen Rahmen des Grundgesetzes ein neues Narrativ auszuhandeln, in dessen Zentrum der Umgang mit Wertepluralität und Diversität steht.

 

3. Institutionelle Diskriminierungen?

a) Praxis der Asylverwaltung

Programmatisch und rechtlich weist die Asylpolitik in der Europäischen Union einen hohen Grad an vertikaler Europäisierung auf. Der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) 1999 folgten zahlreiche Vereinbarungen (wie die Dublin-Verordnungen, die Qualifikations-, Asylaufnahme- und Verfahrensrichtlinien), die sowohl eine rechtliche Harmonisierung wie eine länderübergreifende Verwaltungskooperation absichern sollten. Bis heute haben diese Übereinkünfte keine Konvergenz der nationalen Asylverfahrenspraktiken herstellen können – zwischen den Mitgliedstaaten bestehen große Unterschiede nicht nur in der Zahl der gestellten Asylanträge, sondern ebenso in Verfahrenslängen, Bewilligungschancen und Formen der Unterbringung. Allerdings ergeben sich auch innerhalb eines Mitgliedstaates – wie Lisa Riedel und Gerald Schneider (2017) am deutschen Beispiel für die Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im Zeitraum von 2010 bis 2015 untersuchen – erhebliche regionale Abweichungen. Obschon das Anerkennungsverfahren unter das Bundesrecht fällt und formelle Entscheidungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bundesbehörde und deren Außenstellen vollzogen werden, bewegen sich die durchschnittlichen Anerkennungsquoten zwischen 37 Prozent (Bremen) und 15,4 Prozent (Brandenburg), die Ablehnungsquoten zwischen 30 Prozent (Saarland) und 50,1 Prozent (Sachsen-Anhalt). In der Tendenz weist die mithilfe eines Paneldesigns durchgeführte statistische Analyse Zusammenhänge von Anerkennungs- beziehungsweise Ablehnungsquoten mit sozioökonomischen Faktoren (Einwohnerzahl des Bundeslandes), administrativen Ressourcen und der Anzahl fremdenfeindlicher Übergriffe im Vorjahr aus. Auf der Basis der Prinzipal-Agent-Theorie sehen Riedel/Schneider in diesen Unterschieden einen Interessenkonflikt zwischen der zentralstaatlichen und der dezentralen Ebene, mit dem ein „Potenzial zur Diskriminierung [entsteht], das auch teilweise von den Entscheidern in den Außenstellen des BAMF in den einzelnen Bundesländern genutzt wird“ (42).

Zu fragen wäre, ob die konzeptionellen Prämissen der Prinzipal-Agent-Theorie und darauf beruhende Annahmen einer hiercharchischen Kontextsteuerung ausreichen, um die Differenzen der dezentralen Anerkennungsquoten erklären zu können. Folgt man Christian Lahusen (2016), dann machen mikrosoziologische Studien zum Verwaltungshandeln vielmehr plausibel, dass die Behördenpraxis auf der Sachbearbeitungsebene „eigenen Interaktions- und Entscheidungszwängen unterliegt, die von den formalen Organisationszielen und -routinen abweichen können“ (122).

Der Blick ins Innere der Asylverwaltungen ist mindestens ebenso relevant wie die Analyse von Asylrecht und -politik auf Makroebene, weil sich erst auf der Ebene des lokalen administrativen Vollzugs staatliche Herrschaft durch Entscheidungen über Verbleib, Status und Gestaltung des Aufenthalts von Asylsuchenden realisiert. Die Beiträge des von Christian Lahusen und Stephanie Schneider herausgegebenen Sammelbandes (2017) nehmen deshalb eine mikroanalytische Sicht auf das administrative Handeln ein und vergleichen anhand ethnografisch durchgeführter Fallstudien Asylverwaltungspraktiken in Deutschland, Schweden, Österreich und der Schweiz. Dabei wird deutlich, dass die Sachbearbeitung an dieser Stelle spezifischen Dilemmata ausgesetzt ist. Angesichts zunehmender Standardisierung administrativer Massenabfertigung müssen professionellen Kriterien genügende, letztlich gerichtsfeste Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dies geschieht typisch unter hoher Ungewissheit über die jeweilige Sachlage, die im Verfahren in entscheidungsrelevante Fakten und daraus abgeleitete eindeutige Beurteilungen transformiert werden muss.

