Die humanitäre Interventionspflicht
Die sogenannte humanitäre Intervention ist als völkerrechtliches Institut nach Mehrheitsmeinung der Völkerrechtler nicht anerkannt. Die Frage nach ihrer Legitimität ist in Deutschland insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbelebung der Theorie des gerechten Kriegs seit dem ersten Golfkrieg (1991) und verstärkt im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg aufgeworfen worden. Probst vertritt in seiner Arbeit eine Extremposition. Er tritt angesichts bestimmter Unrechtstatbestände nicht nur für ein Recht auf humanitäre Intervention, sondern sogar für die Pflicht dazu ein. Argumentationslogisch überzeugend legt er dar, dass eine solche Pflicht angesichts einer kasuistischen Ausdifferenzierung der zur Intervention berechtigenden Menschenrechtsverletzungen zwingend gefordert werden müsste. Unabhängig von der Frage, ob Probsts Eintreten für das Institut der nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch problematischen humanitären Intervention überzeugend ist, besteht das Verdienst seiner Studie darin, die – politisch problematischen - Konsequenzen der Argumentation für Gewaltanwendung aus humanitären und menschenrechtlichen Gründen vor Augen zu führen.