Skip to main content
Rolf Lamprecht

Zur Demontage des Bundesverfassungsgerichts. Beweissicherung und Bestandsaufnahme

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1996; 229 S.; 59,- DM; ISBN 3-7890-4448-2
Die Untersuchung kann wohl ohne größere Übertreibung als Anklageschrift bezeichnet werden. Ausgehend von der diagnostischen These, daß die Kritik an dem Bundesverfassungsgericht eine neue Qualität der politischen "Un-Kultur" (109) erreicht habe, benennt der Autor die Schuldigen des gegenwärtigen Sittenverfalls: Spitzenpolitiker wie auch Hinterbänkler der Bonner Koalition haben kaum eine Gelegenheit ausgelassen, gegen Entscheidungen, die nicht in ihr Regierungskonzept passen, Front zu machen. "Mobbing als verfassungspolitischer Dauerzustand" (53). Das spezifisch Neue der Kritik besteht nach Auffassung Lamprechts darin, daß das Gericht als Institution – und nicht mehr nur seine Rechtsprechung – unter Beschuß geraten sei. Das Bundesverfassungsgericht trifft seines Erachtens nur insofern Mitschuld, als es sich nicht wie in früheren Zeiten entschieden genug gegen die Kritik zur Wehr gesetzt habe. Man wird der Argumentation von Lamprecht vor allem zweierlei entgegenhalten können: Insoweit er zu zeigen versucht, daß das Gericht gar nicht anders entscheiden konnte, wie etwa beim Kruzifix- oder Soldaten-sind-Mörder-Beschluß, müßte sich der Vorwurf des verfassungsrechtlichen Analphabetismus auch gegen die dissentierenden Richter wenden; eine Argumentation, die Lamprecht tunlichst unterläßt. Darüber hinaus erscheint es zweifelhaft, inwieweit das Unverständnis weiter Teile der Bevölkerung gegenüber den Entscheidungen des Gerichts hinreichend mit einer Kampagne von Politikern erklärt werden kann. Zumindest ergänzend ließe sich die (empirisch zu prüfende) These aufstellen, daß die Aufgabe der Verfassungsrichter, in einer zunehmend pluraleren Gesellschaft Grundrechte von Minderheiten oder einzelnen Personen bei intra-gesellschaftlichen Konflikten im Zweifel gegen die Mehrheit der Bevölkerung zu schützen, zusehends auf weniger Akzeptanz stoßen wird. Erweist sich diese These als richtig, ist allerdings der von Lamprecht geforderte Respekt im Umgang der Verfassungsorgane untereinander um so dringender geboten. Inhaltsübersicht: I. Beweissicherung: 1. Erster Akt: Tucholsky-Zitat; 2. Zweiter Akt: Sitzblockaden; 3. Dritter Akt: Kruzifix; 4. Vierter Akt: Nochmals Soldatenmörder; 5. Die Anschlußtäter; 6. Die Un-Kultur des Streits. II. Bestandsaufnahme: 1. Status quo minus; 2. Die Fußangel der Normenkontrolle; 3. Soll und Haben.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.323 | 2.32 Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Rolf Lamprecht: Zur Demontage des Bundesverfassungsgerichts. Baden-Baden: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/2333-zur-demontage-des-bundesverfassungsgerichts_2859, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 2859 Rezension drucken