Aus diesen widersprüchlichen Anforderungen ergeben sich Handlungsspielräume, die situativ und abhängig von konkreten organisatorischen Bedingungen, Arbeitsroutinen und professionsbezogenen Leitbildern wahrgenommen werden. An dem von Stephanie Schneider und Kristina Wottrich durchgeführten deutsch-schwedischen Vergleich sind Unterschiede der administrativen Praktiken sehr gut erkennbar: Die zuständige schwedische Behörde fördert „deliberative Formen der Fallbearbeitung, die pragmatisch und auf die Herstellung von Konsens über die zu treffende Entscheidung ausgerichtet sind“, damit führt der hohe Grad an mündlichen Abstimmungen unter den Mitarbeitenden „zu weitgehend homogenen Deutungs- und Denkweisen innerhalb der Behörde“. Demgegenüber erscheint das Verfahren des BAMF dezisionistischer angelegt: Es dominiert das Prinzip der Aktenmäßigkeit, Kontrollen erfolgen über hierarchische Befehlsketten vor und nach Anhörungen und es liegt „hauptsächlich an den einzelnen Sachbearbeiter*innen, in der konkreten Situation ‚professionell’ zu handeln und die richtigen Fragen zu stellen“ (103 f.). Gerade das Asylverfahren, das die Asylsuchenden einer Verwaltungspraxis unterwirft, deren Spielregeln sie nicht kennen, sind diese qualitativen Analysen der internen Entscheidungsprozesse in Asylverwaltungen auch eine unverzichtbare „Aufklärung über die Lage der Antragstellerinnen und Antragsteller“ (9).

b) Restriktionen der Arbeitsmarktintegration

Es ist beileibe keine neue Einsicht, dass eine verlässliche Integration von Zuwanderern, die im Land bleiben wollen, ohne Integration in den Arbeitsmarkt nicht gelingen kann. Aus einer Vielzahl von Untersuchungen geht hervor, dass die Arbeitsmarktchancen von Personen mit Migrationshintergrund deutlich schlechter sind als die der einheimischen Bevölkerung, seit Jahren ist deren Arbeitslosenquote etwa doppelt so hoch. Diese Differenz – darüber besteht in der Forschung nahezu Konsens – beruht auf Unterschieden der individuellen Risikostruktur (Qualifikation, Beschäftigungsbereich, Nichtanerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen), die strukturell mit langfristigen Defiziten der deutschen Migrationspolitik verknüpft sind. Diese Einschätzung gewinnt angesichts der aktuellen und zu erwartenden Arbeitsmarktzugänge von Geflüchteten erheblich an Brisanz (Knuth 2016). Bis Ende 2016 wurde mit etwa 350.000 bis 400.000 und für 2017 mit weiteren rund 180.000 Neuzugängen (anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte) gerechnet. Soweit es sich bis jetzt beurteilen lässt, handelt es sich um eine Gruppe mit stark polarisiertem Bildungsstand – knapp die Hälfte verfügt über ein (schulisches) Qualifikationsniveau etwa der Sekundarstufe II, bei einem erheblichen Teil liegt das Niveau jedoch deutlich darunter. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Geflüchteten, wenn nicht sogar die Mehrheit, an möglichst kurzfristiger Arbeitsaufnahme interessiert ist und diese kann sich realistischerweise nur auf den Teilarbeitsmarkt für Hilfstätigkeiten richten. Aber gerade in diesem Segment weist der deutsche Arbeitsmarkt einen – wie Knuth hervorhebt – strukturellen Überschuss an Ungelernten auf, die keine Beschäftigung finden; angesichts dieser Ausgangslage dürfte die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Segment der Hilfstätigkeiten nur für einen kleineren Teil aussichtsreich sein.

Der Status quo der Arbeitsmarktintegration jedoch wird von dem Widerspruch zwischen der zu einem erheblichen Teil von ehrenamtlichem Engagement getragenen Willkommenskultur einerseits und andererseits strukturellen Restriktionen im institutionellen Rahmen des Beschäftigungssystems geprägt. Die Kaskade der Rechtsvorschriften, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete reguliert (Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Sozialgesetzbücher II, III, VIII), entspricht „immer noch der traditionellen Logik, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und dass Inländer_innen vor der Konkurrenz von Ausländer_innen geschützt werden müssten“ (10). Die besonders mit Blick auf den Fachkräftemangel gewünschte Öffnung des Arbeitsmarktes für qualifizierte Zuwanderung erschöpfte sich bisher in punktuellen Änderungen – und dies mit eher bescheidenen Effekten. Die Zusammenarbeit der beiden zentralen Institutionen – den Arbeitsagenturen (SGB III) und den Jobcentern sowie den zugelassenen kommunalen Trägern (SGB II) – führt bei der Zielgruppe der Geflüchteten zu aufwändigen, vielfach ineffizienten Koordinationsprozessen. Dies ist vor allem darin begründet, weil die Rechtskreislogik eine Trennung der Zuständigkeiten definiert – SGB III: Flüchtlinge mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II: anerkannte Flüchtlinge –, die eine übergreifende Betreuungs- und Integrationsstrategie nur in Ausnahmen zulässt (Büschel et. al. 2015: 24 ff.). In dieser Widersprüchlichkeit von Regelungen, Instrumenten und Akteursbeziehungen sieht Knuth die Folgen einer Konstellation, „in der sich die Politik durch die Irritation von relevanten Teilen der Bevölkerung über den raschen gesellschaftlichen Wandel, unter anderem durch Zuwanderung, veranlasst sieht, zugleich Schließung zu demonstrieren und Zuwanderer und Zuwanderinnen abzuschrecken“ (10).

