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David Miller: Fremde in unserer Mitte – Politische Philosophie der Einwanderung

21.06.2018
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Autorenprofil
Dr. Thomas Mirbach
Berlin, Suhrkamp Verlag 2018

Bei der Entscheidung für den Titel seiner Studie war sich David Miller dessen provozierender Konnotationen wohl bewusst, unterstellt diese Wortwahl doch ein „Wir“ als gesellschaftliche Mitte, der gegenüber Einwanderer als „Fremde“ erscheinen. Beide Annahmen – das Postulat der kollektiven Identität einer politischen Gemeinschaft in Gestalt des modernen (demokratisch verfassten) Nationalstaates und die daraus abgeleitete Unterscheidung zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen – sind in der aktuellen Debatte, zurückhaltend formuliert, umstritten (Micha Brumlik 2017). Explizit lautet ein Einwand, Miller mache „aus der Frage nach der Notwendigkeit eines geteilten ethos in demokratischen Gesellschaften die Frage nach einem durch kulturelle Homogenität und eine gemeinsame Geschichte verbundenen ethnos“ (Therese Herrmann 2018: 72). Aus der Perspektive der Kritik eines hegemonialen Verständnisses von Staatsbürgerschaft gelten vielmehr die klassischen Konzepte territorial fundierter Staatlichkeit und Souveränität als defizitär (Daniel Loick 2017), weil sie Formen nichtstaatlicher politischer Gemeinschaften ignorieren, die im Zuge von Globalisierungsprozessen die Lebensweisen in städtischen Ballungsräumen schon heute prägen (Sabine Hess / Henrik Lebuhn 2014).

Im deutlichen Kontrast zu derartigen Positionen eines in der Tendenz a-territorialen Politikmodells versucht Miller eine dezidiert realistische Perspektive zu begründen, die sich im Rahmen der politischen Philosophie – und nicht der einer politischen Ethik – mit der Frage auseinandersetzt, wie moderne Gesellschaften Einwanderung regulieren könnten, ohne ihre liberaldemokratischen Grundsätze aufzugeben (31 f.). Die Gegenposition eines starken Kosmopolitismus, der Grenzen moralisch für obsolet hält, bewegt sich für Miller in einer hypothetischen Welt, in der all jene Faktoren nicht existent sind, „die Einwanderung für uns überhaupt erst zu so einer kontroversen Angelegenheit machen“ (32).

Sehr summarisch gesprochen beruht diese realistische Sicht der Herausforderungen von Migrationspolitik heute auf drei zentralen Annahmen. Moderne Staaten, deren interne Ressourcenverteilung an Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit und politischer Gleichheit ausgerichtet ist, schulden ihren Mitbürgern mehr als Zuwanderern. Dieser institutionelle und normative Zusammenhang verleiht ihnen das Recht, Außengrenzen auf der Basis vereinbarter Kriterien zu kontrollieren. Für die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten von Einwanderern ist die Unterscheidung von Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten maßgeblich.

Um diesen alles andere als technisch gemeinten Realismus nicht vorschnell unter eine konservative Abschottungspolitik zu subsumieren – wie Victor Kempf (2017) und Robert Celikates (2017) verfahren – sollte man sich die vier Leitwerte vor Augen führen, auf denen die Argumentation Millers in Verknüpfung von kommunitaristischen und sozialdemokratischen Elementen beruht (231 ff.).

(1) Er vertritt einen schwachen moralischen Kosmopolitismus, der zwar ein Menschenrecht auf Einwanderung nicht akzeptiert, aber verlangt, dass die Zurückweisung von Einwanderern nicht willkürlich, sondern nur auf der Basis guter Gründe erfolgen darf. (2) Weil Bürger demokratischer Staaten über das Recht nationaler Selbstbestimmung verfügen, müssen auch Entscheidungen darüber, welche und wie viele Einwanderer aufgenommen werden sollen, im Rahmen demokratischer Prozeduren erfolgen. (3) Prinzipien der Fairness verlangen, dass Modalitäten gesellschaftlich vereinbarter sozialer Praktiken – also Rechte und Verantwortlichkeiten – gleichermaßen von allen Beteiligten, Ansässigen wie Einwanderern, eingehalten werden. (4) Für die Einwanderungspolitik einer liberalen Demokratie ist die Idee einer integrierten Gesellschaft maßgeblich, deren institutionelle Verankerung die gleichberechtigte Interaktion und Kooperation sozial, kulturell und ethnisch unterschiedlicher Gruppen ermöglicht.

