Grenzen des Landesgesetzgebers bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen. Dargestellt am Beispiel kommunaler Beauftragter in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der Frauenbeauftragten
Rechtswiss. Diss. Göttingen; Gutachterin: C. Langenfeld. - Sporleder-Geb untersucht, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn die Landesebene den Kommunen mittels Gesetzen vorschreibt, welche Beauftragten diese einzurichten haben und welche Kompetenzen diesen zukommen. Zwar geht die bisherige Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass die Einrichtung von Beauftragten nicht mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung kollidiert, die Autorin möchte jedoch genauer untersuchen, ob sich zwischen Staatszielbestimmungen, dem Demokratieprinzip und dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung Kollisionen ergeben können, die die Handlungsfreiheit des Landesgesetzgebers im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des kommunalen Beauftragtenwesens beschränken. Konkreter Anwendungsfall ist hier die in Niedersachsen geltende rechtliche Ausgestaltung des Amtes der kommunalen Frauenbeauftragten. Da die juristische Analyse zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der gegenwärtigen Rechtslage in Niedersachsen führt, bietet die Autorin abschließend einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Regelung an. Sporleder-Geb konzentriert sich zwar auf Niedersachsen, zieht aber auch die Situation in den anderen Bundesländern vergleichend heran, wenn sie die Regelungen zu den Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten sowie die Umsetzung von Staatszielbestimmungen auf Landesebene untersucht.