 

4. Demokratietheoretische Bewertung

a) Impulse der Migration für Demokratisierung

Grundlegende Fragen zum Zusammenhang von Migration und Demokratie müssen im Rahmen des Nationalstaats immer wieder neu verhandelt werden. Von dieser Prämisse ausgehend setzt sich der von Stefan Rother herausgegebene Sammelband (2017) mit Ansatzpunkten einer Fortschreibung demokratischer Verfahren auseinander. Bezogen auf Staatsbürgerschaft, politische Rechte und Möglichkeiten der Partizipation werden Konturen einer Integrationspolitik entworfen, die keine Unterschiede zwischen Einwanderern und Flüchtlingen macht.

Die Annahme, im Rahmen einer an Gleichheitsprinzipien ausgerichteten Integrationspolitik könnte Migration zur „Demokratisierung der Demokratie“ selbst beitragen, bildet die normative Klammer der Beiträge von Dieter Oberndörfer und Axel Schulte. Oberndörfer rekapituliert den zähen Prozess, in dem sich Deutschland gegen massive ideologische Widerstände für Zuwanderung öffnete. Über lange Perioden nur halbherzig unter dem Motto „Integration ja, aber keine Einwanderung“ (27) erfolgt, ist seit Beginn der 2000er-Jahre eine Eigendynamik des Geschehens zu beobachten, bei der Bedarfe der Ökonomie und die demografische Entwicklung Einwanderung zwingend machen. Die Glaubwürdigkeit der Demokratie bewährt sich dann in dem Maße, in dem die im Grundgesetz kodifizierten menschenrechtlichen Standards tatsächlich für Bürger unterschiedlicher ethnokultureller Herkunft und Prägung Geltung erlangen (18 f.). Noch stärker stellt Schulte – unter Rückgriff auf die Demokratiekonzeption Norberto Bobbios – Diskrepanzen zwischen den normativen Versprechen liberaler Demokratie und der auf Migration bezogenen Integrationspolitik heraus. Für den deutschen Fall betrifft das über Regulierungen des Aufenthaltsrechts und des Erwerbs der Staatsbürgerschaft hinaus in besonderem Maße die politischen Bürgerrechte: „Vom demokratischen Ideal der gleichen politischen Freiheit her ist eine Einbeziehung der Immigranten in das Wahlrecht und bei Abstimmungen auf allen politischen Ebenen eine conditio sine qua non.“ (78)

b) Erweiterte Staatsbürgerschaft?