Neben Einleitung und einem Resümee entwickelt Miller seine Argumentation sehr differenziert in sieben thematischen Kapiteln, von denen die ersten drei sein Verständnis staatlicher Zuständigkeiten in Fragen von Grenzziehung begründen und die folgenden vier Kapitel spezifische Anwendungsbedingungen einer sich daraus ergebenden Einwanderungspolitik behandeln.

Im zweiten Kapitel verteidigt Miller seine zentrale These einer „landsmännischen Parteilichkeit“, derzufolge Staaten berechtigt sind, „die eigenen Bürgerinnen und Bürger gegenüber Außenstehenden zu bevorzugen“ (38). Für diese Zwecke entwirft er ein – durchaus bestreitbares – Profil der sozialen Reproduktionsbedingungen moderner demokratisch verfasster Nationalstaaten (vgl. Matthias Hoesch 2018). Gesellschaften dieses Typs beruhen zum einen auf einem ökonomischen Kooperationszusammenhang und zum anderen auf einer über das Gleichheitsprinzip ermöglichten politischen Teilhabe; aus beiden Verflechtungen ergeben sich wechselseitige assoziative Verpflichtungen, die erst durch eine kulturell vermittelte nationale Identität normativ abgestützt werden. Nur wenn Bürger über eine nationale Identität in diesem Sinne verfügen, können sie „erklären […], warum sie zusammengehören und ihre Rolle als Staatsbürger gerade an diesem Ort wahrzunehmen gedenken“ (49).

Dass moderne Staaten in dieser Weise besondere Aufmerksamkeit für ihre Binnenpflichten aufbringen sollten, entlastet sie nicht von externen Verantwortungen zur Respektierung und Unterstützung der Menschenrechte Außenstehender. Die Reichweite dieser Verantwortungen interpretiert Miller indes auf der Basis eines schwachen Kosmopolitismus. Während ein starker Kosmopolitismus dieselben moralischen Verpflichtungen gegenüber jedermann unabhängig von jedweder Gruppenzugehörigkeit postuliert, erfordert die schwache Version zwar die gleiche Berücksichtigung aller Menschen, aber sie begründet keine Gerechtigkeitspflichten, zu deren Einhaltung wir durch Dritte gezwungen werden könnten (58 f.).

Das dritte Kapitel befasst sich mit drei relevanten Positionen, die aus Gerechtigkeitserwägungen eine Abschaffung von Grenzkontrollen befürworten: der klassischen Idee eines gemeinschaftlichen Eigentums der Erde, der Forderung globaler Chancengleichheit und dem Postulat eines Menschenrechts auf Einwanderung (65 ff.). Keine der drei Argumentationen können für Miller eine generelle Öffnung von Grenzen ausreichend begründen. Aus der auf Hugo Grotius zurückgehenden Idee des Gemeineigentums ergibt sich allenfalls ein auf Notsituationen eingeschränktes Zutrittsrecht. Eine Korrektur globaler Ungleichheiten kann durch die Forderung nach Grenzöffnungen nur in marginaler Hinsicht erfolgen und würde zudem gerechtigkeitsrelevante Fragen hinsichtlich der zur Auswanderung fähigen Gruppen aufwerfen. Menschenrechte schließlich dienen dem Schutz generischer Interessen, nicht aber dem der besonderen Interessenlagen Einzelner.

