Die Stellung der Frau im Reichsstrafgesetzbuch von 1870/71 und in den Reformentwürfen bis 1919 im Urteil der bürgerlichen Frauenbewegung
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: Schubert, M. Frommel. - Die Autorin untersucht eine Reihe unterschiedlicher Normen des Reichsstrafgesetzbuchs von 1870/71 danach, "inwieweit sie sich bis zum Ende des Kaiserreichs veränderten oder welche Änderungsvorschläge hinsichtlich dieser Normen in der strafrechtlichen Reformdiskussion, die kurz vor der Jahrhundertwende im Deutschen Reich auflebte, nicht nur seitens der Rechtswissenschaft und der Politik, sondern auch insbesondere seitens der Frauenbewegung gemacht wurden" (15). In ihren Blickfeld nimmt Gilde solche Normen, die die Frauen benachteiligten und solche, die sie scheinbar oder tatsächlich begünstigten. Neben "klassischen 'Unzuchtsdelikten' werden [...] Tatbestände wie Kuppelei, Frauen- und Mädchenhandel, Prostitution und Zuhälterei untersucht" (15 f.) sowie der so genannte Arbeitgeberparagraph, die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten und der Tatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht. In besonderem Maße widmet sich die Autorin auch der Einflussnahme durch die (bürgerliche) Frauenbewegung, ihren Erfolgen und Methoden. Gilde wertete umfangreiches Material aus: Zeitschriften der bürgerlichen Frauenbewegung, Gesetzestexte, Reformentwürfe und Debattenbeiträge.