Normative, begriffliche und empirische Einwände gegen einen methodologischen Nationalismus, der die Kongruenz von Territorium, staatlichem Gewaltmonopol und Bürgerrechte verleihender politischer Gemeinschaft als analytischen Bezugspunkt wählt, finden in der aktuellen Debatte zweifellos hohe Zustimmung. Denn im Zuge steigender trans- und supranationaler Verflechtungen, so heben Andrea Schlenker und Joachim Blatter hervor, erodieren die Grundannahmen des Modells: „Die Kongruenz zwischen Autoren, Arenen, Agenten und Adressaten demokratischer Entscheidungsprozesse wird kontingent. Immigration und Emigration führen zu einer wachsenden Inkongruenz zwischen den BewohnerInnen und StaatsbürgerInnen sowohl in Entsende- als auch in Aufnahmeländern. Auch das Aufkommen von supranationalen und transnationalen Arenen politischer Entscheidungsfindung wird nicht automatisch von entsprechenden Formen und Grenzen von Bürgerschaft begleitet.“ (114) Von diesem Befund ausgehend analysieren Schlenker und Blatter sehr detailliert das Spektrum möglicher Erweiterungen von demokratischer Bürgerschaft zwischen den beiden Polen klassischer (westfälischer) und postnationaler (globaler) Staatsbürgerschaft. Sie entwerfen für diese Zwecke eine zweidimensionale Typologie, die zur einen Seite die (singuläre, multiple, universelle) Referenzgemeinschaft und zur anderen Seite die jeweilige (nationale, grenzüberschreitende, supranationale) Arena der Wahrnehmung von Rechten abbildet. Die vergleichende Diskussion möglicher Modelle versucht anhand des aktuellen Diskussionsstandes normative Bewertungen und empirische Verbreitung zu berücksichtigen. Bei der dabei gewonnenen Einschätzung sind zwei Aspekte besonders hervorzuheben. Auf der einen Seite dominiert in der normativen Debatte das Konzept universeller Staatsbürgerschaft, das eine Gemeinschaft aller Menschen und eine globale Demokratie voraussetzt; allerdings verfügt es, was die Realisierbarkeit kosmopolitischer Rechte, Identitäten und Praktiken betrifft, nur über eine sehr schwache empirische Basis. Auf der anderen Seite gewinnen seit Kurzem Mehrfachbürgerschaften – wie beispielhaft die Europäische Bürgerschaft – und entsprechende transnationale Arenen sowohl empirisch wie auch normativ an Bedeutung. Jenseits von Traditionalismus und Kosmopolitismus könnten sie das Potenzial besitzen, „die externen Effekte nationaler Politik in den nationalstaatlichen Willensbildungsprozess einzubringen, ohne dass damit gleichzeitig die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse immer weiter weg von den BürgerInnen stattfinden müssen“ (131).

 

5. Kommunale Ebene

a) Eigenständige Arena der Integration?

In inspirierender Weise kontrastiert Oliver Schmidtke (Rothers 2017) die langjährige kanadische Praxis des Multikulturalismus und die im europäischen Kontext – hier überwiegend von politischen Eliten – geführten Debatten über kulturelle Differenz. Während es in Kanada unter anderem durch Mainstreaming von migrations- und integrationsspezifischen Belangen in den relevanten Politikbereichen gelungen scheint, Anerkennungsansprüche kultureller Minderheiten im politischen Prozess zu verstetigen, überwiegt in hiesigen Diskussionen die Befürchtung, Identitätskonflikte seien eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die das Konfliktregelungspotenzial demokratischer Verfahren übersteigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung, dass es auf regionaler und lokaler Ebene, also unterhalb der nationalen Rhetoriken, zunehmend Beispiele gibt, „wie in der Alltagspraxis der Umgang mit kultureller Differenz produktiv mit demokratischen Verfahren verbunden wird“ (87). Als sehr plausibel erscheint die Überlegung, dass im europäischen Mehrebenensystem der lokale und regionale Kontext eine eigenständige Arena in Fragen kultureller Differenzen bildet. Anhand eigener Fallstudien hebt Schmidtke hervor, dass regionale und insbesondere lokale Kontexte spezifische Gelegenheitsstrukturen für politische Teilhabe mindestens konsultativer Art und Formen kollektiver Interessenwahrnehmung für Migranten- und Minderheitenorganisationen eröffnen. Diese Eigenlogik räumlicher – typisch urbaner – Handlungszusammenhänge könnte erklären, warum sich der regionale Kontext vielfach als immun erweist gegenüber den dramatisierenden Debatten über die Gefahren von Identitätspolitik auf nationaler Ebene (98 f.).

Empirisch und konzeptionell wird diese Einschätzung durch Andreas Kewes (Rothers 2017) Vorschlag der Analyseperspektive einer „urban citzenship“ gestützt. In der Diskussion zum Ansatz postnationaler Staatsangehörigkeit wird dem Status der citizenship, der gleichermaßen bürgerliche, politische und soziale Rechte einschließt, der des denizenship gegenübergestellt, der typisch die um politische Rechte beschnittene Position von Einwanderern markiert. Unterhalb dieser normativen postnationalen Debatte haben sich, gestützt auf die kommunalen Ressourcen in den integrationsrelevanten Politikbereichen Sicherheit, Bildung, Arbeit, „reale Praxen menschlichen Zusammenlebens entwickelt, die sich nicht mehr ausreichend mit Inanspruchnahme von Rechten beschreiben lassen“ (144). Empirisch lassen sich diese Beteiligungsformen als Foren beschreiben, die auf lokaler Ebene – vielfach im Rahmen von stadtteilbezogener Sozialarbeit, Sozialraumplanung und Quartiersmanagement – individuellen wie kollektiven Akteuren Mitsprachemöglichkeiten unabhängig von der Staatsbürgerschaft eröffnen. Zwar bleibt urban citizenship rechtlich prekär und ist zudem in seiner praktischen Ausgestaltung von der jeweiligen kommunalpolitischen Agenda abhängig, aber hier zeichnen sich Prozesse ab, in denen konkrete Netzwerkarbeit vor Ort eine faktische Ergänzungsfunktion für die politische Repräsentation in Parlamenten erfüllt.