Im vierten Kapitel will Miller das Recht von Staaten zur Regulierung ihrer Grenzen verteidigen (93 ff.). Das zentrale Argument läuft dabei nicht auf eine Schließung der Grenzen, sondern auf die These hinaus, dass „ein sich selbst bestimmendes politisches Gemeinwesen [...] das Recht zur Kontrolle seiner Grenzen haben muss, um sich einen nennenswerten Spielraum für politische Entscheidungen ohne Beeinträchtigung der Menschenrechte derer, die es aufnimmt, offen halten zu können“ (101). Dieses Recht ergibt sich für Miller aus formalen und materiellen Voraussetzungen von Gebietshoheit. Rechtmäßige hoheitliche Ansprüche auf ein Gebiet kann ein Staat dann erheben, wenn er die Menschenrechte seiner Bewohner wahrt, die politische Repräsentation der Bevölkerung gegeben ist und innergesellschaftliche Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen sind. Für moderne demokratische Staaten jedoch hat das Prinzip der Selbstbestimmung – also die Befugnis demokratischer Öffentlichkeiten zur politischen Entscheidung – entscheidende Bedeutung (100). Da Miller dieses Selbst der Selbstbestimmung auch als kollektive Identität versteht, in der sich kulturell überlieferte Ziele und Werte der jeweiligen Gesellschaft verkörpern, gehören die mit Einwanderung möglicherweise verbundenen Folgen für dieses nationale Selbst auch zu den Themen, „die innerhalb der politischen Gemeinschaft debattiert und entschieden werden“ (114) müssen. Wenn Staaten ihre Grenzen in beschränktem Umfang öffnen, dann geschieht dies aus spezifischen Gründen; diese fallen bei Flüchtlingen anders aus als bei Wirtschaftsmigranten.

Das fünfte Kapitel setzt sich mit Umfang und Grundlage der Ansprüche von Flüchtlingen auf Aufnahme auseinander (121 ff.). Dabei ist vorausgesetzt, dass Staaten gegenüber Flüchtlingen strengere Verpflichtungen haben – unter anderem den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement) – als gegenüber Einwanderern im Allgemeinen. Miller legt eine die Bestimmungen der Genfer Konvention erweiternde Definition zugrunde und versteht Flüchtlinge als Personen, „deren Menschenrechte nur dadurch gewahrt bleiben können, dass sie sich über Staatsgrenzen hinweg bewegen, sei es aufgrund staatlicher Verfolgung oder Untätigkeit oder aufgrund anhaltender Naturkatastrophen“ (138). Flüchtlinge haben gegenüber den Staaten, an die sich mit ihrem Asylwunsch wenden, sowohl einen allgemeinen menschenrechtlichen als auch einen spezifischen Anspruch, da sie sich von deren Entscheidungen abhängig machen.

Für die Staaten ergibt sich daraus die Verpflichtung einer sorgfältigen Prüfung des Antrags; das kann zur Aufnahme führen oder aber – unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung – zur Weiterverweisung in ein Drittland (sofern dort die Menschenrechte der Flüchtlinge gewahrt werden). Faktisch ist hier die Verteilung der Flüchtlinge zwischen den Staaten das zentrale Problem. Miller diskutiert in diesem Zusammenhang einige Varianten ausgewogener Lastenverteilung (Regulierung durch eine internationale Agentur; Quotensystem mit Kompensationszahlungen), ist aber hinsichtlich der Realisierungschancen fairer Verteilungsregeln zwischen Staaten skeptisch. Was sich dann abzeichnet, ist ein „tragische[r] Wertekonflikt“ zwischen Menschen mit berechtigten Asylansprüchen auf der einen und auf der anderen Seite politischen Gemeinwesen, „die zwar zur Aufrechterhaltung der Demokratie und zur Schaffung von ein wenig sozialer Gerechtigkeit in der Lage sind, dafür aber auf eine Abriegelung nach außen angewiesen sind“ (145).

Wirtschaftsmigranten unterscheiden sich von Flüchtlingen wesentlich darin, dass ihr Anspruch auf Aufnahme auf dem erwarteten Nutzen beruht, den die Einwanderung sowohl für den Aufnahmestaat wie für den Einwanderer darstellt. Das sechste Kapitel (148 ff.) geht der Frage nach, „was uns, den Bürgern liberaler Demokratien, beim Umgang mit den Ansprüchen prospektiver Einwanderer, die keine Flüchtlinge sind, von der Gerechtigkeit abverlangt wird“ (149). Gerechtigkeitsfragen werfen gleichermaßen die Konditionen von Aufnahmeprogrammen (a) wie die Kriterien der Auswahl (b) unter den Einwanderern auf.

(a) Bei den Programmen gilt das in erster Linie für solche, die – weil sie lediglich eine bedingte oder vorübergehende Aufnahme zulassen – den Einwanderern keine Staatsbürgerrechte zugestehen. Anders als die Anwerbepraktiken der sogenannten Gastarbeiterprogramme in Deutschland oder der Schweiz hält Miller Programme mit vorübergehender Aufnahme nur dann für zulässig, wenn sie zeitlich eindeutig befristet (max. zwei Jahre) werden, die Aufnahmekonditionen im Vorwege bekannt sind, die Einwanderer über die vollen Bürgerrechte verfügen und hinreichender rechtlicher Schutz gegen Ausbeutung besteht. Wie hier muss auch bei den Programmen mit bedingter Aufnahme (wie Visumsregelungen) ausgeschlossen werden, dass ein verlängerter ungeklärter Aufenthaltsstaus Bürger zweiter Klasse ohne Zugang zu Staatsbürgerrechten schafft.

(b) Bei den Auswahlkriterien gilt das Willkürverbot; die Gründe, auf die sich die Staaten dabei berufen, „müssen auf einer Linie mit den legitimen Zielen des Staates selbst liegen, wie sie sich in seinen sonstigen Entscheidungen widerspiegeln“ (167). Der damit eröffnete Auslegungsspielraum betrifft eine interessenbasierte Abwägung, bei denen der Aufnahmestaat nicht nur die Positionen der Migranten, sondern auch die der Entsendestaaten berücksichtigen muss. Bei der Auswahl der aufzunehmenden Migranten ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten; Kriterien im Kontext von Wirtschaftsmigration beziehen sich primär auf Qualifikationen und berufsbezogene Fähigkeiten und das menschenrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot schließt dabei die Berufung auf Gründe aus, die (wie die Herkunft) „für den zu verteilenden Nutzen [...] irrelevant sind“ (161). Ebenso sind im Falle der Zurückweisung einzelner Einwanderungsbegehren die ausschlaggebenden Gründe zu nennen, weil sonst die Personen als „moralisch bedeutungslos“ (163) behandelt werden. Um die Interessen von Entsendeländern mit Blick auf die Braindrain-Problematik zu berücksichtigen, sollten Fachkräfte nur dann für eine Aufnahme infrage kommen, wenn für deren Qualifikationen im Herkunftsland nachgewiesenermaßen kein drängender Bedarf besteht.

Die Diskussion der Rechte von Einwanderern – Gegenstand des siebten Kapitels (175 ff.) – erfolgt im Rahmen von generellen Reziprozitätsannahmen: „Die Immigranten werden von ihrer neuen Gesellschaft fair behandelt und erkennen im Gegenzug ihre Verpflichtung dazu an, ihren Beitrag zu dieser Gesellschaft zu leisten und daran mitzuwirken, dass sie als Demokratie gut funktioniert.“ (175) Für die Einwanderergruppen, die als Flüchtlinge oder Wirtschaftsmigranten die regulären Verfahren durchlaufen haben und sich schon länger im Land aufhalten (Miller nennt einen Zeitraum, der „irgendwo zwischen fünf und zehn Jahren liegt“ [188]), begründen Argumente der sozialen Zugehörigkeit grundsätzlich ein Bleiberecht und die Einbeziehung in die gesellschaftlichen Praktiken sozialer Gerechtigkeit. Das schließt auch – nach Absolvierung formaler Testverfahren – den Erwerb aller politischen Rechte ein, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind. Diese Testverfahren erfüllen sowohl kognitive (Sprache, Kenntnisse) wie symbolische Funktionen (zeremonielle Bekräftigung der Aufnahme) und müssen willkürfrei durchgeführt werden, also keine Diskriminierung der Anwärter danach zulassen, „wie sehr sie wie die angestammten Bürger aussehen oder klingen“ (199).