Aktuelle Praxisberichte der kommunalen Integrationsarbeit enthält ein vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge initiierter Sammelband (Hartwig / Kroneberg 2016). Die Beiträge zeigen auf, „welche positiven Aspekte Zuwanderung für Deutschland hat“ (21). Anhand unterschiedlicher Handlungsfelder – Zugänge in Arbeit, Ausbildung und Studium, Wohnraumversorgung, Gesundheitsversorgung, Betreuung minderjähriger Flüchtlinge – unterstreichen die Autorinnen und Autoren, dass eine nachhaltige Integration der Geflüchteten nur als langfristiger Prozess gedacht werden kann, der von allen beteiligten Akteuren erhebliche Anpassungsleistungen erfordert. Das betrifft nicht nur die interkulturelle Öffnung der relevanten Organisationen – also Regeldienste, Kammern, Unternehmen, Hochschulen –, sondern ebenso eine sensible und verlässliche Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken. Mit ihrer Nähe zu konkreten Fällen unterscheiden sich diese Selbstbeschreibungen der praktischen Arbeit mit Geflüchteten deutlich von der eher systematisierenden Perspektive der hier besprochenen akademischen Texte. Dabei markiert die Praxisperspektive etwas, was in der akademischen Terminologie in dieser Form nicht benannt wird: Eine Grundvoraussetzung der Beiträge, die die positive Seite der Flüchtlingsaufnahme belegen, sei: „Haltung ist wichtig!“ (21) Als besonders instruktives Beispiel für diesen Faktor liest sich die Erklärung des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar, einer Kommune, die zu den Verlierern der demografischen Entwicklung zählt: „Ob es gelingt, Sprache und Bildung, Wohnen und Arbeit für die Flüchtlinge und ihre Kinder zu organisieren, liegt nur an uns.“ (77)

b) Internationale Migration im Fokus der Stadt- und Raumsoziologie

Für die Soziologie und hier primär die Stadt- und Migrationssoziologie betreffen internationale Migration und Integration wesentlich den urbanen Raum und sie hat diese Phänomene deutlich früher als die Politikwissenschaft vor allem auf kommunaler Ebene thematisiert. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Großstädte Integration von Migranten schon als eigenes Politikfeld behandelt haben, während auf der nationalen Ebene von der deutschen Einwanderungsgesellschaft noch keine Rede war. Im Forschungsbericht der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Gans 2014) geht es zum einen um zentrale Ansätze einer raumtheoretisch reflektierten Migrationsforschung. Dazu gehören poststrukturalistische Raumkonzepte, die Räume als soziale Konstruktionen verstehen, die – eingelassen in gesellschaftliche Machtverhältnisse – dem Sozialen weder vorgeordnet sind noch unabhängig von ihm bestehen (Georg Glasze / Andreas Pott); Analysen der langfristigen Veränderungen von Zuwanderungsmustern nach und Formen der ethnischen Segregation in Deutschland (Paul Gans / Birgit Glorius; Stefan Fina / Ansgar Schmitz-Veltin / Stefan Siedentop) und deren zunehmend komplexere Auswirkungen auf die hiesige Siedlungsentwicklung (Paul Gans / Claus Schlömer). Zum anderen setzen sich die Beitragsautor*innen intensiv mit kommunalen Integrationskonzepten und Leitbildern auseinander. Es waren zuerst die Städte, die den semantischen Wechsel von Assimilation zur Interkulturalität betrieben haben; typischerweise ist Integrationspolitik dann als Querschnittsaufgabe mit enger Anbindung an die Verwaltungsspitze etabliert worden. Wenigstens konzeptionell ist eine interkulturell angelegte Integrationspolitik durch die Abkehr vom sogenannten Defizitansatz (der Zuwanderer als Abweichungen von gesellschaftlichen Normalitätsstandards wahrnimmt), ressortübergreifende Handlungsansätze und Aufwertung der Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen charakterisiert. Kritisch heben die Beiträge drei Widersprüche kommunaler Politik hervor, die mit Blick auf die aktuellen Anforderungen der Integration von Geflüchteten steigende Bedeutung haben (Norbert Gestring). Angesichts der föderativen Zuständigkeiten der relevanten Funktionssysteme Arbeit, Bildung und Wohnen (und deren finanzpolitischen Implikationen) können die Kommunen bestenfalls als Moderatoren von Integrationsprozessen, nicht aber als deren Akteure auftreten. Bisher ist der im Kontext interkultureller Ansätze verwendete Kulturbegriff mehrdeutig, er lässt auch eine kulturalisierende Verwendung zu, die gesellschaftliche Probleme kulturellen Unterschieden zuschreibt (Christina West).

Damit hängt drittens das in einschlägigen Programmen zur Stadtteilentwicklung immer noch enthaltene Leitbild der sozialen und ethnischen Mischung von Quartieren zusammen, mit dem ethnische Segregation mindestens implizit als Struktur dargestellt wird, die „Parallelgesellschaften“ begünstigt. Diese Sicht wird von den verfügbaren empirischen Daten der Stadtforschung nicht gestützt; wenn von Quartieren benachteiligende Effekte ausgehen, dann sind das Folgen sozioökonomischer Ausgrenzung, Desinvestitionen und Stigmatisierung von außen (Andreas Farwick; Jens Dangschat / Monika Alisch).

 

6. Eine politische Theorie des Flüchtlings

Während sich die Mehrheit der Beiträge zur Integrationspolitik mit unterschiedlichen Regulierungen von Migration als Statuspassage befassen und demokratietheoretische Analysen die mit der Institution der Staatsbürgerschaft verbundenen ausschließenden Effekte problematisieren, setzt sich Julia Schulze-Wessel (2017) explizit mit der Situation jener Flüchtlinge auseinander, denen der Zugang zu den europäischen Zielländern verwehrt wird. Etliche Zeitdiagnosen, die das 21. als das Jahrhundert der Migration beschreiben, berufen sich auf Hannah Arendts Analysen des massenhaften Rechtsausschlusses von Minderheiten nach dem Ersten Weltkrieg. Auch Giorgio Agamben schließt mit seiner Deutung von Flüchtlingen, denen aufgrund eines kategorischen Ausschlusses vom Recht nur noch das „nackte Leben“ bleibe, an Arendt an.

Für Schulze-Wessel sind diese zustimmenden Bezüge auf die von Arendt dezidiert in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ vorgelegten Interpretationen zu Recht irritierend, weil die damit unterstellte strukturelle Kontinuität zwischen der Welt der Konzentrationslager und der aktuellen Fluchtbewegung die Rechtsentwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg – namentlich die Erklärung der Menschenrechte – ignoriert. Ihre Studie verfolgt deshalb eine Neueinschätzung der Arendt‘schen Kategorien, geleitet von der These, dass heute mit Blick auf die undokumentierten Migranten „viel weniger von einer Figur der Exklusion [...] als von einer Grenzfigur gesprochen werden muss“ (20 f.). Die sehr heterogene Gruppe, die sie dabei in den Blick nimmt, bezieht sich – ganz unabhängig von Motiven und Ausgangssituationen – auf diejenigen, die sich „im Widerspruch zu den Einwanderungsregeln vom afrikanischen Kontinent auf den Weg nach Europa machen“ (21).

Für die weitere Argumentation Schulze-Wessels hat die Bestimmung dieser Gruppe gleichermaßen empirische wie begriffliche Relevanz. In empirischer Hinsicht hat es noch „nie [...] eine so große Gruppe an Menschen gegeben, die in dieser Weise als illegal gekennzeichnet worden ist“. Begrifflich verweist die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen (im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention) und undokumentierten Migranten (zu denen auch Flüchtlinge gehören können) auf den aktuellen migrationspolitischen Kontext: Faktisch führt die europäische, seit der Einschränkung des Artikels 16 GG (1993) auch die deutsche Migrationspolitik zu einer Situation, in der immer weniger der individuelle Status, sondern vielmehr die Differenz zwischen „Legalität und Illegalität der Wanderungen [...] die entscheidende Trennlinie zwischen diesen Gruppen markiert“ (83). Aus dem Umstand, dass mit der Bezeichnung ‚undokumentierte Migration’ die Undokumentierten begrifflich nicht außerhalb des Rechts gestellt werden, entwickelt Schulze-Wessel interpretatorische Perspektiven, die sie sowohl gegenüber Arendt wie gegenüber Agamben geltend macht.