Wesentlich schwierigere Fragen wirft der Umgang mit irregulären Migranten auf, denn diese haben sich – anders als Wirtschaftsmigranten oder Asylsuchende – nicht dem Risiko ausgesetzt, im Rahmen der offiziellen Verfahren abgelehnt zu werden. Auch hier könnten in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer Argumente der sozialen Zugehörigkeit geltend gemacht werden, allerdings würde das, um die Konsistenz mit dem System der Einwanderungspolitik insgesamt zu wahren, Praktiken einer bedingten Amnestie nahelegen. Miller verweist hier auf mögliche Belege von Verdienstansprüchen, die sich beispielsweise aus dem Beschäftigungsstatus oder der Mitarbeit in ehrenamtlichen Organisationen ergeben.

Das achte Kapitel schließlich befasst sich mit den Konturen einer Integrationspolitik, die die Risiken einer sozialen Segregation zwischen Einwanderern und Einheimischen minimieren könnte (201 ff.). Für Miller sind hier drei Modi relevant: soziale, zivile und kulturelle Integration. Die erste Form betrifft die Praxis regelmäßiger Interaktionen im Alltag, die zweite bezieht sich auf Verständnis und Berücksichtigung von Nomen als Rahmenbedingungen von Kooperationen, der dritte Modus ist demgegenüber eher als eine Art Platzhalter für unterschiedliche und häufig strittige Sichtweisen auf das, was eine gemeinsame kulturelle Identität ausmachen könnte. In welcher Weise können diese drei unterschiedlichen Dimensionen Elemente einer legitimen Integrationspolitik sein? Für eine Förderung der sozialen Integration würde das gelten, wenn sie nicht individuelle Pflichten etabliert, sondern an Rahmenbedingungen ansetzt wie beispielsweise mit Antidiskriminierungsgesetzen, Wohnungsbauprogrammen oder der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Förderungen der zivilen Integration, die vielfach – etwa in Gestalt von Integrationskursen oder Einbürgerungstests – obligatorischen Charakter haben, enthalten zwar ein paternalistisches Moment, insofern sie auf die Veränderung von Denkweisen zielen, aber sie unterscheiden sich in der Vermittlung von Wissen und Normen nicht grundsätzlich von dem, was liberale Demokratien ihren Bürgerinnen und Bürgern an Kompetenzen abverlangen.

Anders verhält es sich mit der kulturellen Integration und hier bezieht Miller eine eindeutige – und von vielen seiner Kritiker übersehene – Position: „Es gibt kein kulturelles Äquivalent zur rechtlichen Erlangung der Staatsbürgerschaft.“ (228) Kulturelle Integration könnte bestenfalls ein Wunsch der Aufnahmegesellschaft sein, in der sich die Überzeugung ausdrückt, die gemeinsame nationale Identität sei eine notwendige Ressource demokratischer Funktionsfähigkeit. Aber mit der Anwesenheit von Einwanderern ändert sich auch die gemeinsame Kultur: „Die historischen Narrative, die die Bürger aufnehmen, um sich klar zu machen, wer sie sind, müssen nun die Tatsache der Einwanderung und die daraus entstehende kulturelle Vielfalt mit umfassen.“ (222)