Flüchtlinge und Staatenlose waren für Arendt gleichermaßen Zeugnis eines Niedergangs der Nationalstaaten wie der Menschenrechte. Die sich nach dem Ersten Weltkrieg bildenden Staaten schufen mit einer ethnischen Volksdefinition die Voraussetzung des Ausschlusses von Minderheiten im eigenen Land. Die Menschenrechte – faktisch den Staatsbürgerrechten nachgeordnet – offenbarten ihre Aporie gerade angesichts der massenhaft ihrer Bürgerrechte Beraubten. Die schrittweise Erosion von Staatsbürger-, Weltbürger- und Völkerrecht mündet schließlich in der Internierung der Ausgeschlossenen im Lager, dem Ort, der die totale, unrevidierbare Exklusion repräsentiert (25 ff.). Ähnlich radikal dient die Figur des Flüchtlings Agamben einerseits als Folie seiner Diagnose des Zerfalls staatlicher Strukturen, andererseits aber auch – damit über Arendt hinausgehend – als Fluchtpunkt für den Entwurf einer neuen politischen Ordnung jenseits von Staatsbürgerschaft und Nationalität. Denn im Kern politischer Ordnung steht für ihn nicht die Inklusion, sondern der Ausschluss; was Arendt anhand des Schicksals der Staatenlosen als Zerfall rechtlicher Strukturen beschreibt, ist für Agamben vielmehr Ausdruck einer historischen Kontinuität von Politik. Wie immer man diese Kontinuitätsthese beurteilen mag, Agambens Analyse der Position des Flüchtlings im Rahmen seines „Homo sacer“-Projektes geht über die binäre Unterscheidung Inklusion/Exklusion hinaus, weil auch das „nackte Leben“ der Ausgeschlossenen in einer vom Recht geschaffenen Grenzzone stattfindet (55 ff.).

Hieran anschließend erarbeitet Schulze-Wessel in einer sehr detaillierten und zugleich überzeugenden Weise ihre Deutung der undokumentierten Migranten als „Grenzfiguren par excellence“. Im Kontext der europäischen Migrationspolitik haben namentlich die Dublin-Vereinbarungen, Kooperationen mit Drittstaaten und der Einsatz von Frontex zu einer räumlichen Flexibilisierung der Kontrollen geführt und die traditionelle Vorstellung von territorialen Grenzen als eindeutiger Grenzlinien obsolet werden lassen. Die undokumentierten Migranten bewegen sich in wechselnden Grenzräumen, ändern in Abhängigkeit des jeweiligen Kontrollgeschehens ihre Fluchtrouten und fungieren dabei gleichsam als Grenzgestalter: „[E]ntlang der Interaktion zwischen undokumentierter Migration und den verschiedenen Akteuren der Ordnung [entstehen] Grenzen entweder neu [...] oder [werden] einige längst unsichtbar gewordene Grenzen sichtbar gemacht“ (114). Darin zeigt sich ein Formenwandel von Grenzen, der nur oberflächlich diffus erscheint; gegenüber den undokumentierten Migranten nehmen Grenzen die Gestalt eines beweglichen, fragmentierten Raums ohne klares Innen und Außen ein, in dem sich die Flüchtenden oft über Jahre aufhalten (119 ff.). Anhand dieser Phänomenologie von Grenzfigur und Grenzraum ergeben sich für Schulze-Wessel spezifische Differenzen gegenüber den Perspektiven von Arendt und Agamben. Die undokumentierten Migranten sehen sich nicht einem einmaligen Akt unwiderruflicher Exklusion gegenüber und befinden sich nicht in einem homogenen Raum des absoluten Ausgeliefertseins. Angesichts einer Grenze in Permanenz leben sie vielmehr in stetigen Kämpfen und Aushandlungsprozessen um die Weiterwanderung – Ergebnis einer Grenzpolitik, die darauf zielt, „undokumentierte Migranten von den Rechten zu trennen, auf die sie sich berufen könnten, wenn sie auf dem Territorium des jeweiligen demokratischen Staates angelangt wären“ (193). Damit werden undokumentierte Migranten zu „politische[n] Figuren und Figuren der Politik“ (209), die heute im europäischen Kontext den Status quo im Umgang mit dem demokratischen Paradox von universellen Rechtsnormen vs. politischer Schließung herausfordern.

7. Ein Zwischenstand der Diskussion

Mindestens implizit, zumeist aber explizit haben sich die vorgestellten Publikationen von einem Integrationsverständnis verabschiedet, das auf eine Assimilation an Standards der Mehrheitsgesellschaft setzt. Angesichts des Forschungsstandes ist das Modell einer kulturell homogenen Gesellschaft Fiktion. Allerdings liefert die Empirie zahlreiche Hinweise auf Mechanismen struktureller Diskriminierung in besonders integrationsrelevanten Politikbereichen. Festzuhalten bleibt, dass Debatten deutlich ebenenabhängig verlaufen: Die lokale beziehungsweise regionale Ebene bietet offensichtlich Spielräume für Integrationspraktiken, die dem nationalen Diskurs überlegen sind. Dies scheint in der Soziologie, weil sie sich konzeptionell wie empirisch schon länger vom „Containermodell“ des Nationalstaates gelöst hat, eher registriert worden zu sein als in der Politikwissenschaft. Einige Beiträge der normativen Debatte zur kosmopolitischen Auslegung von citizenship lesen sich, als hätte das Diktum Seyla Benhabibs immer noch Gültigkeit, die Diskussion der politischen Theorie über Staatsbürgerschaft finde in einem soziologischen Vakuum statt (Benhabib 1999:87).


Literatur

Benhabib, Seyla (1999):
Kulturelle Vielfalt und demokratische Gleichheit. Politische Partizipation im Zeitalter der Globalisierung, Frankfurt a. M., Fischer Taschenbuch Verlag.

Bertelsmann Stiftung (2014a):
Radar gesellschaftlicher Zusammenhalt – messen was verbindet. Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland. Methodenbericht, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung.

Bertelsmann Stiftung (2014b):
Vielfältige Demokratie. Kernergebnisse der Studie „Partizipation im Wandel – Unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen und Entscheiden“,
Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung.

Bertelsmann Stiftung (2015):
Religionsmonitor – verstehen was verbindet. Sonderauswertung Islam 2015, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung.

Brücker, Herbert/Rother, Nina /Schupp, Jürgen (Hrsg) (2016).
IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse.
IAB-Forschungsbericht 14/2016. Nürnberg 2016.

Büschel, Ulrike/Daumann, Volker/Dietz, Martin/Dony, Elke/Knapp, Barbara/Strien, Karsten (2015):
Abschlussbericht Modellprojekt Early Intervention – Frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Ergebnisse der qualitativen Begleitforschung durch das IAB,
IAB-Forschungsbericht 10/2015, Nürnberg 2015.

Gans, Paul (Hrsg.) (2014):
Räumliche Auswirkungen der internationalen Migration,
Forschungsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung 3, Hannover: Akademie für Raumforschung und Landesplanung.

Knuth, Matthias (2016):
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Arbeitsmarktpolitik reformieren, Qualifikationen vermitteln,
WISO Diskurs 21/2016,
Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung.

Lahusen, Christian (2016):
Auf dem Weg zu einem europäischen Verwaltungsfeld? Zur Soziologie der Bürokratisierung Europas am Beispiel des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
In: Berlin J Soziol. 26. Jg., Heft 1 /2016, S.109-133.

Riedel, Lisa/Schneider, Gerald (2017):
Dezentraler Asylvollzug diskriminiert: Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im bundesdeutschen Vergleich, 2010-2015,
in: PVS, 58. Jg., Heft 1/2017, S. 21-48.

Schimany, Peter/Schock, Hermann (2010):
Migrations- und Integrationsforschung im Spiegel der Datenbanken „Sozialwissenschaftliches Forschungsinformationssystem“ (SOFIS) und „Sozialwissenschaftliches Literaturinformationssystem“ (SOLIS),
in: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid (2010), Migration und ethnische Minderheiten 2010/2, pp. 11-45. [URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-215832; Abruf 10.03.2017].

 

 

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Bibliografische Angaben

Brinkmann, Heinz Ulrich, Sauer, Martina (Hrsg.)

Einwanderungsgesellschaft Deutschland. Entwicklung und Stand der Integration

Wiesbaden, Springer VS 2016

Bieber, C., Blätte, A., Korte, K.-R., Switek, N. (Hrsg.)

Regieren in der Einwanderungsgesellschaft. Impulse zur Integrationsdebatte aus Sicht der Regierungsforschung

Wiesbaden, Springer VS 2016

Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)

Vielfalt statt Abgrenzung. Wohin steuert Deutschland in der Auseinandersetzung um Einwanderung und Flüchtlinge?

Gütersloh, Verlag Bertelsmann Stiftung 2016

Christian Lahusen, Stephanie Schneider (Hrsg.)

Asyl verwalten. Zur bürokratischen Bearbeitung eines gesellschaftlichen Problems

Bielefeld, transcript Verlag 2017

Stefan Rother (Hrsg.)

Migration und Demokratie

Wiesbaden, Springer VS 2016 (Studien zur Migrations- und Integrationspolitik)

Jürgen Hartwig / Dirk Willem Kroneberg (Hrsg.)

Flucht und Migration: Herausforderungen und Chancen für Kommunen

Berlin, Lambertus 2016 (Hand- und Arbeitsbücher [H 23])

Julia Schulze Wessel

Grenzfiguren – Zur politischen Theorie des Flüchtlings

Bielefeld, transcript 2017


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