Zu den Stärken dieses Buches von Miller zählt zweifellos – ähnlich wie schon in seiner Diskussion der „Grundsätze sozialer Gerechtigkeit“ (2008) – der Ansatz, Überlegungen der politischen Philosophie nicht unabhängig von sozialtheoretischen Prämissen zu entwickeln. Dazu gehören auf der einen Seite Annahmen über kollektive Identität als Voraussetzung politischer Gemeinschaften, die sich dem Prinzip demokratischer Selbstbestimmung verpflichtet fühlen. Auf der anderen Seite geht er in zeitdiagnostischer Hinsicht von den pathologisierenden Effekten eines Rückgangs des (horizontalen und vertikalen) Vertrauens innerhalb von Staaten aus, das ja nicht erst mit dem starken Anstieg der Zahlen Geflüchteter zu populistischen Gegenbewegungen geführt hat (Offe 2001, 284 f.). Allerdings ist bei ihm nicht die Rede davon, dass die Erosion des Vertrauens gegenüber Institutionen und politischen Akteuren auch Folge einer kapitalistischen Globalisierung ist, die den Geltungsbereich nationalstaatlichen Handelns zunehmend aushöhlt. Und ebenso könnte man von Seiten soziologischer Theorie auf differenziertere, empirisch gestützte Aussagen über Faktoren sozialer Kohäsion drängen, wenn ihr denn weiterhin die normative Relevanz zukommen soll, die ihr Miller in dieser Studie zuschreibt. Aber auch mit einer noch stärkeren Fundierung der sozialtheoretischen Bezüge wären die Fragen nicht schon beantwortet, von denen Miller erwartet, dass sie mit guten Gründen innerhalb der politischen Gemeinschaft debattiert und entschieden werden.

 


Literatur

Brumlik, Micha (2017):
Flucht ohne Grenzen. Das Weltbürgerrecht und die Neuvermessung des politischen Raums, in: Blätter für deutsche und internationale Politik Heft 9, S. 71-78.

Celikates, Robert (2017):
Lesenotiz: Weder gerecht noch realistisch – David Millers Plädoyer für das staatliche Recht auf Ausschluss. Theorieblog.de, https://www.theorieblog.de/index.php/2017/12/lesenotiz-weder-gerecht-noch-realistisch-david-millers-plaedoyer-fuer-das-staatliche-recht-auf-ausschluss/ (Abruf 31.05.2018).

Herrmann, Therese (2018):
Rezension zu David Miller: Fremde in unserer Mitte: Politische Philosophie der Einwanderung, in: Zeitschrift für philosophische Literatur 6. 1 (2018), S. 66-77, https://zfphl.de/index.php/zfphl/article/download/189/315.

Hess, Sabine; Lebuhn, Henrik (2014):
Politiken der Bürgerschaft. Zur Forschungsdebatte um Migration, Stadt und citizenship,
in Sub/urban. Zeitschrift für kritische Stadtforschung 2, 3, S. 11-34.

Hoesch, Matthias:
Gesellschaft mit begrenzter Hilfsverpflichtung. Soziopolis 04.04.2018, https://soziopolis.de/lesen/buecher/artikel/gesellschaft-mit-begrenzter-hilfsverpflichtung/ (Abruf 31.05.2018).

Kempf, Victor (2017):
Rezension: Politische Philosophie der Obergrenze. David Millers Migrationsethik argumentiert aus einer Warte ‚landsmännischer Parteilichkeit‘. (Ethik und Gesellschaft 2/2017: Kritik in Ethik und Gesellschaft). Download unter: https://dx.doi.org/10.18156/eug- 2-2017-rez-10 (Abruf 31.05.2018).

Loick, Daniel (2017):
Wir Flüchtlinge. Überlegungen zu einer Bürgerschaft jenseits des Nationalstaats, in: Leviathan, 45. Jahrgang, Heft 4, S. 574-591.

Miller, David (2008):
Grundsätze sozialer Gerechtigkeit. Frankfurt am Main Campus.

Miller, David (2017):
Fremde in unserer Mitte: Politische Philosophie der Einwanderung. Berlin, Suhrkamp.

Offe, Claus (2001):
Wie können wir unseren Mitbürgern vertrauen?,
in: Hartmann, Martin; Offe, Claus (Hrsg.): Vertrauen. Die Grundlagen des sozialen Zusammenhalts, Frankfurt a. M., Campus, S. 241-294.

 

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